Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 15.08.2018 (Abfallvermeidungskampagne) und der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.08.2018 (Umstellung auf Mehrwegbecher-Pfandsystem)
Vorlage
OA/316/2018
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Entfällt, da Kenntnisnahme


I.        To-Go-Verpackungen stehen wegen ihrer nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt immer wieder im Fokus. So werden nach einer Erhebung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bundesweit jährlich ca. 2,8 Milliarden Coffee-To-Go-Becher verbraucht. Dies sind rund 320.000 Stück pro Stunde. Zur Herstellung dieser Becher werden gewaltige Mengen an Holz, Kunststoff, Wasser und Energie benötigt. Pro Jahr entstehen so bundesweit rund 40.000 Tonnen unnötiger Abfall.

 

Wie sind To-Go-Verpackungen abfallrechtlich zu betrachten?

Maßgeblich ist hierbei die Verpackungsverordnung. Danach sind Einwegverpackungen von To-Go-Speisen und -Getränken sogen. Serviceverpackungen. So werden Verpackungen bezeichnet, „die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen“.

Die Verpackungsverordnung hat zum Ziel, dass möglichst wenige Verpackungen als Restmüll entsorgt werden müssen und der Aufwand für Verwertung bzw. Beseitigung von demjenigen getragen werden muss, der die Verpackungen in Verkehr bringt.

Zur Gewährung der flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen haben die Hersteller und Vertreiber dieser Verpackungen sich an einem oder mehreren Dualen Systemen zu beteiligen und für die Entsorgung dieser Verpackungen entsprechend an die Dualen Systeme zu zahlen (diese Verpackungen werden im Gelben Sack/Gelbe Tonne gesammelt).

Aus abfallrechtlicher Sicht wird auf Grund dieser Regelungen der Verpackungsverordnung keine Möglichkeit gesehen, die Abgabe von To-Go-Verpackungen zu beschränken.

Möglich ist daher beispielsweise, im Rahmen der Abfallberatung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsprechende Initiativen zu starten und die Betriebe dazu zu bewegen, auf freiwilliger Basis auf die Abgabe solcher To-Go-Verpackungen zu verzichten. Das Amt für Abfallwirtschaft führt derzeit eine entsprechende Kampagne durch, die sich an die Verbraucher wendet. Im aktuellen Abfallkalender wird mit dem Slogan „Eine wahre Diva trinkt nicht aus dem Pappbecher“ dafür geworben, den Kaffee wieder in Ruhe zu Hause aus der Porzellantasse zu trinken und so auch Recyclingbecher zu vermeiden.

 

Zu den Anträgen kann im Detail Folgendes ausgeführt werden:

 

Gastronomie in den Fürther Bädern:

Nach Mitteilung der infra-fürth-gmbh ist die Gastronomie im Fürthermare und im Sommerbad am Scherbsgraben an die Firma Vitaplan im Rahmen des Bäderpachtvertrages vergeben. Zudem befindet sich das Gastronomiegebäude im Sommerbad nicht im Eigentum der infra bzw. Stadt Fürth und ist somit nicht Bestandteil des Betriebsgeländes des Sommerbades.

Insofern hat die infra kein Weisungsrecht in beiden Bädern hinsichtlich Art und Umfang der Speisen- und Getränkeausreichung. Die infra hat allerdings den Antrag auf Umstellung auf ein Mehrwegbecher-Pfandsystem an die Firma Vitaplan weitergeleitet, welche nun für die nächste Sommerbadsaison die Einführung eines Mehrwegbecher-Pfandsystems prüfen wird.

 

Getränkeausgabe im Sportpark Ronhof:

Bzgl. der Verwendung von Mehrwegbechern im Sportpark Ronhof Thomas Sommer teilte die SpVgg Greuter Fürth mit, dass diese sich in Zusammenarbeit mit deren Caterer, Fa. El Paradiso, bereits seit Jahren mit den Themen Mehrwegbecher und Nachhaltigkeit beschäftige. Die infrastrukturellen Gegebenheiten im Sportpark Thomas Sommer böten jedoch keine Möglichkeit, die notwendigen Mengen an Mehrwegbechern zu lagern, zu verteilen, zurückzunehmen und zu spülen. Die SpVgg Greuter Fürth prüft das Thema allerdings weiterhin, weist jedoch darauf hin, dass die Stadionverordnung das Mitführen von Gegenständen, welche als Wurfgeschosse Verwendung finden können, untersagt. Eine Beteiligung am Recup-System wird daher auch aus diesem Grund als nicht realisierbar betrachtet.

 

Beteiligung der Stadt Fürth an einem Mehrweg-Becher-System (Konzepterstellung):

Nach der Bewertung durch das Amt für Abfallwirtschaft kann von dort aus gebührenrechtlichen Gründen ein Pfandsystem nicht finanziert werden. Das in Nürnberg mittlerweile eingeführte Pfandsystem über die reCup GmbH wurde vom Wirtschaftsreferat initiiert.

Seitens des Wirtschaftsreferates, Frau Hackbarth-Herrmann (Innenstadtbeauftragte), wurde bereits im vergangenen Jahr ein unverbindliches Angebot der reCup GmbH zur Einführung des Recup-Pfandsystems in Fürth eingeholt.

Nach den bisher durch die Innenstadtbeauftragte geführten Gesprächen wird die monatliche Belastung (30,00 €) von den kleinen Partnern als zu hoch angesehen, zumal auch noch für jeden Becher 1 Euro Pfand verauslagt werden müsste. Sofern größere Partner, z.B. die Fa. Siemens, sich an dem System beteiligen möchten, wurde vereinbart, dass die die ReCup GmbH das Ref. VI informiert; dies ist bisher nicht geschehen.

Die größeren Café-Filialisten (z. B. Der Beck, Dunkin Donuts) haben eigene Systeme mit Verleihbechern, die, nach bisherigen Erkenntnissen, allerdings in den Filialen nicht aktiv angeboten würden.

 

Fazit:

Rechtliche Möglichkeiten die Abgabe von To-Go-Verpackungen allgemein zu beschränken gibt es grundsätzlich nicht.

Sofern weitere Bestrebungen hinsichtlich der Einführung des Recup-Systems in Fürth unternommen werden sollen, könnte von Ref. VI verbindlich abgefragt werden, welche Firmen sich diesem System anschließen würden. In einem weiteren Schritt wäre dann zu klären, welche Kosten, z.B. für ein individuelles Fürther Becherdesign, anfallen werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: