Das Stadtplanungsamt hat sich zu der Anfrage wie folgt
geäußert:
Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg wurde von der Regierung von Mittelfranken am 28.06.2013 planfestgestellt (Planfeststellungsbeschluss für den kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) im Stadtgebiet Nürnberg in den Bereichen West (Str.-km 0+633 bis 2+336) und Mitte (Str.-km 3+451 bis 5+856) mit Neubau der Ortsstraße Neue Kohlenhofstraße (Str.-km 0+154 bis 0+876) und Abkoppelung der Gleisanlagen im Bereich des Kohlenhofes des Bahnhofes Nürnberg Hauptgüterbahnhof im Vorgriff zur geplanten Flächenfreisetzung (https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt4/Beschluss_Planfest_N4_Frankenschnellweg/FSW_Planfeststellungsbeschluss.pdf).
Im Zuge des Verfahrens wurden auch die Auswirkungen außerhalb des unmittelbaren Baubereichs untersucht (PFB S. 20).
Es konnte eine Zusage der Stadt Nürnberg erreicht werden, die Mittel für den in Fürth erforderlichen passiven Schallschutz auch für aktive Schallschutzmaßnahmen verwendet werden können, wenn alle Betroffenen zustimmen (PFB S. 25).
Zudem hat die Stadt Fürth auf Mängel in der
Verkehrsuntersuchung hingewiesen, die daraufhin nochmals überarbeitet wurden.
(PFB S. 35).
Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs wird
derzeit vor Gericht beklagt. Wann eine Entscheidung hierzu vorliegt und wie
diese aussieht, kann nicht abgeschätzt werden. Die angesprochenen
Lärmschutzmaßnahmen müssen i. d. R. erst zur Inbetriebnahme fertiggestellt
sein.
Im
Verfahren zum sechsstreifigen Ausbau der
A 3 und zum Umbau des Kreuzes Fürth Erlangen war die Stadt Fürth nicht
beteiligt (Planfeststellungsbeschluss mit integrierter
Umweltverträglichkeitsprüfung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 Frankfurt
- Nürnberg, Abschnitt nördlich Tank- und Rastanlage Aurach bis östlich
Autobahnkreuz Fürth-Erlangen (Bau-km 373+700 bis 383+067), im Bereich der
Städte Erlangen und Herzogenaurach (https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt3/SG32_2013_04_05_Planfeststellungsbeschluss_A3_Ausbau.pdf)
Die
Autobahndirektion Nordbayern (ABDN)hat mitgeteilt, dass sie statt einer
Sanierung den Neubau der Brücke an der
Anschlusstselle Fürth-Poppenreuth bevorzugt. Hiermit könnten auch
kapazitätssteigernde Maßnahmen verbunden sein.
Zudem
wurde vor einigen Jahren von der ABDN lärmmindernder
Asphaltbelag im Stadtgebiet Fürth aufgebracht.
Darüber hinaus konnte es die Stadt Fürth erreichen, dass zwischen der AS
Nürnberg/Fürth und der AS Ronhof
ganztägig Tempo 80 eingeführt wurde (siehe Anlage und z. B. http://www.nordbayern.de/region/fuerth/frankenschnellweg-furth-bekommt-tempo-80-1.4170295).
Zu
Kosten können keine Aussagen gemacht
werden, da hierzu zunächst einmal belastbare Planungen vorliegen müssen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss
Verfügung des Ref. V vom 13.01.2015