Für BA am 11.07.2018:
Die Vorlage des Baureferates wurde zur
Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat
die Erteilung der Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die
Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben für den Neubau der Rad- und
Gehwegverbindung zwischen der Vacher Straße und der Begonienstraße.
Für StR am 25.07.2018:
Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat erteilt
die Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und
Abwicklung städtischer Bauvorhaben für den Neubau der Rad- und Gehwegverbindung
zwischen der Vacher Straße und der Begonienstraße.
Der
Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der nunmehr vorliegenden vorläufigen
Ergebnisse der Baugrunderkundung und der Feststellungen hinsichtlich des nicht
tragfähigen Bodens bis auf eine Tiefe von ca. 7 m ab Geländeoberkante für die
Bodenvorbereitungs- und Gründungsarbeiten zusätzliche Kosten in Höhe von rd.
600.000,00 € Brutto zu veranschlagen sind.
Die Kosten
für den Neubau der Wegeverbindung belaufen sich somit auf voraussichtlich rd.
4.200.000,00 € Brutto.
Die zusätzlichen Mittel werden im Zuge der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2019 auf der HHSt. 5900.9512.0000 beantragt.
Projektgenehmigung für die neue Rad- und
Gehwegverbindung „Talquerung Regnitz“
Anlass
Mit Bezug auf den
Grundsatzbeschluss des BWA vom 13.09.2017 möchte die Stadt Fürth die
Erreichbarkeit zwischen dem Bereich Eigenes Heim westlich der Regnitz von der
Vacher Straße aus nach Stadeln östlich der Regnitz über den Begonienweg
verbessern. Zudem soll die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad gefördert
werden, um eine attraktive Alternative im städtischen Verkehr darstellen zu
können.
Lageübersicht:
Erläuterung der Maßnahme
Beginnend ab der Vacher
Straße sieht die Planung einen Radweg mit einer Breite von 2,50 m - 3,00 m vor.
Generell liegt der Weg entlang des Bahndammes auf dem Gelände der DB AG. Die DB
AG hat ihre grundsätzliche Zustimmung für dieses Vorhaben signalisiert, eine
weitere Abstimmung erfolgt derzeit.
Ein ggf. zusätzlicher
Grunderwerb für eine Verbreiterung des neuen Weges wird derzeit geprüft.
Im Bereich der Talquerung
über dem Fluss, welche als Stahltragwerkbrücke errichtet werden soll, erhält
die Verbindung einen Querschnitt nach RASt 2006 mit einer lichten Breite von
≥ 4,55 m.
In der Fortführung wird der
Radweg auf die Begonienstraße geführt.
Regelschnitt auf dem Brückenbauwerk:
Ergebnisse der bisherigen
Vorplanung
Folgende Rahmenbedingungen
sind zu berücksichtigen:
-
Die geplante Geh- und Radwegbrücke soll
gemäß Auflage des WWA Nürnbergs und des OA’s die Regnitz ohne Flusspfeiler vom
östlichen Widerlager her in einem Feld überspannen. Die Unterbauten werden in
Betonbauweise erstellt, die Gründung erfolgt nach gegenwärtiger Planung auf
Bohrpfählen.
-
Umwelttechnische Belange werden in
Abstimmung mit dem OA und dem WWA Nürnberg berücksichtigt. Es werden die
wasserrechtlichen Belange berücksichtigt sowie ein landschaftspflegerischer
Begleitplan erstellt.
-
Nach erfolgter hydraulischen Berechnung zur
Abschätzung einer flächenhaften Ausbreitung des Überschwemmungsgebietes wurde
sich darauf verständigt (WWA, OA, TfA), die Variante 2a als endgültige
Entwurfsvariante weiter zu beplanen, da diese Variante neben den
wirtschaftlichen Aspekten v.a. im Hinblick auf den Naturschutz weniger
Eingriffe auf die vorhandene Vegetation bzw. Biotoplandschaft darstellt (OA).
Ein Ausgleich des Retentionsraumverlustes ist als Bilanz im Wasserrechtsantrag entsprechend
darzustellen.
-
Der Ausgleich des Retentionsraumverlustes
kann maßnahmennah am östlichen Widerlager (Begonienstraße) oder am Uferstreifen
nordöstlich der Bahnbrücken auf städtischen Grundstücken erfolgen.
-
Eine artenschutzrechtliche Prüfung für die
Radwegquerung, einschl. einer Untersuchung hinsichtlich einer möglichen
Lichtverschmutzung für die notwendige Beleuchtung des Weges liegt vor. Eine
Erweiterung hinsichtlich der zu erwartenden Baustelleneinrichtungsflächen wird
derzeit ergänzt.
-
Alle im geplanten Baufeld befindlichen
Sparten sind vor der Neubaumaßnahme zu entfernen. Eine Neuverlegung der Sparten
in das neue Brückenbauwerk ist nicht vorgesehen.
-
Folgender Flächenbedarf ist vrstl. für die
Durchführung der Maßnahme zu erwarten:
Der Bauablauf ist
wie folgt vorgesehen:
– Rodungsarbeiten, Baustellenzufahrten und
Montageplätze herrichten
– Tiefgründungen und aufgeh. Bauteile,
Anlieferung und Montage des Überbaus
– Hauptkrane 1 und 2 betriebsbereit
aufstellen
– Überbau Teil 1 Flussfeld einheben
– aufgeh. Widerlager herstellen, Krane
abbauen, Aufstellflächen zurückbauen
– Überbau Teil 2 Randfeld liefern und
einbauen
– Erd- und Wegebau, Anrampungen li. / re.
herstellen
– Geländer, Abdichtung, Fahrbahnbeläge,
Baufeld räumen
-
In Abstimmung mit LA befindet sich der
erforderliche Grunderwerb für den Flächenbedarf zur Herstellung der Brücke und
Wege noch in der Abwicklungsphase.
-
Ein Gestattungsvertrag mit der DB AG zur
Nutzung des bahneigenen Weges entlang des Bahndammes zur Nutzung als Geh- und
Radweg muss noch abgeschlossen werden.
-
Aufschlussbohrungen zur Baugrundermittlung
wurden durchgeführt. Nach erfolgter Laboranalyse wird das Baugrundgutachten zur
Ermittlung der Gründung erstellt. Hierin eingeschlossen sind ebenfalls
Untersuchungen von Bodenproben der Altlastenverdachtsfläche im östlichen
Gründungsbereich (Begonienstraße).
-
Anhand der Ergebnisse des Baugrundgutachtens
erfolgt eine weitere Ausarbeitung der Tragwerksplanung / Statik.
Abwägung und Würdigung der
Ergebnisse bzw. Einwände des Instruktionsverfahrens zur Vorplanung
Stadtplanungsamt
„SpA/Vpl ist mit der Instruktion einverstanden, und o.E.“
Liegenschaftsamt
„LA ist bereits mit den Grunderwerbsverhandlungen betraut, ansonsten
o.E.“
Polizei
„Aus Sicht der Polizei bestehen gegen die Talquerung keine Einwände.“
Straßenverkehrsamt
„Aus Sicht des SVA o.E.“
Amt für Brand- und
Katastrophenschutz
„Für diese Baumaßnahme wird die vorausgehende Kampfmitteluntersuchung
angeraten.“
Stellungnahme TfA:
Eine Kampfmitteluntersuchung
wird im Rahmen der Bauausführung veranlasst.
Grünflächenamt
„Ein landschaftspflegerischer Begleitplan muss erstellt werden.“
Stellungnahme TfA:
Zur Berücksichtigung der
artenschutzrechtlichen Belange sowie zur Würdigung und Kompensation der
örtlichen Eingriffe wird die Erstellung eines landschaftspflegerischen
Begleitplanes beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen werden umgesetzt.
Ordnungsamt
Eine Stellungnahme liegt
noch nicht vor.
Eine Vorabstimmung im Rahmen
der Entwurfsplanung ist erfolgt. Eine wasserrechtliche Genehmigung gem. WHG
bzw. BayWG ist erforderlich.
AGFF - Aktionsgemeinschaft
Fahrradstadt Fürth
„Plädieren für eine gemischte Führung von Radfahrern und Fußgängern,
Zufahrten mit einer Breite von mind. 4,50 m, asphaltierte Zufahrten und Ausweisung
einer Vorfahrtsregelung.“
Stellungnahme TfA:
Der Rad- und Gehweg ist als
gemeinsamer Rad- und Fußweg vorgesehen. Aufgrund der Grundstücksverhältnisse
kann die Wegbreite derzeit nur mit einer Breite von 2,50 m - 3,00 m geplant
werden.
Sollte sich an den
Grundstücksverhältnissen durch Grunderwerb gegenwärtig oder zukünftig eine
Veränderung ergeben, kann ggf. eine Verbreiterung des Weges erfolgen. Die
Wegeverbindung ist als asphaltierter Weg vorgesehen. Eine Beschilderung,
Markierung und Vorfahrtsregelung wäre durch SVA anzuordnen.
