Zur Abdeckung des Bedarfs an Hortplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 40 Hortplätzen (in städtischer Trägerschaft) in der Würzburger Straße 486 genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die Soziales Wohnen Fürth GmbH plant den Umbau des historischen
Gebäudes in der Würzburger Straße 486 in einen Hort mit 40 Plätzen.
Die Einrichtung soll in
Abstimmung mit dem Bauträger in städtischer Trägerschaft betrieben werden.
Dieser hatte klargestellt, dass nur mit einer ausreichend hohen Platzzahl eine
(wirtschaftlich) ausreichende staatliche Förderung zu erzielen ist. Die Fachaufsicht
bei der Regierung von Mittelfranken hat auf Nachfrage bestätigt, dass die
Außenfläche des Gebäudes (allein) nur für 25 Plätze ausreicht und nur unter
Anrechnung der Außenflächen vom städtischen Hort Tintenklecks und des
Ersatzkindergartens Pfiffikus die notwendige Platzzahl von 40 Plätzen anerkannt
wird. Hinzu kommt, dass das neue Haus unter der Leitung des Hortes Tintenklecks
geführt werden kann (als neues „Haus 2“ Tintenklecks), eine zusätzliche Leitung
demnach nicht ausgewiesen werden muss. Im Übrigen verlangt die (stetig)
steigende Nachfrage nach Schulkinderbetreuung das Mehr an Plätzen in
Burgfarrnbach.
Die neue Einrichtung ist demnach auch bedarfsgerecht.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, die Schulkinderbetreuung weiter auszubauen und in diesem Rahmen, soweit die Betreuung an Schulen den Bedarf (im Stadtteil) nicht vollständig abzudecken vermag, auch neue Hortplätze zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
zuweisungsfähig. Eine Förderung nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ kommt nicht in Betracht, da es sich
hierbei zwar um „neue“ Plätze handelt, jedoch das Sonderinvestitionsprogramm
lediglich zusätzliche Plätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt
fördert.
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr.
5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der
Maßnahme ergeben sich aus der folgenden Kostenberechnung (Stand 09.03.2018) und
belaufen sich auf insgesamt 1.970.840,20 €.
Kostengruppe |
Kostenschätzung 09.03.2018 |
1 = Grundstück |
262.500,00 € |
2 = Herrichten und
Erschließung |
22.610,00 € |
3 = Bauwerk–Baukonstruktion |
974.062,60 € |
4 = Bauwerk–Technische
Anlagen |
254.600,50 € |
5 = Außenanlagen |
52.943,10 € |
6 = Ausstattung |
0,00 € |
7 = Baunebenkosten |
404.124,00 € |
Gesamt |
1.970.840,20 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt entsprechend der
Zuwei-sungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FA-ZR). Bei
Umbauten und Generalsanierungen werden die zuweisungsfähigen Kosten entweder
nach den tatsächlichen Kosten oder nach dem Kostenhöchstwert berechnet. Der
Kostenhöchstwert bestimmt, bis zu welchem Betrag die Baukosten höchstens als
zuweisungsfähig anerkannt werden können. Da bei dieser Maßnahme die Baukosten
wesentlich höher sind als der Kostenhöchstwert, wird hier die Förderung nach
Kostenhöchstwert angewandt.
Der Kostenhöchstwert
und somit die zuweisungsfähigen Kosten belaufen sich derzeit auf
1.090.721,80 € (Zuweisungsfähige Fläche 265,9 qm x Kostenrichtwert
4.102 €). Sollte sich der Kostenrichtwert rückwirkend ab 01.01.2018 erhöhen
würde sich auch die zuweisungsfähigen Kosten dementsprechend erhöhen.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungsnach-weisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe b der Richtlinie der Stadt Fürth für die
Investitions-kostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth
werden Umbauten für die Schaffung von Kinderhortplätzen grundsätzlich mit 90%
der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst. Bei dieser Maßnahme wird aufgrund der
besonderen Situation ausnahmsweise der Zuschuss auf 100% der zuweisungsfähigen
Kosten festgelegt.
Auf dieser Grundlage
und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Ausgaben ergibt sich ein
städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 1.090.721,80 (gerundet 1.090.700 €).
Ermittlung der staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig
ermittelte Baukosten-zuschuss in Höhe von 1.090.700 € (gerundet).
Bei dem derzeit
gelten FAG-Fördersatz ergibt sich folgende Finanzierung:
Berechnungsschema:
Kostenschätzung vom
09.03.2018 |
1.970.840,20 € |
|
Zuweisungsfähige Ausgaben |
1.090.721,80 € |
|
Baukostenzuschuss Stadt |
1.090.721,00 € |
1.090.700 € |
Förderung (Art. 10 FAG, FS
75%) |
75% = 818.040,75 € |
818.000 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
272.700 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch
staatliche Zuwei-sungen in Höhe von 818.000 €. Der städtische Anteil reduziert
sich dadurch auf 272.700 €
Es ergibt sich somit
folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung: 818.000,00
€
Städtischer
Zuschuss: 272.700,00 €
Anteil Soziales
Wohnen 880.140,20 €
Gesamtkosten 1.970.840,20 €
Nachträglich notwendig werdende, geringfügige Änderungen des
Finanzierungsplans von bis zu 10% (z. B. aufgrund einer Änderung des
Kostenrichtwertes oder der förderrechtlichen Bewer-tung durch die Regierung von
Mittelfranken) sind gedeckt.
Finanzierung im Haushalt
Für die Maßnahme sind noch keine Finanzmittel veranschlagt. Da für die
Maßnahme ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Mittelfranken
beantragt wird, ist mit einer längeren Vorfinanzierungsdauer zu rechnen, da mit
ersten staatliche Fördermitteln im Jahr 2019 zu rechnen ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzung