Betreff
Kindertagespflege – Anpassung der Vergütung von Tagespflegepersonen
Vorlage
JgA/429/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

1.   Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundpauschale (den sogenannten „Anerkennungsbetrag“) als wesentlichem Bestandteil der Vergütung von Tagespflege-personen künftig nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Aspekte fortzuschreiben:

 

· Der Anerkennungsbetrag wird nicht mehr wie bisher ausschließlich nach der Entwicklung des BayKiBiG-Basiswerts bemessen.

 

· Künftig wird als primärer Anknüpfungspunkt die durchschnittliche Entwicklung des Gehalts von ausgebildeten Kinderpfleger*innen (TVÖD S3 bzw. TV-L E6) als Vergleichsgröße zur Tätigkeit einer Tagespflegeperson herangezogen. Hierbei muss hinsichtlich der Vergütung stets ein angemessener Abstand zwischen dem Gehalt einer Tätigkeit, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (Kinderpfleger*in) und einer Tätigkeit, die „nur“ eine Qualifizierung von maximal 300 Unterrichtseinheiten (Tagespflegeperson) voraussetzt, gegeben sein. Orientierungswerte und Berechnungsgrundlagen für die Bemessung des Anerkennungsbetrags liefern die in regelmäßigen Abständen aktualisierten Empfehlungen des Bayerischen Städtetags für die Kindertagespflege in Bayern.

 

· Darüber hinaus ist die Entwicklung der Vergütung von Tagespflegepersonen bei den umliegenden Jugendhilfeträgern (hier insbesondere Stadt Nürnberg und Landkreis Fürth) zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird künftige Anpassungen mit den genannten Trägern der öffentlichen Jugendhilfe abstimmen und dieses Kriterium insbesondere bei der Festlegung der Vergütung berücksichtigen.

 

2.    Die Aufwendungen einer Tagespflegeperson für einen Krankenversicherungsschutz mit Anspruch auf Kranken- und Mutterschaftsgeld werden grundsätzlich als angemessen anerkannt und können daher zur Hälfte bezuschusst werden. Damit wird den Tagespflegepersonen eine adäquate soziale Absicherung ermöglicht. Es erfolgt auch weiterhin eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalles.

 

3.    Die Aufwandspauschale für die Springertätigkeit im Stützpunkt (Ersatzbetreuung) und in den Großtagespflegestellen wird ab dem 01.09.2019 dynamisiert und fortlaufend mit der gleichen prozentualen Steigerung angepasst wie die reguläre Vergütung der Tagespflegepersonen.

 

4.    Der Ausschuss beschließt die Anpassung des Tagespflegeentgelts zum 01.09.2019 gemäß der aktuellen Tagespflegeentgelttabelle (Anlage 2), in der die unter den Nummern 1 bis 3 dargestellten Änderungen berücksichtigt sind. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss auch künftig im Vorfeld über geplante Änderungen der Vergütung von Tagespflegepersonen oder bei Veränderungen der Elternbeiträge (Betreuungsgebühren).

 


Die staatlich geförderten Tagespflegepersonen in der Stadt Fürth sind ausnahmslos auf selbstständiger Basis tätig. Für ihre Tätigkeit erhalten sie von der Stadt Fürth als Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Vergütung, je nachdem wie viele Kinder und wie lange sie diese betreuen. Die Stadt Fürth refinanziert sich wiederum zum Großteil über Fördergelder des Freistaats Bayern und Elternbeiträge (Betreuungsgebühren).

 

Die Vergütung der Tagespflegepersonen muss in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Insbesondere sind hier geänderte rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die Verwaltung hat aus aktuellem Anlass die unter den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Anpassungen erarbeitet, die in der Anlage 1 im Detail erläutert werden.

 

Schon allein wegen der bereits dargestellten starken Zunahme der betreuten Kinder ergeben sich nicht unwesentliche Kostensteigerungen für den Bereich der Kindertagespflege. Hinzu kommen noch die oben dargestellten Anpassungen, die ebenfalls höhere Kosten nach sich ziehen. Auf der Einnahmeseite erhöhen sich zwar mit steigenden Kinderzahlen auch die staatlichen Fördermittel (kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG) und die Elternbeiträge. Andererseits besteht aber die Verpflichtung der Kommune, sich in mindestens gleicher Höhe an der Förderung der Kindertagespflege zu beteiligen und die geforderten Strukturen bereitzuhalten. Somit ist zwangsläufig auch eine Erhöhung des städtischen Finanzierungsanteils die Folge.

 

Für die Anpassung der Grundpauschale rechnet die Verwaltung bei einem angenommenen moderaten weiteren Anstieg der Betreuungszahlen mit Mehrkosten in Höhe von ca. 120.000 Euro jährlich im Sonderbudget 51510 bei UA 4542.7612. Dieser Wert ist unter anderem auch abhängig von der Zahl der eingebuchten Kinder und dem gebuchten Stundenumfang im jeweiligen Jahr, im Detail also schwer vorhersehbar. Dennoch wird aufgrund der Entwicklung in den letzten Monaten mit einer weiteren Zunahme der Betreuungsplätze im Verlauf des Jahres gerechnet.

 

Die Umsetzung der neuen Entgelttabelle (Anlage 2) soll ausnahmsweise erst zum 01.09.2019 erfolgen (in den Vorjahren wurde die Anpassung jeweils zum 01.07. vorgenommen), da die starke Zunahme der Kinderzahlen in diesem Umfang noch nicht im Haushalt abgebildet werden konnte.

 

Bereits jetzt zur Jahresmitte zeichnet sich ab, dass die für das aktuell laufende Haushaltsjahr 2019 eingestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden und daher über das Gesamtbudget des Amts ausgeglichen werden müssen.

Unter Berücksichtigung dessen und Einbeziehung der oben aufgeführten Anpassungen muss für den Haushalt 2020 eine ausreichende Erhöhung des Etats für die Kindertagespflege beantragt werden. Zusätzlich sind hier gegebenenfalls noch höhere Qualifizierungskosten zu berücksichtigen (siehe TOP 7.1.1). Insgesamt bedarf es einer Anhebung des Ausgabenansatzes um ca. 273.000 Euro im Haushaltsjahr 2020. Dem gegenüber stehen allerdings auch höhere zu erwartende Einnahmen aus den staatlichen Zuschüssen und den Elternbeiträgen (siehe oben).

 

Der Elternbeitrag (Betreuungsgebühr) wurde zuletzt zum 01.09.2018 angepasst. Private Zuzahlungen werden weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen; alle Kosten für eine standardgemäße Betreuung sind mit der über das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gezahlten Vergütung abgegolten. Für das Jahr 2019 ist, wie im Kita-Bereich, keine Anpassung der Gebühren vorgesehen. Aufgrund der zunehmenden Zahl an betreuten Kindern und damit einhergehenden steigenden Ausgaben muss die Kosten- und Gebührenstruktur in den nächsten Monaten verstärkt in den Blick genommen werden. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf den von der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2020 angekündigten Elternbeitragszuschuss für Unter-Dreijährige, der dann auch im Bereich der Kindertagespflege Anwendung finden soll. Hier liegen allerdings derzeit noch keine belastbaren Informationen zur Umsetzung vor.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

273.000 €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4542.7612.0020

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.    Erläuterungen zu den Anpassungen beim Tagespflegeentgelt

2.    Tagespflegeentgelt-Tabelle 2019

 3. Grafik zum Tagespflegeentgeltt