Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Der Bau- und Werkausschuss beschließt die vorgelegte Planung als Vorplanung.


Ausgangslage

Die Riemenschneiderstraße liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 277a, rechtsverbindlich seit dem 07.04.1967. Im weitgehenden Einklang mit den Festsetzungen dieses Bebauungsplans wurde von der Baugenossenschaft „Eigenes Heim“ eG ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohnanlagen und eines Kindergarten eingereicht. Die Erschließung von Süden mit einem (barrierefreien) Weg für Fußgänger und Fahrräder, von Norden für den Kfz-Verkehr über die bestehende Riemenschneiderstraße. Die Weiterführung der Riemenschneiderstraße endet für Kfz in einem Wendehammer (Flur Nr. 823/11). Das Gelände des Baugebietes wird zur Feldstraße hin durch eine Böschung, die z.T. als Landschaftsbestandteil mit umfangreichen Gehölzbestand festgesetzt ist begrenzt.

Abweichend von der im Bebauungsplan festgesetzten Wendeanlage fordert die städtische Abfallwirtschaftssatzung (AbfS), dass Mülltonnenstandplätze, die direkt vom Sammelfahrzeug bedient werden, eine Wendemöglichkeit für Fahrzeuge bis zu einer Länge von 10 Metern haben muss (3-achsiges Müllfahrzeug), damit das Fahrzeug nicht rückwärtsfahren muss (§ 12, Abs. 2, Nr. 6 AbfS).

 


                   Bild 1:                B- Plan 277a rechtsverbindlich seit dem 07.04.1967 (Ausschnitt)

                  

                Bild 2:   Ausschnitt aus dem Freiflächengestaltungsplan vom 19.07.2018
                               Architekturbüro Seemüller GmbH

Instruierte Vorplanung

Vom Stadtplanungsamt wurde daher ein Vorschlag für eine passende Wendeanlage entwickelt, die durch Integration in die geplante Stellplatzanlage die Befahrbarkeit sicherstellt. Diese kann realisiert werden, wenn vorhandene Flächen der Stadt und des Eigentümers getauscht werden. Die innerhalb der Wendeanlage liegenden Parkstände sollen öffentlich zugänglich sein (z. B. für Besucher).

Eine Fläche von ca. 120 m² wird im Tausch an die Baugenossenschaft abgegeben. Für die Errichtung des Wendekreises wird eine zusätzliche Fläche von ca. 370 m² benötigt. Für den Gehweg mit barrierefreier Rampe ist für die öffentliche Widmung eine Fläche von ca. 145 m² erforderlich. Dem Tausch und Neuerwerb der benötigten Flächen stimmte die Baugenossenschaft Anfang Oktober zu.
Das Liegenschaftsamt wird gebeten, die erforderliche Fläche zu erwerben.

Zur sicheren Querung der Wendeanlage dient eine Insel mit einem Gehweg, der durch einen 1,00 m breiten Grünstreifen abgesetzt ist. Das Bringen und Holen der Kindergartenkinder soll sicher und attraktiv zu Fuß und mit dem Fahrrad möglich sein. Daher wird vor dem Kindergarten der Gehweg aufgeweitet. Zusätzlich zu den auf dem Grundstück zu errichtenden nach Stellplatzverordnung notwendigen Fahrradabstellplätzen werden öffentliche Abstellplätze im Umfeld des Eingangs geschaffen. Dadurch und durch die vorgesehene Pflanzung von Bäumen mit begehbaren Baumscheiben (Leitungen werden im Zuge dieser Instruktion abgefragt) sowie die Einengung auf 3,50 m Fahrbahnbreite wird ein Parken im unmittelbaren Eingangsbereich verhindert. Hierzu sind im Bedarfsfall sechs öffentliche Parkstände in der Wendeanlage vorgesehen. Um den Hol- und Bringverkehr mit Kfz für Anwohner und die anderen Kindergartennutzer zu reduzieren, sollten zusätzlich in der Feldstraße am Fuße der barrierefreien Rampe Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden, da von hier aus ein direkter fußläufiger Zugang zum Kindergarten ohne aufwendige Umweg und Parkplatzsuche in der Riemenschneiderstraße angeboten werden kann. Der Anfahrtsweg verkürzt sich einfach um 600 m.

 

Bild 3:   Ausschnitt aus dem Plan vom 23.10.2018 Riemenschneider Straße -                       Wendeanlage

 

Bild 4 Querschnitte aus dem Plan vom 23.10.2018 Riemenschneider Straße-                  Wendeanlage

Vor dem Kindergarten und hinter dem Kindergarten (Wendeanlage) ist jeweils ein Ausweichen möglich. Diese Einengungen mit Ausweichstellen setzen sich in Richtung Friedrich-Ebert-Straße fort. Etwa alle 30m bis 50 m ist eine Ausweichstelle sinnvoll.

