Betreff
Erweiterung und Generalsanierung des Gemeindezentrums mit Kindergarten in der Lucas-Cranach-Straße 21 durch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten
Vorlage
JgA/318/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Zum Erhalt der Einrichtung und Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des Kindergartens sowie die Schaffung von weiteren 30 Kindergartenplätzen in der Lucas-Cranach-Straße durch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 


Die Landeskirche sowie die örtlichen Kirchengemeinde der Freikirche plant die Erweiterung und Generalsanierung/Umbau des bestehenden Gemeindezentrums mit Kindergarten in der Lucas-Cranach-Straße 21 in Fürth. Es ist vorgesehen, die Kindertagesstätte nach Sanierung und Erweiterung dem Adventswohlfahrtswerk e.V. (AWW) als Kindergartenträger im Rahmen eines Mietvertrages zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen.

 

Die Einrichtung ist bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

Das Vorhaben der Generalsanierung ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (siehe Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015) förderfähig.

 

 

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses  

 

Bisher wurde die Einrichtung mit 30 Kindergartenplätzen betrieben, zukünftig wird der Kindergarten dreigruppig und mit 60 Kindergartenplätzen betrieben (davon 30 „neue“ Plätze). Gemäß der Städtischen Förderrichtlinie zur Investitionskostenförderung für Kindertagesein-richtungen im Stadtgebiet Fürth werden bestehende Plätze mit 80% bezuschusst, neue Plätze dagegen mit 66 2/3 v.H.  Somit ergibt sich für den  städtischen Baukostenzuschuss ein Mischfördersatz von 74% (gerundet). Auf der Grundlage dieses Fördersatzes und der errechneten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 1.142.100 € ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von rd. 845.150 €.

 

Neue Sonderförderrichtlinie für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung

 

Für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung (0–6 Jahre) hat der Bund ein neues Sonderförderprogramm mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,13 Mrd. Euro aufgelegt.

Da die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration bereits angekündigte Sonderförderrichtlinie noch nicht vorliegt, ist die konkrete Umsetzung in Bayern jedoch noch offen.

Die Förderung soll dabei aus einem Mindestfördersatz von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben und einem von der finanziellen Leistungskraft der Kommune abhängigen Zuschlag (von höchstens 20%) bestehen. Die Gesamtzuwendung baulicher Maßnahmen ist auf 90 v. H. der tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Gefördert werden sollen Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungsinvestitionen.

Angedacht ist auch die Ausstattungskosten in Höhe von bis zu 2.000 € pro zusätzlichem Kinderbetreuungsplatz zusätzlich zu erstatten.   

 

Da die Eckdaten der Sonderförderung jedoch noch nicht endgültig geregelt sind, kann die Finanzierung der derzeit geplanten Maßnahmen nur unter Vorbehalt und nur auf der Grundlage der geltenden FAG-Förderung sowie der städtischen Richtlinie zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen dargestellt werden.      

 

Die Bezirksregierungen gehen aber davon aus, dass sich bei den zukünftigen Maßnahmen insbes. im Kindergartenbereich, eine gegenüber der bisherigen FAG-Förderung durchwegs höhere staatliche Förderung ergeben wird.

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten          

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten für die Umbauarbeiten (Nr. 5.2.2.3 FA-ZR)

 

Der Kostenhöchstwert wird für den Umbau nach der zuweisungsfähigen Hauptnutzfläche und dem gültigen Kostenrichtwert ermittelt. Bei einer förderfähigen Hauptnutzfläche von 173,09 m2 für das Bestandsgebäude und einem Kostenrichtwert von 4.102 €/m2  ergibt sich ein Kostenhöchstwert von 710.015 € (gerundet).

Die dem Grunde nach zuweisungsfähigen (Bau) Kosten (NR. 5.2.1 FA-ZR) stellen sich wie folgt dar:

 

 

Kostengruppe

Kostenschätzung

(17.05.2017)

 

Zuweisungsfähige Kosten

1    = Grundstück

0,00 €

0,00 €

2    = Herrichten und Erschließung

0,00 €

0,00 €

3/4 = Bauwerk

324.000,00 €

324.000,00 €

5 = Außenanlagen

20.000,00 €

20.000,00 €

6 = Ausstattung

25.000,00 €

0,00 €

7 = Baunebenkosten

69.000,00 €

55.040,00 €

Gesamtkosten

438.000,00 €

399.040,00 €

 

*16% aus KGR 3,4,5

 

Da die tatsächlichen förderfähigen Kosten niedriger sind wie der Kostenhöchstwert sind für den Umbau 399.040,00 € zuweisungsfähig.

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten für die Erweiterung/Neubau (Nr. 5.2.2.2 FA-ZR)

 

Laut dem Summenraumprogramm beträgt die maximale zuweisungsfähige Hauptnutzfläche für einen Kindergarten mit 60 Plätzen 377 m2. 

Bei einer Bestandsfläche von 173,09 m2 verbleibt für den Erweiterungsbau eine zuweisungs-fähige Hauptnutzfläche von 203,91 m2 (377 m2 ./. 173,09 m2). Da die planerische verbleibende Hauptnutzfläche für den Erweiterungsbau jedoch bei lediglich 181,15 m2 liegt, ist nur diese geringere Fläche der Förderung zugrunde zu legen.  

Bei einer förderfähigen Hauptnutzfläche von 181,15 m2 für den Erweiterungsbau und einem Kostenrichtwert von 4.102 €/m2  ergeben sich zuweisungsfähige Kosten i. H. v. 743.077 €.

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten für die Erweiterung/Neubau und Umbau

 

Die gesamten zuweisungsfähigen Kosten für Generalsanierung und Erweiterung belaufen sich damit auf rd. 1.142.100 € (399.040 € + 743.077,00 €).

 

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Die staatliche Refinanzierung beträgt derzeit 75% des städtischen Baukostenzuschusses.

Bei einem Baukostenzuschuss von 845.150 € ergibt sich somit eine staatliche Förderung in Höhe von rd. 633.800 €.

 

 

 

Finanzierung der Gesamtmaßnahme

 

Finanzierung im Detail

 

FAG-Förderung

 

 

Förderung

 

 

Berechnung (gerundet)

 

Förderhöhe (gerundet)

 

Staatlicher Anteil

 

845.150 € x75 %

 

633.800 €

 

Städtischer Anteil

 

 

845.150 € ./. 633.800 €

 

211.350 €

 

Baukostenzuschuss für Träger

 

 

 

845.150 €

 

 

Anteil Träger

 

 

 

 

381.850 €

 

 

Gesamtkosten

 

 

 

 

1.227.000 €

 

 

Somit ergibt sich folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:              633.800,00 €

Städtischer Zuschuss: 211.350,00 €

Anteil Träger:                          381.850,00 €

 

Gesamtkosten                    1.227.000,00 €

 

 

Finanzierung im Haushalt

 

Für die Maßnahme sind derzeit im städtischen Haushalt keine Finanzmittel veranschlagt.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne und Kostenschätzung