Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.
Der Antragsteller beabsichtigt zur Verbesserung des Bürgerservices und der Sicherheitszone die Errichtung eines Zwischengebäudes im Bereich des gegenwärtigen Hoftor-Einfahrtsbereichs.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind für das Gebäude 18 baurechtlich notwendige Kfz-Stellplätze erfor-derlich, welche im Innenhof des Anwesens angeordnet sind.
Im Rahmen der Verlagerung der Räumlichkeiten des bisherigen Bürgerservices in die geplante Gebäudeerweiterung wurde auch eine Situierungsänderung der Kfz-Stellplätze und Fahrradab-stellplätze vorgenommen. Durch den Wegfall von Kfz-Stellplätzen im Bereich des Bauvorhabens und durch die Neuanordnung der Kfz-Stellplätze im Hof des Anwesens reduziert sich die Anzahl der möglichen Stellplätze - das heißt: es können auf eigenem Grundstück noch 6 Stellplätze nachgewiesen werden. Der Nachweis für die restlichen 12 Stellplätze kann auch in der Nähe nicht geführt werden.
Aus diesem Grunde wird die Ablösung der 12 Kfz-Stellplätze beantragt.
Die Zustimmung zur Ablöse wurde durch das Straßenverkehrsamt aus verkehrsrechtlicher Sicht und durch den erhöhten Parkdruck versagt.
Das Stadtplanungsamt hat dem Vorhaben zugestimmt.
Die Bauaufsicht befürwortet die Ablöse mangels Alternativen, da durch die Änderung des Ein- und Ausgangsbereichs so eine Verbesserung des Bürgerservices und der Sicherheitszone erreicht wird. Zudem ist das Gebäude auf Grund der Innenstadtlage sehr gut an den ÖPNV angebunden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan