Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Wohngebäudes mit 30 Wohneinheiten. Es entsteht ein Stellplatzbedarf von 30 Kraftfahrzeugen und ein Bedarf für 56 Fahrräder und motorisierte Zweiräder:
Die Stellplätze können nicht vollständig auf eigenem Grundstück nachgewiesen werden und auch nicht in der Nähe hergestellt werden. Es wird die Ablöse von 2 Kfz-Stellplätzen beantragt.
Das Straßenverkehrsamt lehnt die Ablösung des Stellplatzes aufgrund des Parkdrucks ab.
Das Wirtschaftsreferat stimmt der Umwandlung von Gewerbe- zu Wohnflächen nur noch im Ausnahmefall zu. In der Sitzung des Ausschusses vom 11.12.2017 wurde dem Vorhaben ausnahmsweise zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem (eigenen) Grundstück nachgewiesen werden. Dies ist nicht der Fall, es wird eine Ablöse beantragt.
Dem Stadtplanungsamt ist der Parkdruck an dieser Stelle ebenfalls bekannt. Die Stellungnahmen der Fachämter sind daher nachvollziehbar. Dennoch wird die Schaffung von Genossenschaftswohnungen im innerstädtischen Bereich begrüßt und der Ablöse an dieser Stelle zugestimmt.
Das Baureferat schlägt aufgrund der Schaffung von 30 Genossenschaftswohnungen bei dem heutigen Wohnraummangel die Zustimmung zur Ablöse von zwei Kfz-Stellplätzen vor, da sonst bei gleicher Bodenversiegelung nur 28 Wohnungen geschaffen werden könnten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
AWS-Beschluss vom 11.12.2017