Pflegerin städtischen Grüns
„saP für Baustelleneinrichtungsflächen, Altlastenverdachtsfläche auf
Ostseite, Pflanzausgleich aufgrund Sichtverhältnisse im Bestand nicht möglich,
Brückenkonstruktion einfacher gestalten und Prüfung hinsichtlich Trassierung
nördlich der Bahnbrücken.“
Stellungnahme TfA:
Die bereits vorliegende saP
wird derzeit um die möglichen Baustelleneinrichtungsflächen und Flächen für den
möglichen Retensionsausgleich ergänzt. Nach derzeitigen Erkenntnissen lassen
sich die Ausgleichserfordernisse erfüllen.
Im beplanten Bereich wurden
in der Altlastenverdachtsfläche bereits Bodenproben entnommen. Eine
Berücksichtigung des Sachverhaltes erfolgt innerhalb des Baugrundgutachtens.
Die geplante
Brückenkonstruktion mittels Stahlfachwerkträger ergibt sich nicht aus der
Standortwahl sondern aufgrund der zu überspannenden Flusslänge und der
Forderung, keinen Flusspfeiler auszubilden. Dadurch ergeben sich unabhängig
davon, ob die Talquerung südlich oder nördlich der Bahnbrücken trassiert wird,
Spannweiten im Bereich von 70 bis 90 Meter. Aus statischen Gründen stellt die
gewählte Brückenkonstruktion als Einfeldträger über den Fluss eine
wirtschaftliche Lösung dar.
Der Umfang des
Flächenbedarfs sowie der Bautechnologie für die Herstellung der Brücke ändert
sich nicht durch eine Verschiebung auf die Nordseite der Bahnbrücken. Auch hier
befinden sich zu berücksichtigende Oberleitungen, welche das Einheben der
vormontierten Brücke gleichermaßen erschweren.
Die unmittelbaren
Grundstücke nördlich der Bahnbrücken befinden sich im Besitz der DB AG. Eine
Zustimmung durch die DB AG für eine Trassierung auf der Nordseite liegt nicht
vor.
Die Variantenuntersuchung
durch SpA/Vpl erfolgte im Zusammenwirken mit der saP. Im Rahmen der saP standen
zwei Varianten zur Begutachtung (Nord- bzw. Südseite der Bahnlinie). Durch den
Gutachter wurde letztendlich die Variante auf der Südseite der Bahn empfohlen.
Im Rahmen der Koordinierung
der Planung teilt das OA sowie das WWA diese Einschätzung, da die neue
Radwegbrücke im Bereich der bereits durch den Neubau der Bahnbrücke im Jahr
2007 beeinträchtigten Flächen liege.
Pfleger der Rad- und Fußwege
Eine Stellungnahme des
Pflegers lag bis zur Vorlagenerstellung nicht vor. Nach telefonischer Rücksprache
mit dem Pfleger deckt sich seine Stellungnahme im Wesentlichen mit den
Stellungnahmen des AGFF sowie der Pflegerin des städtischen Grüns.
BUND Naturschutz in Bayern
e.V.
„Befürwortung der Linienführung entlang des Bahndammes, jedoch:
Verschwenk des Weges unter der Bahnbrücke mit Aufschüttung stellt ein
Abflusshindernis sowie ein landschaftsfremdes Element dar. Flächen der
Wegeführung sowie der Montagefläche berühren geschützte Biotopflächen. Es ist
mit geringer Tragfähigkeit des Untergrunds zu rechnen, durch den Einsatz von
Baumaschinen / Kränen ist mit einer Bodenverfestigung / Bodenverdichtung und
einem dauerhaften Umweltschaden zu rechnen. Der Weg liegt im
Überschwemmungsbereich und könnte bei Überschwemmungen nicht genutzt werden.
Forderung einer Neutrassierung auf der Nordseite der Bahnbrücken, als
hochwasserfreier Steg. Eine saP ist durchzuführen, nördlich des Bahndammes ist
das Vorkommen von Zauneidechsen bekannt.“
Stellungnahme TfA:
Mittels hydraulischen
Simulationsberechnungen des Überschwemmungsbereiches zeigt sich, dass es zu
keinen relevanten Veränderungen auf die flächenhafte Ausbreitung des
Überschwemmungsgebietes kommt, und dass durch Abtrag des rechten Vorlandes
erforderliches Retensionsvolumen ausgeglichen werden kann.
Ein hochwasserfreier Steg
auf der Nordseite, wie gefordert, stellt ebenfalls ein landschaftsfremdes
Element dar. Im Zuge der Planungskoordinierung hat das WWA Nürnberg eine
derartige Konstruktion bereits ablehnend bewertet.
Zudem wäre hierdurch die
Zugänglichkeit / Zuwegung zu den anliegenden Wiesengrundstücken nicht gegeben.
