1. Die Verwaltung wird beauftragt für die Bereiche „Eigenes Heim“ (Heimgartenstr., Damaschkestr., Weinbergstr. s.A. 1) und für die „Beamtensiedlung“ (Fuggerstr., Wallensteinstr. s.A 2) zur Sicherung der herausragenden städtebaulichen, gestalterischen und denkmalpflegerischen Qualität jeweils entsprechende Inhalte für eine Erhaltungs- bzw. Gestaltungssatzung zu entwickeln und in Abstimmung mit dem RA die geeignete Rechtsform zu bestimmen.
2. Der Satzungsentwurf ist dem BWA zur weiteren Beratung vorzulegen.
Die Bereiche „Eigenes Heim“ (Heimgartenstr., Damaschkestr.,
Weinbergstr. ) und die „Beamtensiedlung“ (Fuggerstr., Wallensteinstr.) sind
zwei Bereiche von herausragender städtebaulicher, gestalterischer und
denkmalpflegerischer Qualität und unterliegen dem Ensembleschutz. In beiden
Bereichen wurden in jüngster Zeit teilweise Veränderungen festgestellt, die dem
Erhalt dieser Qualtäten entgegenstehen. Um entsprechende Instrumentarien zu
entwickeln mit dem die städtebauliche und bauliche Qualität dieser Bereiche
langfristig gesichert werden können, sollen entsprechende Erhaltungs- bzw.
Gestaltungssatzungen erlassen werden.
Als Rechtsgrundlage könnte entweder eine Satzung zur Erhaltung baulicher
Anlagen gem. §172 Baugesetzbuch (BauGB) oder eine Satzung als örtliche
Bauvorschrift (Gestaltungssatzung) gem. Art. 81 Bayerisch Bauordnung (BayBO)
erlassen werden.
Die Verwaltung soll nun beauftragt werden entsprechende Inhalte für die o. g.
Satzungen zu entwickeln und in Absprache mit dem RA die geeignete
Rechtsgrundlage zu bestimmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Lageplan „Eigenes Heim“
2. Lageplan „Beamtensiedlung“