Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.
Für die Nutzungsänderung als Gastronomiebetrieb wurde mit Baugenehmigung vom 25.05.2018 ein Mehrbedarf für 21 Abstellplätze für Fahrräder festgestellt. Diese Abstellplätze wurden vor dem Gebäude im Bereich der Freischankfläche nachgewiesen.
Durch die Anordnung von 21 Abstellplätzen sieht der Gaststättenbetreiber eine erhebliche Einschränkung der gastronomischen Nutzung im Freischankbereich.
Aus diesem Grunde legte der Antragsteller eine geänderte Planung nach vorheriger Abstimmung im Baureferat vor und situiert nun 6 Fahrradabstellplätze südwestlich der Freischankfläche.
Für den Rest (15 Stück) wird die Ablösung der Abstellplätze für Fahrräder beantragt. Eine entsprechende Begründung ist als Anlage dem Beschlussvorschlag beigefügt.
Die Zustimmung zur Ablöse wurde durch das Straßenverkehrsamt aus verkehrsrechtlicher Sicht versagt. Auch das Tiefbauamt befürwortet lediglich die Herstellung der 6 Fahrradabstellplätze auf privatem Grundstück und spricht sich gegen die Ablöse der 15 Fahrradabstellplätze aus.
Aufgrund der innerstädtischen Lage mit zahlreichen Abstellmöglichkeiten in direkter Nachbarschaft und guter Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel befürwortet das Baureferat jedoch die Ablöse der Fahrräder.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan und Grundrissplan über Situierung der 6 Abstellplätz
Begründung des Bauherrn zur Stellplatzablöse