Zum Erhalt der Einrichtung wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung der kath. Kindertagesstätte St. Heinrich sowie des städtischen Kindergartens Pusteblume im Marsweg 20 genehmigt
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Kostenschätzung mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt ist.
Die Kath. Kirchengemeinde St. Heinrich Fürth plant aufgrund erheblicher baulicher und energetischer Mängel die Generalsanierung ihrer Kindertagesstätte St. Heinrich sowie des ebenfalls in diesem Gebäude befindlichen städtischen Kindergartens Pusteblume (beide) im Marsweg 20.
Die Generalsanierung wird ausnahmsweise auch schon vor der 25-jährigen Bindungsfrist befürwortet, weil die 1998 durchgeführte Sanierung keine energetischen Verbesserungen zum Ziel hatte. Weiter wurde anhand eines Gutachtens belegt, dass der (Ur-)Zustand des Daches aus dem Erbauerjahr 1986 ohne die Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten nicht mehr gehalten werden kann und eine Dachsanierung somit dringend notwendig ist. Außerdem ist hier kein Präzedenzfall zu sehen, da es sich bei dem Gebäude um einen ehem. amerikanischen Kindergarten handelt, welcher nicht nach bundesdeutschen Baustandards errichtet wurde.
Auswirkung auf die Förderung:
Aufgrund der nicht eingehaltenen Bindungsfrist sind die bereits erhaltenen Fördergelder anteilig zurückzuerstatten. Die exakte Förderrückzahlung wird im Rahmen des Förderverfahrens von der Regierung Mittelfranken ermittelt. Diese setzt sich aus einem staatlichen und einem städtischen Anteil zusammen und beläuft sich vorläufig auf rund 73.000€.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27
BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG zuweisungsfähig.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.
Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie der derzeit gültigen Kostenrichtwerte und Fördersätze.
Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand 24.04.2019) und belaufen sich auf insgesamt 1.580.048 €.
Kostenschätzung
Generalsanierung Kita St. Heinrich
Kostengruppe |
Kostenschätzung 24.04.2019 |
Zuweisungsfähig dem Grunde nach |
1
= Grundstück |
0,00 € |
0,00 € |
2
= Herrichten und Erschließung |
0,00 € |
0,00 € |
3
= Bauwerk–Baukonstruktion |
416.552,56 € |
416.552,56 € |
4
= Bauwerk–Technische Anlagen |
281.257,15 € |
281.257,15 € |
5
= Außenanlagen |
4.540,80 € |
4.540,80 € |
6
= Ausstattung |
12.487,20 € |
0,00 € |
7
= Baunebenkosten |
181.997,53 € |
126.423,09 € |
Gesamt |
896.835,24 € |
828.773,60 € |
Kostenschätzung
Generalsanierung Städtischer Kiga „Pusteblume“
Kostengruppe |
Kostenschätzung 24.04.2019 |
Zuweisungsfähig dem Grunde nach |
1
= Grundstück |
0,00 € |
0,00 € |
2
= Herrichten und Erschließung |
0,00 € |
0,00 € |
3
= Bauwerk–Baukonstruktion |
317.331,44 € |
317.331,44 € |
4
= Bauwerk–Technische Anlagen |
214.262,85 € |
214.262,85 € |
5
= Außenanlagen |
3.459,20 € |
3.459,20 € |
6
= Ausstattung |
9.542,80 € |
0,00 € |
7
= Baunebenkosten |
138.646,47 € |
96.309,63 € |
Gesamt |
683.212,76 € |
631.363,12 € |
Gesamt Kita
St. Heinrich + Kiga Pusteblume |
1.580.048 € |
1.460.136,70 € |
Die Berechnung der förderfähigen Kosten erfolgt bei dieser Maßnahme aufgeteilt nach kirchlicher Kita und städtischem Kindergarten. Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt dabei entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).
Bei Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Hierbei wird die zuweisungsfähige Fläche mit dem gültigen Kostenrichtwert multipliziert. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).
Kindergarten St. Heinrich:
Die förderfähige Bestandsfläche der derzeitigen Kindertagesstätte beträgt 441,13 qm. Bei einem derzeitigen Kostenrichtwert von 4.455 € ergibt sich damit für die Generalsanierung der kirchlichen Kita ein Kostenhöchstwert von 1.965.234 €.
Da der Kostenhöchstwert höher ist, als die zuweisungsfähigen Kosten dem Grunde nach, verbleibt es bei zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 828.773,60 €
Städtischer Kindergarten
„Pusteblume“
Die förderfähige Bestandsfläche des derzeitigen Kindergartens beträgt 197,23 qm. Bei einem derzeitigen Kostenrichtwert von 4.455 € ergibt sich damit für die Generalsanierung der städtischen Kita ein Kostenhöchstwert von 878.659,65 €.
Da der Kostenhöchstwert höher ist, als die zuweisungsfähigen Kosten dem Grunde nach, verbleibt es bei zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 631.363,12 €
Zuweisungsfähige Kosten (gesamt)
Kita St. Heinrich: 828.773,60 €
Kiga
„Pusteblume“ 631.363,12 €
Gesamt: 1.460.136,70 €
Anzumerken ist in diesem
Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die
abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens
durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf
hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel
erfolgen kann.
Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe b der
Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet sollen Investitionen, die keine zusätzlichen Plätze i. S. des 4./5.
Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5. SIP)
schaffen mit 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Auf dieser Grundlage und der
errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Ausgaben ergibt sich ein städtischer
Baukostenzuschuss in Höhe von 1.314.123 €.
Ermittlung der staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der
staatlichen Förderhöhe ist der vereinbarte städtische Baukostenzuschuss in Höhe
von 1.314.123 €.
Die Maßnahme kann nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art 10 FAG gefördert werden. Eine Förderung aus dem 4./5. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5. SIP) ist nicht möglich, da keine zusätzlichen Plätze geschaffen werden.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
Kostenschätzung
|
1.580.048 €
|
|
|
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
1.460.136,70 € |
|
|
Baukostenzuschuss
Stadt |
1.314.123 € |
(gerundet) |
1.314.123 € |
Förderung
(Art. 10 FAG, FS 75%) |
75% aus 1.314.123 € |
985.592 € |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
|
./. 985.592 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
328.531 € |
Die Refinanzierung des
städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe
von 985.592 €. Der städtische Anteil reduziert sich dadurch auf 328.531 €
Es ergibt sich somit folgender
(vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung: 985.592,00 €
Städtischer Zuschuss: 328.531,00 €
Anteil Träger: 265.925,00 €
Gesamtkosten
1.580.048,00 €
Finanzierung im Haushalt
Für die Generalsanierung und
Ausbau der Kindertageseinrichtungen sind im Haushalt 2019 rd. 5,0 Mio. €
veranschlagt, im Haushaltsjahr 2020 weitere 2,9 Mio. €. Diese Mittel sind
bereits vollständig mit anderen beschlossenen Maßnahmen gebunden (u.a. KIGA Hardstraße,
Mathildenstraße, Lukas-Cranach-Straße, Generalsanierung Würzburger Straße). Die
Verwaltung wird daher beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel zur
Verfügung zu stellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Veranschlagung
in den Haushalt |
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Kostenschätzung, Flächenberechnung, Pläne