Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplätze auf Grund des enormen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen an dieser Stelle zu.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Kinderhauses mit Umnutzung eines Kinderhortes. Der viergeschossige Erweiterungsbau soll im Hof des Anwesens mit dem denkmalgeschützten Gebäude baulich verbunden werden.
In dem Kinderhaus sollen Kinder im Alter von 2,5 - 14 Jahren in 5 Gruppen betreut werden.
Im rückwärtigen Teil des Hofes ist auf der Ebene des 1.OG eine Dachterrasse mit einer Spielfläche für die Kinder geplant.
Durch die o.g.
Baumaßnahme entsteht kein Stellplatzmehrbedarf.
Aufgrund der
Errichtung des Erweiterungsbaus sowie der Hofgestaltung als überdachte
Hoffläche im EG plus Herstellung einer Dachterrasse mit Spielfläche reduziert
sich das Flächenangebot für Kraftfahrzeuge und es können von den 10
baurechtlich gebundenen Stellplätzen nur noch 2 Stellplätze im Hof nachgewiesen
werden. Diese können lediglich als Mitarbeiterstellplätze genutzt werden. Die
Hol- und Bringplätze sind im öff. Raum herzustellen.
Das heißt, es
entsteht ein Defizit von 8 Kfz.-Stellplätzen, welche auch nicht in der näheren
Umgebung zur Verfügung stehen.
Das
Straßenverkehrsamt lehnt die Ablösung der Stellplätze aufgrund des Parkdrucks
ab.
Hinsichtlich des
dringenden Bedarfs des Sozialreferats an Kindertagesstätten wird die Ablösung
der Stellplätze in diesem Geviert seitens des Stadtplanungsamtes und der
Bauaufsicht jedoch befürwortet.
Der Antragsteller
bittet daher, die Stellplätze ablösen zu dürfen.
Ergänzender
Hinweis:
Der Bauherr hat ein Mobilitätskonzept vorgelegt (siehe Anlage). Demnach hat er 3 Stellplätze auf dem Nachbargrundstück erworben, kann diese jedoch aufgrund der anderweitigen baurechtlichen Sicherung nicht für den Stellplatznachweis heranziehen. Das Mobilitätskonzept kann nicht baurechtlich berücksichtigt werden, da hierfür eine Dingliche Sicherung notwendig wäre und deren Überwachung nicht sichergestellt werden kann. Es dient lediglich zur Kenntnisnahme.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||