1.       Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2.       Der Bau- und Werkausschuss billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 399, 1. Änderung sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) in der Fassung vom 25.03.2019.

3.       Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu benachrichtigen.

 


bisherige Beratungsfolge

Sitzungstermin

Abstimmungsergebnis

einst.

mit Mehrheit

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

angen.

abgel.

Bau- und Werkausschuss

28.05.2008

X

 

 

 

 

Stadtrat (Einleitungsbeschluss)

02.07.2008

X

 

 

 

 

Bau- und Werkausschuss

18.09.2013

 

 

 

 

 

Bau- und Werkausschuss (Konkretisierungsbeschluss)

08.02.2018

 

 

 

 

 

Bau- und Werkausschuss (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

11.07.2018

 

 

 

 

 

 

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 02.07.2008 zur gezielten Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der ehemalig gewerblich genutzten Flächen im südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 399 „Schuckertstraße“ das Satzungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 399 (im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB) eingeleitet.

Aus Sicht der Stadt Fürth soll das geplante Vorhaben zur Entwicklung eines Bebauungs- und Erschließungskonzeptes für eine Wohnbebauung im Sinne eines Flächen- und Ressourcen schonenden Umgangs mit Grund und Boden als Maßnahme der Innenentwicklung ermöglicht und dadurch zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum beitragen.

 

Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 30.07.2008 im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Fürth ortsüblich bekannt gemacht. In der Veröffentlichung erfolgte der Hinweis, dass das beschleunigte Verfahren gemäß 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgt.

Der Bau- und Werkausschuss hat am 08.02.2017 die Fortführung des Bauleitplanverfahrens auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes des P&P Acquisition & Sales GmbH beschlossen.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens müssen auch noch vertragliche Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen P&P und der Stadt vereinbart werden.

 

Die vorgezogene Behördenbeteiligung („Scoping“) nach § 4 Abs.1 BauGB wurde in der Zeit vom 23.04.2008 bis zum 13.05.2008 durchgeführt.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 13.04.2017 bis 16.05.2017 durchgeführt und endete am 16.05.2017 mit einer abschließenden Erörterung.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sind in der Bauausschusssitzung am 11.07.2018 abschließend behandelt worden. Auf die seinerzeitige Vorlage wird verwiesen.

 

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 29.01.2017 bis zum 02.03.2017 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sind ebenfalls in der Bauausschusssitzung am 11.07.2018 abschließend behandelt worden. Auf die seinerzeitige Vorlage wird verwiesen.

 

Ebenfalls in seiner Sitzung vom 11.07.2018 wurde vom BWA der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

 

Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 vom 08.08.2018 wurde in der Zeit vom 15.08.2018 bis zum 25.09.2018 gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

Im Anschluss an die erfolgte öffentliche Auslegung wurden folgende Anpassungen im Entwurf erforderlich:

 

-       Bisherige private Verkehrsfläche im Umfeld WA 6 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt

-       Baugrenzen im Bereich WA 6 und PG an aktuellen Planungsstand der BV angepasst

-       Gebäudehöhen im Bereich WA 6 und PG an aktuellen Planungsstand angepasst

-       Bezugshöhe über NN im Bereich WA 6 an geplante Höhenlage der Straße angepasst

-       GRZ im Bereich WA 6 auf 0,5 entsprechend Planungsentwurf erhöht

-       Max. zulässige Wohnungsanzahl im Bereich WA 6 von 65 auf 66 erhöht

-       Anzahl der Stellplätze im Parkhaus von 78 auf 67 reduziert

-       Überschreitungsmöglichkeit der zulässigen Gebäudehöhen für technische Aufbauten festgesetzt

-       Max. zul. Größe der Nebengebäude im WA 6 unter Beachtung des Planungsentwurfes erhöht

-       Klarstellung: Penthausebene als Vollgeschoss zulässig

-       Ausführungsvorgaben für Dachbegrünung angepasst

-       Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen Artenschutz entsprechend saP

-       Festsetzungen Lärmschutz entsprechend letztem Abstimmungsstand mit OA angepasst

-       Festsetzungen Starkregenereignisse entsprechend Überflutungsnachweis angepasst

-       Textliche Hinweise Immissionsschutz überarbeitet

-       Erneute Auslegung in Verfahrensvermerke ergänzt.

 

Der Überflutungsnachweis wurde von einem entsprechenden Fachbüro vorgelegt. Ein Nachweis der technischen Umsetzbarkeit ist aus Sicht der Verwaltung im weiteren Verfahrensablauf nochmals zu konkretisieren.

Nachdem u.a. auch Änderungen an den Festsetzungsinhalten vorgenommen werden mussten, die über eine Konkretisierung hinausgehen, muss der geänderte Entwurf nochmals öffentlich ausgelegt werden.

Das Baureferat empfiehlt, den geänderten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 399 (einschließlich Begründung mit Umweltbericht) zu billigen und dessen erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu benachrichtigen.

 

Die endgültige Abwägung der eingegangenen Einwände der öffentlichen Auslegungen wird im Rahmen des Satzungsbeschlusses nach der zweiten öffentlichen Auslegung durchgeführt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.0_FUE_BP399_1.Änder._gEW_0_Planblatt_190325 (Bebauungsplan)

2.0_FUE_BP399_1.Änder._gEW_2_Begründung_190325
                               mit folgenden Anlagen

- 2.1_     Baumbestandsplan_20170704

- 2.2_     baumpflegerisches Konzept_20170704

- 2.3_     saP_20180928

- 2.4_     Schallschutzgutachten_20170814

- 2.5_     Boden_Altlastengutachten_2009

- 2 6_     Boden_Altlastengutachten_2012

- 2.7_     Boden_Altlastengutachten_2017 mit Anlagen

- 2.8_     Gutachten_Elektromagnetische Felder

- 2.9_     EW_ll_Gutachten_Erschütterungsschutz

- 2.10_   Verkehrsgutachten

- 2.11     Planung Erschließungsanlage (Verkehrs- und Entwässerungsanlage),Lage- und
             Höhenpläne

2.12_FUE_BP399_1.Änder._gEW_80_Überflutungsnachweise