Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte mit 1-gruppigem Kindergarten und 2-gruppiger Kinderkrippe in der Würzburger Straße (ehem. Normagelände) durch das Evang. Siedlungswerk
Vorlage
JgA/397/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 25 Kindergartenplätzen und 24 Kinderkrippenplätzen in der Würzburger Straße (ehem. Normagelände) genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind. 

 

 


Das Evang. Siedlungswerk Bayern plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit 1 Kindergartengruppe sowie 2 Kinderkrippengruppen in Fürth, Würzburger Straße (ehem. Normagelände). Betriebsträger ist die Rummelsberger Diakonie.

 

Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht.

Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergarten- und Kinderkrippenplätze fehlen.

Der Stadtrat hat daher zuletzt in seiner Sitzung am 25.07.2018 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Die entstehende Kindertagesstätte bietet innerhalb der Einrichtung den Übergang von Krippen- zum Kindergartenbereich und leistet i.Ü. auch einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungsziele in der Kleinkindbetreuung (U3).

 

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt. 

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“, die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen.

 

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 16.01.19) und belaufen sich auf insgesamt 1.431.135 €.   

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

 

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

2.449,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

866.768,00 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

351.272,00 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

101.307,00 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

6.432,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

102.908,00 € 

 

Gesamt

 

 

 

 

1.431.135,00 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.455 €, sowie die, laut neuem Summenraumprogramm, maximal förderfähige Fläche von 318 m2 zugrunde.

Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 1.416.690 € (318 x 4.455 €)

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe 1.416.690 €.

 

 

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.416.690 €

Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann die Maßnahme auch aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 49 zusätzlichen Plätzen handelt.

Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss.

Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da derzeit bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.

 

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung 

 

 

1.431.135 €

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

1.416.690 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

1.416.690 €

 

 

(gerundet)

 

1.416.690 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 1.416.690 €

 

 1.062.518 €

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15% aus 1.416.690 €

 

   212.504 €

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

1.275.022 €

 

./. 1.275.000 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

       141.690 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.275.000 €. Der städtische Anteil beträgt 141.690 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:            1.275.000,00 €

Städtischer Zuschuss:              141.690,00 €

Anteil Träger:                              14.445,00 € 

 

Gesamtkosten                      1.431.135,00 €

 

 

Finanzierung im Haushalt

 

Für die Schaffung von „neuen“ KITA Plätzen und der Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen stehen als Pauschalansätze für die Jahre 2019/2020 insgesamt 8,4 Mio. € (Brutto) zur Verfügung.  Diese Mittel sind bereits durch mehrere Bauvorhaben gebunden.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne, Kostenschätzung und Betriebsbeschreibung