Der Stadtrat
1. erklärt den Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Fürth, an deren Bewältigung alle Ämter, Betriebe und Beteiligungen gleichermaßen mitwirken.
2. beauftragt die Verwaltung, bei sämtlichen Stadtrats- und Ausschussvorlagen die Auswirkungen der Beschlüsse auf den Klimaschutz zu betrachten. Das Umweltreferat wird dazu eine Bewertungsmatrix erarbeiten. Diese ist von den Ämtern, welche die Vorlagen erstellen, zu verwenden.
3. beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des beigefügten Energienutzungsplans der Stadt Fürth. Über konkrete Maßnahmen ist mindestens einmal jährlich im Umweltausschuss zu berichten.
4. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für den Zeitraum von 2020 - 2030. Über die Umsetzung dieses Konzepts und die jeweiligen Einsparerfolge wird dem Umweltausschuss regelmäßig berichtet.
5. beauftragt die Verwaltung, einen
Nachhaltigkeitsbeirat einzurichten; die Modalitäten zur Zusammensetzung,
Kompetenzen, Aufgabenzuschnitt, Tagungsintervalle, etc. werden im Herbst
festgelegt.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stadtrat Ulrich
Schönweiß, Die Linke, beantragten am 15.05. bzw. 17.06.2019 die Feststellung
des Klimanotstandes durch die Stadt Fürth.
Die Klimaschutzkonferenz von Paris im Dezember 2015 hat gezeigt, dass
alle Länder ihre Anstrengungen für den Klimaschutz verstärken müssen, um das
1,5 Grad Ziel annähernd erreichen zu können. Unterstützt wird diese Zielsetzung
in jüngster Zeit durch die überwiegend von der jüngeren Generation getragene
„Fridays for future“-Bewegung, die mehr Einsatz zur Erreichung der
Klimaschutzziele einfordert. Spätestens seit der Europawahl im Mai 2019 ist das
Thema Klimaschutz sehr stark in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen.
Klimaschutz, das ist allgemein anerkannt, ist eine zentrale Zukunftsaufgabe
unserer Gesellschaft.
Die Stadt Fürth befasst sich seit vielen Jahren intensiv mit den
Themen Energieeinsparung und Klimaschutz. Beispielsweise wurde der
Klimaschutzfahrplan 2010 - 2020 entwickelt, der, bezogen auf das Jahr 1990, eine
CO2-Minderung um etwa 23 % als Ziel festgelegt hat. Letzte
Berechnungen, die dem Umweltausschuss in seiner Sitzung am 16.05.2019
vorgestellt wurden, zeigen, dass dieses Ziel voraussichtlich erreicht werden
wird.
Dass sich die Stadt Fürth bei der Erreichung ihres Klimaschutzzieles
auf einem guten Weg befindet, ist das Ergebnis intensiver und vielfältiger
Anstrengungen in verschiedenen Bereichen. Stichpunktartig sind dabei vor allem
(jedoch nicht abschließend) folgende Klimaschutzaktivitäten zu nennen:
1.
Verkehrswende:
Ausbau Radwegenetz (z.B.
auch geplanter Brückenschlag Eigenes Heim)
Neue Buslinien, z.B. Linien
33 und 39
Busbeschleunigungen, z.B.
Heilstättenstraße oder Ludwigbrücke
Einsatz von E-Bussen der
infra
Sukzessive Umstellung des
städtischen Fuhrparks auf elektrisch betriebene Fahrzeuge
Einsatz von E-Bikes und
Lastenfahrrädern bei der Stadtverwaltung
Förderung von E-Bikes bei
städtischen Beschäftigten
Förderung von
Lastenfahrrädern für den privaten und gewerblichen Bereich
2.
Erneuerbare
Energieerzeugung vor Ort:
Alleine in den vergangenen 7 Jahren wurden 30 Mio. € in die
umweltfreundliche Stromerzeugung investiert.
