Zum Erhalt der Einrichtung und Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des Kindergartens mit Schaffung von 15 weiteren Kindergartenplätzen in der Weiherhofer Straße 45 genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die Lebenshilfe Fürth e.V. plant die Generalsanierung des bereits bestehenden Kindergartens in der Weiherhofer Straße 45 sowie die Schaffung von 15 weiteren Kindergartenplätzen durch einen Anbau.
Die Einrichtung ist bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher zuletzt in seiner Sitzung am 25.07.2018 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
grundsätzlich förderfähig. Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die
Maßnahme auch teilweise aus dem 4. bzw. 5. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5. SIP) gefördert werden, da es
sich bei der Maßnahme auch um die Schaffung von 15 zusätzlichen Plätzen
handelt.
Die Finanzierung der geplanten
Maßnahme erfolgt auf Grundlage der
Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung
am 27.09.2017 beschlossen wurde.
Die nachfolgenden Berechnungen
erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie der derzeit
gültigen Kostenrichtwerte und Fördersätze.
Kosten und
Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der
vorliegenden Kostenschätzung (Stand 12.02.2019) und belaufen sich auf insgesamt
2.099.871,31 €.
Kostenschätzung Umbau Bestand (in brutto)
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1 =
Grundstück |
0,00 € |
2 =
Herrichten und Erschließung |
5.000,00 € |
3 =
Bauwerk–Baukonstruktion |
663.737,50 € |
4 =
Bauwerk–Technische Anlagen |
134.472,75 € |
5 =
Außenanlagen |
63.500,00 € |
6 =
Ausstattung |
37.500,00 € |
7 =
Baunebenkosten |
199.552,56 € |
Gesamt |
1.103.762,81 € |
Kostenschätzung Neubau (in brutto)
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1 =
Grundstück |
0,00 € |
2 =
Herrichten und Erschließung |
5.000,00 € |
3 =
Bauwerk–Baukonstruktion |
688.200,00 € |
4 =
Bauwerk–Technische Anlagen |
60.650,00 € |
5 =
Außenanlagen |
10.000,00 € |
6 =
Ausstattung |
75.000,00 € |
7 =
Baunebenkosten |
157.258,50 € |
Gesamt |
996.108,50 € |
Gesamt
Umbau Bestand + Neubau |
2.099.871,31 € |
Die Berechnung der förderfähigen
Kosten erfolgt bei dieser Maßnahme aufgeteilt
nach Bestand und Erweiterungsbau. Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten
erfolgt dabei entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des
Freistaates Bayern (FAZR).
Bei Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen
Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Hierbei wird die zuweisungsfähige
Fläche mit dem gültigen Kostenrichtwert multipliziert. Sind die dem Grunde nach
zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese
zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).
Die förderfähige Bestandsfläche des derzeitigen Kindergartens beträgt 236 qm. Bei einem derzeitigen Kostenrichtwert von 4.455 € ergibt sich damit für den Umbau/Generalsanierung des Bestandsgebäudes ein Kostenhöchstwert von 1.051.380 €.
Zuweisungsfähige
Kosten dem Grunde nach (Bestand)
(Berechnung nach tatsächlichen Kosten):
Kostengruppe 3,4,5 = 861.710,25 €
Baunebenkosten = 155.107,85 € (ff. max. 18% der KGR 3,4,5)
Zuweisungsfähig (Bestand) 1.016.818,10 €
Da der Kostenhöchstwert höher ist, als die zuweisungsfähigen Kosten dem Grunde nach, verbleibt es bei zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 1.016.818,10 €.
Zuweisungsfähige Kosten des Erweiterungsbaus (nach Kostenpauschale)
Die zuweisungsfähigen Kosten für
Erweiterungs- und Neubauten werden nach Kostenpauschalen festgesetzt (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR). Bei der Anwendung
von Kostenpauschalen werden die zuweisungsfähigen Kosten unabhängig von den,
dem Grunde nach zuweisungsfähigen Kosten festgesetzt. Auch bei Kostenpauschalen werden die
zuweisungsfähigen Flächen mit dem gültigen Kostenrichtwert multipliziert. Die
förderfähige Fläche für den Erweiterungsbau beträgt
190 qm. Multipliziert mit dem Kostenrichtwert in Höhe von 4.455 € ergibt sich eine zuweisungsfähige Kostenpauschale in Höhe von 846.450 € (190 qm x 4.455 €).
Zuweisungsfähige Kosten (gesamt)
Bestand: 1.016.818,10 €
Erweiterung 846.450,00 €
Gesamt: 1.863.268,10 €
Anzumerken ist in diesem
Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die
abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens
durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf
hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel
erfolgen kann.
Ermittlung des
städtischen Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der
„Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt.
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% und alle anderen Fälle mit 90% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Das bedeutet
in diesem Fall:
Städtischer
Baukostenzuschuss Erweiterung (FS 100%): 846.450,00 €
Städtischer Baukostenzuschuss Bestand (FS 90%): 915.136,29 €
Der städtische Baukostenzuschuss beträgt somit insgesamt 1.761.586,29 €
Ermittlung der
staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der
vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.761.586,29 €.
Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann der Anteil am Baukostenzuschuss für die „neuen Plätze“ auch aus dem neu aufgelegten 4. bzw. 5. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme auch um die Schaffung von 15 zusätzlichen Plätzen handelt. Die Förderung aus dem 4./5. Sonderinvestitionsprogramm steht unter dem Vorbehalt der vom Bund und Land bereitgestellten Mittel.
Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss. Da staatliche Gesamtzuwendungen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt sind, ergibt sich für die förderfähigen Kosten der „neuen“ Plätze ein Fördersatz aus dem 4./5. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da derzeit bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
Kostenschätzung |
2.099.871,31
€ |
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|
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
1.863.268,10 € |
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|
|
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|
Baukostenzuschuss
Stadt |
1.761.586,29 € |
(gerundet) |
|
1.761.586 € |
Förderung
(Art. 10 FAG, FS 75%), |
75% aus 1.761.586,29
€ |
1.321.200 € |
|
|
+
Förderung (4. SIP, FS 15%) |
15% aus 846.450 € |
126.968 € |
|
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
1.448.168 € |
|
./. 1.448.168 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
|
313.418 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses
erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.448.168 €. Der städtische
Anteil beträgt 313.418 €.
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger
Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung: 1.448.168,00 €
Städtischer Zuschuss: 313.418,00 €
Anteil Träger: 338.285,31 €
Gesamtkosten 2.099.871,31 €
Finanzierung im
Haushalt
Für die Generalsanierung und Ausbau der
Kindertageseinrichtungen sind im Haushalt 2019 rd. 5,0 Mio. € veranschlagt, im
Haushaltsjahr 2020 weitere 2,9 Mio. €. Diese Mittel sind bereits vollständig
mit anderen beschlossenen Maßnahmen gebunden (KIGA Hardstraße, Mathildenstraße,
Lukas-Cranach-Straße GS Würzburger Straße). Die
Verwaltung wird daher beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel zur
Verfügung zu stellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Aufnahme
in den städt. Haushalt |
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Pläne, Kostenschätzungen, Flächenberechnung