Betreff
Verkehrssicherung an Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen
Vorlage
OA/325/2018
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Entfällt, da Kenntnisnahme


In der Sitzung vom 13.10.2016 beschloss der Umweltausschuss, dass die Verkehrs-sicherungspflicht an Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen zukünftig nicht mehr (freiwillig) durch die untere Naturschutzbehörde, sondern von den jeweiligen Eigentümern wahrgenommen werden soll. Mit Schreiben vom 28.11.2016 wurden die Eigentümer der Grundstücke, welche Teil eines geschützten Landschaftsbestandteils sind bzw. auf denen sich ein Naturdenkmal befindet, über die geplante Übergabe informiert. Da den Eigentümern ein verkehrssicherer Gehölzbestand übergeben werden soll, wurden anschließend im Zeitraum zwischen Februar 2017 und März 2018 alle im Stadtgebiet Fürth gelegenen Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft und anschließend die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen veranlasst.

 

Nachdem diese Maßnahmen abgeschlossen sind, wird die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht nun zum 01.01.2019 an die Eigentümer übergeben. Die Eigentümer erhalten hierüber ein nochmaliges Informationsschreiben.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

Tabelle Überprüfung Verkehrssicherheit NDs

Tabelle Überprüfung Verkehrssicherheit LBs