Die Stadt Fürth nimmt mit einem Anteil von 8,8 % regenerativ erzeugtem
Strom in der Metropolregion den Spitzenplatz ein (allein im Jahr 2018 konnte
die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen um 8 % gesteigert werden).
3.
Wald
und Bäume:
Die Waldflächen im Stadtgebiet Fürth wurden seit 2003 um rund 72.000 m2
erweitert.
Seit 2003 ist darüber hinaus ein Zuwachs von über 2.000 Bäumen entlang
der Straßen in Fürth zu verzeichnen. Alleine im Jubiläumsjahr wurden 16.000
Bäume und Sträucher neu gepflanzt. Seit 2003 wurden mehr als 10 Gewässer,
darunter der Scherbsgraben, der Bucher Landgraben, oder die Pegnitz im Bereich
der Uferstadt renaturiert und standortgerecht bepflanzt.
4.
Flächenverbrauch:
Der Flächenverbrauch im Siedlungs- und Verkehrsbereich ist rückläufig.
Waren es 2004 noch 12 ha pro Jahr, so hat sich die Zahl auf mittlerweile 8,8 ha
jährlich reduziert. Großprojekte, wie z.B. Möbel Höffner, wurden abgeschlossen,
der Fokus wird künftig vermehrt auf der Umnutzung bereits genutzter Flächen
liegen (wie z.B. Faurecia-Gelände in Stadeln).
5.
Klimaschutzkonzept
und Energienutzungsplan:
Das im Klimaschutzfahrplan 2010 - 2020 verankerte Ziel einer CO2-Minderung
um etwa 23 % wird voraussichtlich erreicht werden können. In konsequenter
Fortführung dieser Bemühungen hat der Umweltausschuss in seiner Sitzung vom
16.05.2019 die Verwaltung mit der Beantragung einer auf zwei Jahre befristeten,
von der Nationalen Klimaschutzinitiative mit 65 bzw. 90 % geförderten Stelle
„Klimaschutzmanagement“ beauftragt. Hierzu wird die Stelle eines/einer
staatlich geförderten Klimaschutzmanagers/in geschaffen. Der entsprechende
Förderantrag befindet sich in Vorbereitung.
Auf dieser Grundlage wird
dem Stadtrat nunmehr empfohlen, die Verwaltung mit der Erstellung eines
integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Zeitraum 2020 – 2030 zu beauftragen.
Dieses soll insbesondere Maßnahmen in folgenden Bereichen vorsehen:
- Energie
1.
Erhöhung
energetischer Standards bei Neubau und Sanierung städtischer Gebäude
2.
Weiterer
Ausbau der regenerativen Energieerzeugung
3.
Steigerung
der Sanierungsquote in der Stadt
- Verkehr
1. Stärkung des ÖPNV
2. Förderung alternativer Verkehrssysteme
und -antriebe (z.B. auch Errichtung von Mobilitätsstationen)
- Natur
und Umwelt
1. Verringerung des Flächenverbrauchs in
Fürth
2. Verbesserung der Durchgrünung des
Stadtgebietes, z.B. durch Baumpflanzungen, Vertikalbegrünung und Grünflächen
3. Maßnahmen im Umweltbildungsbereich,
z.B. Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger, Umweltstation
Ein weiteres maßgebliches Instrument für ein besseres Klima ist der
sogenannte Energienutzungsplan (ENP). Er wurde in der Sitzung des
Umweltausschusses am 16.05.2019 vorgestellt und bildet die Basis, um
Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Umstellung auf regenerative
Energieträger aufeinander abzustimmen und kommunale Planungsziele für
Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung und Gewerbetreibende transparent zu
machen. Er enthält einen aktuellen Maßnahmenkatalog zur Senkung des Ausstoßes
von Treibhausgasen:
Die Verwaltung wird sich
nunmehr mit der Umsetzung des ENP befassen und dem Umweltausschuss mindestens
einmal jährlich über konkrete Maßnahmen berichten.
Ausrufung des Klimanotstands in
Fürth
Eine große Herausforderung der Zukunft wird die Anpassung der Stadt an die Anforderungen des Klimawandels sein. Fürth ist durch Zuzug, die Ansiedlung von Gewerbe und die Entwicklung von Wohngebieten in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Klimaschutz und Klimawandelanpassung werden zunehmend auch zu einem Wirtschafts- und Standortfaktor, der bei der Ansiedlung von Unternehmen und bei der Wohnortauswahl eine bedeutende Rolle spielt. Klimaschutz ist daher - weiterhin - eine zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Fürth. Alle Ämter, Betriebe und Beteiligungen der Stadt Fürth sind aufgerufen, an der Bewältigung dieser Aufgabe von höchster Priorität gleichermaßen mitzuarbeiten.
Weltweit haben Staaten, z. B. Großbritannien und Irland und Städte,
wie z.B. Los Angeles, Vancouver, Oxford, Basel, Konstanz oder Kiel den
Klimanotstand bereits ausgerufen. In Bayern haben bis jetzt (Stand 24.06.2019)
die Stadt Erlangen und die Gemeinde Bubenreuth (ERH) den Klimanotstand
ausgerufen. In München, Ingolstadt und Landshut und in vielen weiteren Städten
wurden entsprechende Anträge gestellt, die noch zur Beratung und
Beschlussfassung anstehen.
Gleichwohl stößt die Verwendung des Begriffs „Notstand“ in diesem
Kontext seitens der Verwaltung auf Bedenken. Ruft eine öffentlich-rechtliche
Körperschaft einen „Notstand“ aus, hat dies nach allgemeinem Verständnis zur
Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Recht und Gesetz
insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich
hält. Hinzu kommt in der Regel die Verkürzung des Rechtsschutzes gegen
hoheitliche Maßnahmen sowie die Zurückdrängung von langwierigen behördlichen
oder legislativen Verfahren. Vorliegend ist die Ausrufung des „Klimanotstandes“
jedoch vielmehr als öffentlichkeitswirksames Mittel zu betrachten, um auf
Defizite bei der Klimaschutzpolitik hinzuweisen und die Dringlichkeit des
Themas – ggf. durch verbindliche Vorgaben – zu unterstreichen. Diesbezügliche
politische Überlegungen bzw. Forderungen sind uneingeschränkt zu teilen, bei
einer entsprechenden Erklärung sollte jedoch nicht der Begriff „Klimanotstand“
verwendet werden.
Die Verwaltung empfiehlt
daher, den Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Fürth zu
erklären, an deren Bewältigung alle Ämter, Betriebe und Beteiligungen
gleichermaßen mitwirken.
Zu den weiteren in dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen aufgeführten „Sofortmaßnahmen“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Bei
allen Beschlussvorlagen des Stadtrats werden ab sofort die Auswirkungen
bezüglich CO2-und Treibhausgas-Emissionen angegeben, analog zum
bereits praktizierten Vorgehen bezüglich der finanziellen Auswirkungen.
Stellungnahme:
Derartige Bewertungen von Beschlussvorlagen sind grundsätzlich
möglich, können aber u.U. einen größeren Aufwand erfordern. Einfach messbar
sind die Energieverbräuche an Strom oder Gas. Die Auswirkungen städtischer
Maßnahmen auf die CO2- und Treibhausgasemissionen (THG) werden
hingegen nicht immer einfach zu ermitteln sein. Für die unterschiedlichen
Brennstoffe gibt es Emissionsfaktoren, bei denen auch die sogenannte
Prozesskette („Lebenszyklus“) berücksichtigt wird, d.h. dabei werden auch die
Auswirkungen von Förderung, Aufbereitung, Transport, etc. berücksichtigt. Diese
Emissionsfaktoren hängen auch von der Qualität des eingesetzten Brennstoffs ab.
Sie sind auch nicht statisch, sondern ändern sich und müssen dann aufwändig neu
berechnet werden. Die Prozesskettenberücksichtigung ist sehr wichtig, um
nachhaltige umwelt- bzw. klimafreundliche Entscheidungen zu treffen.
Zur Verdeutlichung nachfolgendes Beispiel:
Beim Fahren verursacht ein Elektroauto keine CO2- oder
andere THG-Emissionen. Betrachtet man jedoch den gesamten Lebenszyklus
(Herstellung des Fahrzeugs, Strombereitstellung bei Elektrofahrzeugen,
Kraftstoffbereitstellung bei Diesel und Benziner vom Bohrloch bis zur
Tankstelle, Wartung, Entsorgung) fallen auch beim Elektrofahrzeug
klimaschädliche Emissionen an. Für den Klimawandel ist aber nicht relevant, wo
die Emissionen entstehen, sondern wie umfänglich sie insgesamt sind.
Elektrofahrzeuge sind klimafreundlicher als Diesel- oder Benzin-Fahrzeuge, der
Vorsprung ist jedoch unter Berücksichtigung der gesamten Prozesskette nicht so
groß, wie gedacht:
Quelle:
Wie umweltfreundlich sind Elektroautos? Eine ganzheitliche Bilanz,
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stand Juli
2018
Fazit: Viele klimarelevante Auswirkungen von Beschlüssen sind weder
messbar, noch können sie mit einem vertretbaren Aufwand errechnet oder
wenigstens abgeschätzt werden. Leider gibt es insoweit in der Regel keine
Tabellen, Nachschlagwerke oder Ähnliches für eine standardisierte Bearbeitung
dieses Anliegens.
Vielen andere Städte haben dieses Problem ebenfalls erkannt und
befassen sich mit entsprechenden Lösungsansätzen. In Erlangen etwa will die
Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, wie künftig in Verwaltungsvorlagen die
Klimaauswirkungen aufgeführt werden. In Augsburg gibt es seit 2016 eine
einseitige tabellarische Nachhaltigkeitseinschätzung, die bei Beschlüssen des
Augsburger Stadtrates und seiner Ausschüsse angewendet wird und Aussagen
beinhaltet zur ökologischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen
Zukunftsfähigkeit.
Es wird daher angeregt,
dass die Verwaltung einen praktikablen Vorschlag für derartige zukünftige
Bewertungen bei Gremienbeschlüssen erarbeitet. Dieser soll es dem jeweiligen
Vorlagenersteller ermöglichen, die erforderliche Einschätzung selbst vornehmen
zu können.
Der
letzte städtische Klimaschutzfahrplan aus dem Jahr 2008 wird nicht nur so
schnell wie möglich evaluiert, überprüft und verabschiedet, sondern darüber
hinaus in Zukunft unterjährig stets aktualisiert.
Stellungnahme:
Im der Sitzung des Umweltausschusses am 16.05.2019 wurde beschlossen,
eine geförderte Stelle für das Klimaschutzmanagement zu schaffen (s.o.). Der
Stelleninhaber / die Stelleninhaberin wird sich auch mit den bereits laufenden
Klimaschutzmaßnahmen befassen, wozu insbesondere der Klimaschutzfahrplan aus
dem Jahr 2008 gehört. Der damalige Maßnahmenkatalog wird auf Umsetzung
überprüft und, soweit sinnvoll, in das integrierte Klimaschutzkonzept 2020 –
2030 übernommen.
Dem
Stadtrat und der Öffentlichkeit wird alle sechs Monate über Fortschritte und
Schwierigkeiten bei der Erreichung der konkreten, überprüfbaren Zielsetzungen
sowie der effektiven Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen berichtet.
Stellungnahme:
Sechs Monate sind für die Veränderung von klimaschädlichen Gasen ein
sehr kurzer Zeitraum. In den meisten Bereichen wird es kaum feststellbare
Veränderungen geben. Bei allen heizwärmebezogenen Aussagen sollte mindestens
ein Jahr gelten, damit auch die Heizperiode abgedeckt wird. Der Energiebericht
der Gebäudewirtschaft wird z. B. ebenfalls jährlich vorgelegt. Er enthält die
Strom- und Wärmeverbräuche der städtischen Gebäude. Auch beim klimafreundlichen
Radverkehr wird es vermutlich saisonale Unterschiede geben. Eine
Berichtspflicht im strengen Turnus von 6 Monaten ist daher aus Sicht der
Verwaltung nicht sachgerecht.
Vielmehr sollte die bestehende regelmäßige Berichterstattung im
Umweltausschuss beibehalten und ggf. intensiviert werden. So hat die Verwaltung
dem Umweltausschuss in der Vergangenheit CO2- und
Treibhausgasbilanzen für die Gesamtstadt vorgelegt und zwar für die Jahre 1990,
1995, 2000, 2005, 2010, 2014, 2015 und 2016. Die nächste Bilanz (2019 oder
2020) wird im Zusammenhang mit der Vorbereitung des integrierten
Klimaschutzkonzeptes erstellt.
Im Jahre 2009 hat der Umweltausschuss auf Grundlage der
Endenergiebilanz und der Beauftragung des Klimaschutzfahrplans 2010/2020 ein CO2-Reduktionsziel
für das Jahr 2020 von knapp 23 %, bezogen auf das Jahr 1990, beschlossen.
Darüber hinaus gibt es in Fürth aktuell keine Zielvorgaben für CO2-
bzw. THG- Minderungsziele, die über das Jahr 2020 hinausgehen.
Nach dem internationalen Klimaschutzabkommen von Paris aus dem Jahr
2015 soll die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf
deutlich unter zwei Grad Celsius, idealerweise auf 1,5 Grad begrenzt werden, um
die Folgen des Klimawandels besser beherrschen zu können. Um das 1,5 Grad Ziel
zu erreichen, dürfen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht mehr
klimaschädliche Gase, wie z. B. CO2, Methan und Lachgas, ausgestoßen
werden, als der Atmosphäre durch sogenannte Senken, beispielsweise Wälder,
entzogen werden können.
In diesem Zusammenhang sind nachfolgend die Landes-, Bundes- und
EU-Ziele genannt:
- Freistaat
Bayern: Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2050 auf weniger als zwei
Tonnen pro Einwohner und Jahr
- Deutschland:
Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % und bis
2050 um 80 bis 95 % im Vergleich zu 1990
- Europäische
Union: Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % und bis 2050 um
80 bis 95 % im Vergleich zu 1990
An diesen Zielen wird sich auch die Stadt Fürth bei der Festlegung
neuer Klimaziele orientieren müssen.
Abschließend sei erwähnt, dass die Herausforderungen im Umweltbereich
insgesamt mehr denn je ein konzertiertes Vorgehen der Stadt Fürth erfordern. So
sollen zukünftig im Rahmen der Strategie
„Zukunft.Umwelt.Fürth“ insbesondere folgende Handlungsfelder betrachten
werden:
1) Luftreinhaltung
2) Klimaschutz
3) Biodiversität
4) Umweltbildung
Eine zunächst bis 31.12.2021 befristete Stelle einer eigens hierfür
vorgesehenen Projektbeauftragten ist bereits seit 01.07.2019 besetzt.
Quellen:
(1)
https://klimanotstand.berlin/klimanotstand-weltweit-2/ ,aufgerufen am 27.06.2019
(2)
https://www.klimabuendnis-hamm.de/klimanotstand-in-jedem-rathaus/ ,aufgerufen am 27.06.2019
(3)
https://ratsinfo.erlangen.de/si0057.php?__ksinr=2114160&toselect=5041354 , siehe TOP 11, aufgerufen am
27.06.2019
(4)
Wie
umweltfreundlich sind Elektroautos? Eine ganzheitliche Bilanz,
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stand Juli
2018
(5)
https://www.nachhaltigkeit.augsburg.de/zukunftsleitlinien , aufgerufen am 02.07.2019
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Energienutzungsplan 2019