Betreff
Ersatzneubau eines Gemeindezentrums mit Erweiterung des Kindergartens in der Lucas-Cranach-Straße 21 durch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten
Vorlage
JgA/386/2018
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Zum Erhalt und Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den anstehenden Ersatzneubau des Kindergartens mit Schaffung von weiteren 30 Kindergartenplätzen in der Lucas-Cranach-Straße durch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 

 


Dieser Beschluss ändert den Beschluss des Stadtrats vom 26.07.2017, der eine Generalsanierung vorsah.

 

Die Landeskirche sowie die örtliche Kirchengemeinde der Freikirche plant den Ersatzneubau des Gemeindezentrums mit Kindergarten in der Lucas-Cranach-Straße 21 in Fürth. Durch das Vorhaben erweitert sich die Platzzahl des Kindergartens von 30 auf 60 Plätze. Es ist vorgesehen, die Kindertagesstätte nach der Fertigstellung dem Adventswohlfahrtswerk e.V. (AWW) als Kindergartenträger im Rahmen eines Mietvertrages zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen.

 

Die Einrichtung ist bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme auch um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt. 

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen.

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 30.11.18) und belaufen sich auf insgesamt 2.290.000 €.   

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

 

Zuweisungsfähig dem Grunde nach

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

0,00 €

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

18.000 €

 

18.000 €

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

1.260.000 €

 

1.260.000 €

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

388.000 €

 

388.000 €

 

5 = Außenanlagen

 

 

120.000 €

 

120.000 €

 

6 = Ausstattung

 

 

125.000 €

 

0,00 €

 

7 = Baunebenkosten

 

 

379.000 € 

321.480 €

 (ff. max. 18%)

 

Gesamt

 

 

 

 

2. 290.000 €

 

             

2.107.480 €

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Ersatzneubauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese zuweisungsfähig

(s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).

Für einen Kindergarten mit 60 Plätzen gilt eine Fläche von 426m² als förderfähig. Bei dem derzeitigen Kostenrichtwert in Höhe von 4.455 € ergibt sich somit ein Kostenhöchstwert von 1.897.830 €.

Da die Vergleichsberechnung für einen Neubau niedriger ist als die berechneten zuweisungsfähigen Kosten, können maximal förderfähige Kosten von 1.897.830 € anerkannt werden.

 

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses  

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a, der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% und alle anderen Fälle mit 90% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

 

 

Der Prozentanteil für „neue“ Plätze bzw. „alte“ Plätze wird wie folgt ermittelt:

Anteil „alte“ Plätze:   30 Plätze: 60 Plätze = 50%

Anteil „neue“ Plätze: 30 Plätze: 60 Plätze = 50%

 

Somit für „neue“ Plätze:  1.897.830 € x 50 % = 948.915 € x 100 %  =  948.915,00 €

            für „alte“ Plätze:   1.897.830 € x 50 % = 948.915 € x   90 % =  854.023,50 €

 

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 1.802.938,50 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.802.938.50 €.

Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann der Anteil am Baukostenzuschuss für die „neuen Plätze“ auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme auch um die Schaffung von 30 zusätzlichen Plätzen handelt.

Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss

Da staatliche Gesamtzuwendungen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt sind, ergibt sich für die förderfähigen Kosten der „neuen“ Plätze ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da derzeit bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung 

 

 

2.290.000 €   

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

     1.802.938.50

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

     1.802.938.50

 

 

(gerundet)

 

1.802.939 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%),

 

 

75% aus 1.802.939 € 

 

1.352.204 €

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15% aus   948.915

 

    142.337 €

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

1.494.541 €

 

./. 1.494.500 €

 

 

 

 

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

       308.439 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.494.500 €. Der städtische Anteil beträgt 308.439 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:            1.494.500,00 €

Städtischer Zuschuss:              308.439,00 €

Anteil Träger:                            487.061,00 € 

 

Gesamtkosten                      2.290.000,00 €

 

Finanzierung im Haushalt

 

Für die Generalsanierung bzw. Ersatzneubau von Kindertageseinrichtungen sowie der Schaffung von „neuen“ KITA Plätzen stehen für das Haushaltjahr 2019 inkl. vorhandener Haushaltsreste rd. 5,0 Mio. € zur Verfügung. Ab dem HJ 2020 sind derzeit jährlich weitere 3,0 Mio. € eingeplant.

Von den bereitgestellten Finanzmitteln sind bisher bereits rd. 2,8 Mio. € anderweitig gebunden (KITA Mathildenstraße, KIGA Würzburger Straße 451).  

 

Für die Maßnahme ist die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns geplant. Somit ist darauf hinzuweisen, dass mit einer längeren Vorfinanzierung der FAG-Fördermittel (1.494.500 €) zu rechnen ist, da mit einer ersten Bewilligungsrate von staatlichen Fördermittel frühestens für den Haushalt 2020 gerechnet werden kann. 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne

Kostenschätzung

Flächenberechnung