Der Weg ist nur mittels einer Gestattung durch die DB AG zur Nutzung als Rad-
und Fußweg möglich, die Zuwegung von Wartungsfahrzeugen der DB AG ist stets
aufrecht zu erhalten. Dies wäre bei Ausbildung eines hochwasserfreien Steges
nicht zu gewährleisten.
Bzgl. des Sachverhalts saP
und Variante auf der Nordseite wird auf die Stellungnahme zur Pflegerin des
städtischen Grüns verwiesen. Eine Zustimmung durch die DB AG für eine
Trassierung auf der Nordseite liegt nicht vor.
Der beschriebene
Flächeneingriff sowie die Auswirkungen auf den Naturschutz soll innerhalb der
Ergänzung zur vorliegenden saP, welche eine Variante auf der Südseite der Bahn
bereits empfiehlt, sowie des zu erstellenden landschaftspflegerischen
Begleitplans gewürdigt werden.
Seniorenrat
„Senioren- und behindertengerechte Realisierung, insbesondere die
Steigung der Rampe zur Brücke, Rad- und Fußweg sollte außerhalb des
Brückenbauwerks auch 4 m breit sein, auch wenn dazu Grundsückszukauf notwendig
wird. Oberflächengestaltung des Weges so, dass keine Gefährdung für
Rollstuhlfahrer bzw. mit Rollatoren vorhanden sind.“
Stellungnahme TfA:
Aufgrund der außerhalb des
Brückenbauwerkes derzeit zur Verfügung stehenden Grundstücksverhältnisse auf
der Westseite (Vacher Straße) kann derzeit nur die beschriebene Wegbreite von
2,5 bis 3 m durchgeführt werden. Daher ist der Weg als gemeinsamer Rad- und
Fußweg geplant. Sollte aufgrund von Grunderwerb eine größere Wegbreite möglich
sein, so wird eine Verbreiterung entsprechend angestrebt.
Aufgrund der vorhandenen und
kaum zu verändernden geometrischen Verhältnissen im Bereich des Anschlusses des
Weges an die Vacher Straße kann eine Überwindung von Höhenunterschieden von
unter 6% hier nach derzeitigem Planungsstand nicht realisiert werden.
Die Oberflächengestaltung
des Weges erfolgt in Asphaltbauweise.
Behindertenrat
„Rückfragen bzgl. Ausbildung und Breite sowie Steigung des Weges.“
- eine Abschließende
Stellungnahme lag bis zur Vorlagenerstellung noch nicht vor -
Stellungnahme TfA:
Aufgrund der außerhalb des
Brückenbauwerkes derzeit zur Verfügung stehenden Grundstücksverhältnisse kann
derzeit nur die beschriebene Wegbreite von 2,5 bis 3 m durchgeführt werden.
Daher ist der Weg als gemeinsamer Rad- und Fußweg geplant. Sollte aufgrund von
Grunderwerb eine größere Wegbreite möglich sein, so wird eine Verbreiterung
entsprechend angestrebt.
Da das Wesen eines
gemeinsamen Weges die Rücksichtnahme aller Nutzer gegenseitig ist, kann hier
nur auf die Rücksichtnahme der Radfahrer auf schwächere Verkehrsteilnehmer, wie
z.B. Gehbehinderte, Kinder, etc. appelliert werden.
Aufgrund der vorhandenen und
kaum zu verändernden geometrischen Verhältnissen im Bereich des Anschlusses des
Weges an die Vacher Straße kann eine Überwindung von Höhenunterschieden von
unter 6% hier nach derzeitigem Planungsstand nicht realisiert werden.
Kosten
Die
Kosten für den Neubau der Wegeverbindung belaufen sich auf voraussichtlich rd.
3.600.000,00 € Brutto.
Auf die derzeitige Marktsituation mit einer Welle
von permanent festzustellenden steigenden Preisen bzw. von den
Kostenberechnungen teilweise stark abweichenden Submissionsergebnissen wird
hingewiesen.
Fördermittel nach FAG werden bei der Regierung von
Mittelfranken beantragt.
Als
Mittel stehen auf der HHSt. 5900.9512.0000 zur Verfügung:
HH 2018:
200.000,00 €
HH 2019 VE*): 3.100.000,00 €
HH 2020 VE*):
300.000,00 €
3.600.000,00 €
*) Mittel bzw. deren Erhöhung wurden beantragt
Zeitliche Abwicklung
Die Bauausführung ist für
das Jahr 2019 vorgesehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
4.200.000,00
€ |
|
nein |
x |
ja |
5.000,00 € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
5900.9512.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
01_Lageplan_Weg.pdf
02_Lageplan_Brücke.pdf
03_Längsschnitt_Brücke.pdf
04_3D-Ansicht_Brücke_mit_HQ100.pdf
05_Flächenbedarf_Maßnahme.pdf