Von der Kreuzung Lucas-Cranach-Straße bis zur Kurve der Riemenschneider Straße Nr. 44 und 45 ist derzeit ein verkehrsberuhigter Bereich (StVO Zeichen 325/326; landläufig als „Spielstraße“ bekannt) ausgewiesen. Der Querschnitt weist wie der nachfolgende Abschnitt nur eine Breite von ca. 8,5 m aus.
Im Zuge der Errichtung des Kindergartens und dem damit verbundenen Zuwachs des Verkehrsaufkommens müsste der verkehrsberuhigte Bereich voraussichtlich aufgehoben werden, da dann dort die Aufenthaltsfunktion nicht mehr überwiegt. Der Querschnitt würde von einer Mischfläche in eine „weich“ separierte Fläche mit beidseitigen Gehwegen umgestaltet und in eine Tempo-30-Zone integriert werden. Auf Grund der vorhandenen Straßenraumbreite sind hier beidseitig nur 1,50 m breite Gehwege, eine Fahrgasse von 3,50 m mit vier 2,00 m breiten Parkständen oder eine 5,50m breite Ausweichstelle vor den Garagenzufahrten (ebenfalls wie Bestand) möglich. Die Umgestaltung könnte ggf. durch Markierung oder ggf. den Austausch von Pflastersteinen durch andersfarbiges Material erfolgen.

Rückmeldungen und Anpassung der Vorplanung

In der Anlage sind die Rückmeldungen der Dienststellen und anderen Beteiligten dargestellt, soweit diese vorlagen (Stand 30.11.2018). Die Hinweise und Anregungen wurden teilweise aufgenommen (siehe Anlage und neuer Plan).

Folgende wesentliche Änderungen sind vorgenommen worden:

  • Begradigung der Rampe, dadurch kürzerer barrierefreier Zugang und Minimierung des Eingriffs in den vorhandenen Baumbestand.
  • Entfall der Baumreihe vor dem Kindergarten wegen vorhandenem Leitungsbestand, dafür Schaffung zusätzlicher Fahrradständer
  • Schaffung einer Querungshilfe (vorgezogener Seitenraum) und von Kurzeitparkständen sowie eines Gehwegs, um die fußläufige Zugänglichkeit von Süden insbesondere zum Kindergarten weiter zu verbessern
  • Entfall der Kleingrünflächen

Zusätzlich zu den im Instruktionsverfahren Beteiligten haben sich mehrere Anwohner (11 Unterzeichner) aus dem nördlichen Teil der Riemenschneiderstraße mit Schreiben vom 06.10.2018 an die Stadt gewandt, welche sich gegen die Nutzung dieses Straßenabschnitts als Zufahrt zu den Wohnhäusern und zum Kindergarten wenden und die zu erwartende Verkehrs­zunahme durch die Wohnbebauung und den Kindergarten als nicht akzeptabel ansehen. Zutreffend ist jedoch, dass die für verkehrsberuhigte Bereiche geforderte überwiegende Aufenthaltsfunktion dann voraussichtlich nicht mehr gegeben ist.

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wurde anhand der geplanten Nutzungen (Kindergarten plus zwei Mehrfamilienhäuser) mit dem von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) vorgegebenen Verfahren abgeschätzt. Die zu erwartende Verkehrs­zunahme ist gegenüber der heutigen, (äußerst) geringen Verkehrsbelastung (ca. 164 Kfz/24h) deutlich wahrnehmbar, liegt aber künftig mit ca. 500 Kfz/24h (entsprechend etwa 50 Kfz/Spitzenstunde) im Rahmen des für Wohnstraßen üblichen Bereichs (Wohnweg, Verkehrsstärke unter 150 Kfz/h; Wohnstraße; Verkehrsstärke unter 400 Kfz/h gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, FGSV 2006).

Zudem wird durch den barrierefreien Zugang von Süden, die Errichtung von Radabstellplätzen direkt vor dem Kindergarten und die Kurzzeitparkplätze in der Feldstraße ermöglicht, die Verkehrsmittelwahl im direkten Umfeld zugunsten von Fuß und Rad zu beeinflussen.

Grundsätzlich wäre eine Zufahrt von Süden direkter und würde keine Mehrbelastung der bereits dort Wohnenden nach sich ziehen. Dagegen sprechen aber die Festsetzungen des rechtsgütigen Bebauungsplans und der zu erwartende größere Eingriff in den Baumbestand und den geschützten Landschaftsbestandteil.

Zusätzlicher Verkehr ist bei Realisierung der im Bebauungsplangebiet noch möglichen weiteren Wohnbebauung zu erwarten. Dieser kann dann über die neu zu errichtende Durchbindung der Veit-Stoß-Straße im Norden (siehe Festsetzungen des B-Plans) und teilweise, sofern die Bebauung eine Zufahrt von Süden ermöglicht, direkt von der Feldstraße in eine Tiefgarage abgewickelt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

k.A.  

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: