Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 25 Kindergartenplätzen und 24 Kinderkrippenplätzen in der Würzburger Straße (ehem. Normagelände) genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Das Evang. Siedlungswerk Bayern plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit 1 Kindergartengruppe sowie 2 Kinderkrippengruppen in Fürth, Würzburger Straße (ehem. Normagelände). Betriebsträger ist die Rummelsberger Diakonie.
Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergarten- und Kinderkrippenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher zuletzt in seiner Sitzung am 25.07.2018 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Die entstehende Kindertagesstätte bietet innerhalb der Einrichtung den Übergang von Krippen- zum Kindergartenbereich und leistet i.Ü. auch einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungsziele in der Kleinkindbetreuung (U3).
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG
grundsätzlich zuweisungsfähig.
Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf
Grundlage der Richtlinie der Stadt
Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet“, die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen
wurde.
Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage
der vorgelegten Kostenschätzung, sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten
und Fördersätzen.
Kosten und
Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der
vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 16.01.19) und belaufen sich auf insgesamt
1.431.135 €.
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1 = Grundstück |
0,00 € |
2 = Herrichten und
Erschließung |
2.449,00 € |
3 = Bauwerk–Baukonstruktion |
866.768,00 € |
4 = Bauwerk–Technische
Anlagen |
351.272,00 € |
5 = Außenanlagen |
101.307,00 € |
6 = Ausstattung |
6.432,00 € |
7 = Baunebenkosten |
102.908,00 € |
Gesamt |
1.431.135,00 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt
entsprechend der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern
(FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben
nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“).
Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der
derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.455 €, sowie die, laut neuem
Summenraumprogramm, maximal förderfähige Fläche von 318 m2 zugrunde.
Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 1.416.690 € (318 x 4.455 €)
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur
vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.
Ermittlung des
städtischen Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der
„Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt.
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe 1.416.690 €.
Ermittlung der
staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig
ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.416.690 €
Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann die Maßnahme auch aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 49 zusätzlichen Plätzen handelt.
Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss.
Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da derzeit bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
Kostenschätzung |
1.431.135 € |
|
|
Zuweisungsfähige Ausgaben |
1.416.690 € |
|
|
Baukostenzuschuss Stadt |
1.416.690 € |
(gerundet) |
1.416.690 € |
Förderung (Art. 10 FAG, FS
75%) |
75% aus 1.416.690 € |
1.062.518 € |
|
+ Förderung (4. SIP, FS
15%) |
15% aus 1.416.690 € |
212.504 € |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
1.275.022 € |
./. 1.275.000 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
141.690
€ |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses
erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.275.000 €. Der städtische
Anteil beträgt 141.690 €
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung: 1.275.000,00 €
Städtischer Zuschuss: 141.690,00 €
Anteil Träger: 14.445,00 €
Gesamtkosten 1.431.135,00 €
Finanzierung im Haushalt
Für die Schaffung von „neuen“ KITA
Plätzen und der Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen stehen als
Pauschalansätze für die Jahre 2019/2020 insgesamt 8,4 Mio. € (Brutto) zur
Verfügung. Diese Mittel sind bereits
durch mehrere Bauvorhaben gebunden.
Die Verwaltung wird daher
beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne, Kostenschätzung und Betriebsbeschreibung