Betreff
Stellplatzablöse für 8 Kfz. Mathildenstraße 40, Flur-Nr. 705
Vorlage
BaF/033/2019
Aktenzeichen
2019/0704/602/BA/01
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplätze auf Grund des enormen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen an dieser Stelle zu.


Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Kinderhauses mit Umnutzung eines Kinderhortes. Der viergeschossige Erweiterungsbau soll im Hof des Anwesens mit dem denkmalgeschützten Gebäude baulich verbunden werden.

In dem Kinderhaus sollen Kinder im Alter von 2,5 - 14 Jahren in 5 Gruppen betreut werden.

Im rückwärtigen Teil des Hofes ist auf der Ebene des 1.OG eine Dachterrasse mit einer Spielfläche für die Kinder geplant.

 

Durch die o.g. Baumaßnahme entsteht kein Stellplatzmehrbedarf.

 

Aufgrund der Errichtung des Erweiterungsbaus sowie der Hofgestaltung als überdachte Hoffläche im EG plus Herstellung einer Dachterrasse mit Spielfläche reduziert sich das Flächenangebot für Kraftfahrzeuge und es können von den 10 baurechtlich gebundenen Stellplätzen nur noch 2 Stellplätze im Hof nachgewiesen werden. Diese können lediglich als Mitarbeiterstellplätze genutzt werden. Die Hol- und Bringplätze sind im öff. Raum herzustellen.

Das heißt, es entsteht ein Defizit von 8 Kfz.-Stellplätzen, welche auch nicht in der näheren Umgebung zur Verfügung stehen.

 

Das Straßenverkehrsamt lehnt die Ablösung der Stellplätze aufgrund des Parkdrucks ab.

Hinsichtlich des dringenden Bedarfs des Sozialreferats an Kindertagesstätten wird die Ablösung der Stellplätze in diesem Geviert seitens des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht jedoch befürwortet.

 

Der Antragsteller bittet daher, die Stellplätze ablösen zu dürfen.

 

Ergänzender Hinweis:

Der Bauherr hat ein Mobilitätskonzept vorgelegt (siehe Anlage). Demnach hat er 3 Stellplätze auf dem Nachbargrundstück erworben, kann diese jedoch aufgrund der anderweitigen baurechtlichen Sicherung nicht für den Stellplatznachweis heranziehen. Das Mobilitätskonzept kann nicht baurechtlich berücksichtigt werden, da hierfür eine Dingliche Sicherung notwendig wäre und deren Überwachung nicht sichergestellt werden kann. Es dient lediglich zur Kenntnisnahme.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: