Zum Erhalt der Einrichtung und Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des Kindergartens sowie die Schaffung von weiteren 30 Kindergartenplätzen in der Lucas-Cranach-Straße durch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die Landeskirche sowie die örtlichen Kirchengemeinde der Freikirche
plant die Erweiterung und Generalsanierung/Umbau des bestehenden
Gemeindezentrums mit Kindergarten in der Lucas-Cranach-Straße 21 in Fürth. Es
ist vorgesehen, die Kindertagesstätte nach Sanierung und Erweiterung dem
Adventswohlfahrtswerk e.V. (AWW) als Kindergartenträger im Rahmen eines
Mietvertrages zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Einrichtung ist bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur
Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil
noch Kindergartenplätze fehlen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
24.05.2017 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien
entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Das Vorhaben der Generalsanierung ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. der
Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (siehe Stadtratsbeschluss vom
25.03.2015) förderfähig.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses
Bisher wurde die Einrichtung mit 30 Kindergartenplätzen betrieben,
zukünftig wird der Kindergarten dreigruppig und mit 60 Kindergartenplätzen
betrieben (davon 30 „neue“ Plätze). Gemäß der Städtischen Förderrichtlinie zur
Investitionskostenförderung für Kindertagesein-richtungen im Stadtgebiet Fürth
werden bestehende Plätze mit 80% bezuschusst, neue Plätze dagegen mit 66 2/3
v.H. Somit ergibt sich für den städtischen Baukostenzuschuss ein
Mischfördersatz von 74% (gerundet). Auf der Grundlage dieses Fördersatzes und
der errechneten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 1.142.100 € ergibt sich
ein städtischer Baukostenzuschuss von rd. 845.150 €.
Neue Sonderförderrichtlinie für den weiteren
Ausbau der Kindertagesbetreuung
Für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung (0–6 Jahre) hat der
Bund ein neues Sonderförderprogramm mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,13 Mrd.
Euro aufgelegt.
Da die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration bereits angekündigte Sonderförderrichtlinie noch nicht
vorliegt, ist die konkrete Umsetzung in Bayern jedoch noch offen.
Die Förderung soll dabei aus einem Mindestfördersatz von 70 v. H. der
zuwendungsfähigen Ausgaben und einem von der finanziellen Leistungskraft der
Kommune abhängigen Zuschlag (von höchstens 20%) bestehen. Die Gesamtzuwendung
baulicher Maßnahmen ist auf 90 v. H. der tatsächlichen zuwendungsfähigen
Ausgaben begrenzt. Gefördert werden sollen Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-,
Renovierungsinvestitionen.
Angedacht ist auch die Ausstattungskosten in Höhe von bis zu 2.000 €
pro zusätzlichem
Kinderbetreuungsplatz zusätzlich zu erstatten.
Da die Eckdaten der Sonderförderung jedoch noch nicht endgültig
geregelt sind, kann die Finanzierung der derzeit geplanten Maßnahmen nur unter Vorbehalt und nur auf der Grundlage der geltenden FAG-Förderung
sowie der städtischen Richtlinie zur Investitionskostenförderung für
Kindertageseinrichtungen dargestellt werden.
Die Bezirksregierungen gehen aber davon aus, dass sich bei den
zukünftigen Maßnahmen insbes. im Kindergartenbereich, eine gegenüber der
bisherigen FAG-Förderung durchwegs höhere staatliche Förderung ergeben wird.
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten
Ermittlung der zuweisungsfähigen
Kosten für die Umbauarbeiten (Nr. 5.2.2.3 FA-ZR)
Der Kostenhöchstwert
wird für den Umbau nach der zuweisungsfähigen Hauptnutzfläche und dem gültigen
Kostenrichtwert ermittelt. Bei einer förderfähigen Hauptnutzfläche von 173,09 m2
für das Bestandsgebäude und einem Kostenrichtwert von 4.102 €/m2 ergibt sich ein Kostenhöchstwert von 710.015 €
(gerundet).
Die dem Grunde nach
zuweisungsfähigen (Bau) Kosten (NR. 5.2.1 FA-ZR) stellen sich wie folgt dar:
Kostengruppe |
Kostenschätzung (17.05.2017) |
Zuweisungsfähige Kosten |
1 = Grundstück |
0,00 € |
0,00 € |
2 = Herrichten und Erschließung |
0,00 € |
0,00 € |
3/4 = Bauwerk |
324.000,00 € |
324.000,00 € |
5 = Außenanlagen |
20.000,00 € |
20.000,00 € |
6 = Ausstattung |
25.000,00 € |
0,00 € |
7 = Baunebenkosten |
69.000,00 € |
55.040,00 € |
Gesamtkosten |
438.000,00 € |
399.040,00 € |
*16% aus KGR 3,4,5
Da die tatsächlichen
förderfähigen Kosten niedriger sind wie der Kostenhöchstwert sind für den Umbau
399.040,00 € zuweisungsfähig.
Ermittlung der zuweisungsfähigen
Kosten für die Erweiterung/Neubau (Nr. 5.2.2.2 FA-ZR)
Laut dem Summenraumprogramm beträgt die maximale zuweisungsfähige
Hauptnutzfläche für einen Kindergarten mit 60 Plätzen 377 m2.
Bei einer Bestandsfläche von 173,09 m2 verbleibt für den
Erweiterungsbau eine zuweisungs-fähige Hauptnutzfläche von 203,91 m2
(377 m2 ./. 173,09 m2). Da die planerische verbleibende
Hauptnutzfläche für den Erweiterungsbau jedoch bei lediglich 181,15 m2
liegt, ist nur diese geringere Fläche der Förderung zugrunde zu legen.
Bei einer förderfähigen Hauptnutzfläche von 181,15 m2 für
den Erweiterungsbau und einem Kostenrichtwert von 4.102 €/m2 ergeben sich zuweisungsfähige Kosten i. H. v.
743.077 €.
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten für die Erweiterung/Neubau und
Umbau
Die gesamten zuweisungsfähigen Kosten für Generalsanierung und
Erweiterung belaufen sich damit auf rd. 1.142.100 € (399.040 € + 743.077,00 €).
Ermittlung der staatlichen
Förderung
Die staatliche Refinanzierung beträgt derzeit 75% des städtischen
Baukostenzuschusses.
Bei einem Baukostenzuschuss von 845.150 € ergibt sich somit eine
staatliche Förderung in Höhe von rd. 633.800 €.
Finanzierung der Gesamtmaßnahme
Finanzierung
im Detail |
FAG-Förderung |
Förderung |
Berechnung (gerundet) |
Förderhöhe (gerundet) |
Staatlicher Anteil |
845.150 € x75 % |
633.800 € |
Städtischer Anteil |
845.150 € ./. 633.800 € |
211.350 € |
Baukostenzuschuss für Träger |
|
845.150 € |
Anteil Träger |
|
381.850 € |
Gesamtkosten |
|
1.227.000 € |
Somit ergibt sich
folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche
Förderung: 633.800,00 €
Städtischer
Zuschuss: 211.350,00 €
Anteil
Träger:
381.850,00 €
Gesamtkosten 1.227.000,00 €
Finanzierung im Haushalt
Für die Maßnahme sind derzeit im städtischen Haushalt keine Finanzmittel veranschlagt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzung