Betreff
Vorlage zur Anfrage von Herrn Stadtrat Eichmann, FDP, vom 31.01.2018 - Ausbau Lärmschutz A 73
Vorlage
OA/293/2018
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Das Stadtplanungsamt hat sich zu der Anfrage wie folgt geäußert:

 

Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg wurde von der Regierung von Mittelfranken am 28.06.2013 planfestgestellt (Planfeststellungsbeschluss für den kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) im Stadtgebiet Nürnberg in den Bereichen West (Str.-km 0+633 bis 2+336) und Mitte (Str.-km 3+451 bis 5+856) mit Neubau der Ortsstraße Neue Kohlenhofstraße (Str.-km 0+154 bis 0+876) und Abkoppelung der Gleisanlagen im Bereich des Kohlenhofes des Bahnhofes Nürnberg Hauptgüterbahnhof im Vorgriff zur geplanten Flächenfreisetzung (https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt4/Beschluss_Planfest_N4_Frankenschnellweg/FSW_Planfeststellungsbeschluss.pdf).

Im Zuge des Verfahrens wurden auch die Auswirkungen außerhalb des unmittelbaren Baubereichs untersucht (PFB S. 20).

 

Es konnte eine Zusage der Stadt Nürnberg erreicht werden, die Mittel für den in Fürth erforderlichen passiven Schallschutz auch für aktive Schallschutzmaßnahmen verwendet werden können, wenn alle Betroffenen zustimmen (PFB S. 25).

 

Zudem hat die Stadt Fürth auf Mängel in der Verkehrsuntersuchung hingewiesen, die daraufhin nochmals überarbeitet wurden. (PFB S. 35).

 

Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs wird derzeit vor Gericht beklagt. Wann eine Entscheidung hierzu vorliegt und wie diese aussieht, kann nicht abgeschätzt werden. Die angesprochenen Lärmschutzmaßnahmen müssen i. d. R. erst zur Inbetriebnahme fertiggestellt sein.

 

Im Verfahren zum sechsstreifigen Ausbau der A 3 und zum Umbau des Kreuzes Fürth Erlangen war die Stadt Fürth nicht beteiligt (Planfeststellungsbeschluss mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 Frankfurt - Nürnberg, Abschnitt nördlich Tank- und Rastanlage Aurach bis östlich Autobahnkreuz Fürth-Erlangen (Bau-km 373+700 bis 383+067), im Bereich der Städte Erlangen und Herzogenaurach (https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt3/SG32_2013_04_05_Planfeststellungsbeschluss_A3_Ausbau.pdf)

Die Autobahndirektion Nordbayern (ABDN)hat mitgeteilt, dass sie statt einer Sanierung den Neubau der Brücke an der Anschlusstselle Fürth-Poppenreuth bevorzugt. Hiermit könnten auch kapazitätssteigernde Maßnahmen verbunden sein.

Zudem wurde vor einigen Jahren von der ABDN lärmmindernder Asphaltbelag im Stadtgebiet Fürth aufgebracht.


Darüber hinaus konnte es die Stadt Fürth erreichen, dass zwischen der AS Nürnberg/Fürth und der AS Ronhof ganztägig Tempo 80 eingeführt wurde (siehe Anlage und z. B. http://www.nordbayern.de/region/fuerth/frankenschnellweg-furth-bekommt-tempo-80-1.4170295).

Zu Kosten können keine Aussagen gemacht werden, da hierzu zunächst einmal belastbare Planungen vorliegen müssen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss

Verfügung des Ref. V vom 13.01.2015