Betreff
Hundekottütenspender im Stadtgebiet
Vorlage
GrfA/100/2019
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt

 

       Variante 0

Das Aufstellen von Hundekottütenspender wird eingestellt. Die vorhandenen 48 Hundekottütenspender werden 2020 wieder abgebaut.

       Variante 1

Der Status-Quo von insgesamt 48 Hundekottütenspender wird beibehalten. Es erfolgt keine weitere Aufstellung von Hundekottütenspender.

       Variante 2

Die 2. Phase der Versorgung mit Hundekottütenspender wird 2020 umgesetzt. Hierzu erfolgt die Aufstellung von weiteren ca. 50 Stück nach Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel.

       Variante 3

Die 3. Phase der Versorgung mit Hundekottütenspender wird 2021 umgesetzt. Hierzu erfolgt die Aufstellung von weiteren ca. 50 Stück nach Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel.

       Variante 4

Die 2. und 3. Phase der Versorgung mit Hundekottütenspender wird 2020 umgesetzt. Hierzu erfolgt die Aufstellung von weiteren ca. 100 Stück nach Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel.

 

 


Beschlusslage

Am 13.7.2017 wurde das Baureferat/Grünflächenamt vom Umweltausschuss beauftragt, ein städtisches Gesamtkonzept für Hundekottütenspender zu entwickeln. Am 08.02.2018 beschloss daraufhin der Umweltausschuss im Stadtteil Burgfarrnbach ein Pilotvorhaben zu starten und dort zunächst die Hälfte bis ein Drittel der ursprünglich als Grundversorgung vorgesehenen Hundekottütenspender und Abfallkörbe aufzustellen. Am 07.03.2018 beschloss der Bau- und Werkausschuss die Planung und Umsetzung im gesamten Stadtgebiet in Form einer Minimalversorgung mit einem Drittel der insgesamt geschätzten 150 Standorte bis Ende 2018 vorzunehmen und über die Erfahrungen wieder im Bau- und Werkausschuss zu berichten.

 

Bis Ende September 2018 hat das Grünflächenamt zu den bereits vorhandenen neun Standorten, die seit 2013 auf Wunsch der Bürgerschaft platziert wurden, weitere 39 Standorte im Stadtgebiet eingerichtet. Aktuell werden insgesamt 48 Standorte mit Hundekottütenspendern und 23 Abfallbehältern durch das Grünflächenamt unterhalten (siehe Anlage 1).

 

Sowohl aus der Bürgerschaft als auch aus den Stadtratsfraktionen wurde eine weitere Ausstattung gewünscht. Alle Standortwünsche wurden vom Grünflächenamt zunächst erfasst. Über die bestehenden 48 Standorte hinausgehende Ausstattung mit weiteren Hundekottütenspendern ist ein erneuter Beschluss zu fassen.

 

Weitere Standortwünsche

Alle Wünsche von Dritten für die Aufstellung weiterer Hundekottütenspender wurden vom Grünflächenamt in einer Liste systematisch erfasst. Für verschiedene Standorte gingen Mehrfachwünsche ein. Von den insgesamt 97 Standortvorschlägen sind 33 bereits entsprechend ausgestattet, 37 Standortvorschläge wären nach Ansicht des Baureferats/Grünflächenamt realisierbar.

 

Insgesamt 27 Standortvorschläge wurden im Vorfeld vom Grünflächenamt bereits als nicht realisierbar bzw. nicht sinnvoll eingeschätzt.

Darunter fallen im Wesentlichen

·           Standorte im Wald

·           Standorte auf Privatflächen

·           Standorte mit einem bereits vorhandenen Hundekottütenspender in erreichbarer Nähe

·           Standorte im öffentlichen Straßenraum z.B. am Straßenrand oder in Einzel-Baumscheiben

 

Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel die noch offenen 37 Standortwünsche umzusetzen und gegebenenfalls um weitere ca. 15 Standorte zu ergänzen, die seitens des Grünflächenamts als sinnvoll erachtet werden.

 

Erfahrungen

An den insgesamt 48 Spenderstandorten, die seit mindestens neun Monaten betrieben werden, wurden eine Reihe von (negativen) Erfahrungen gemacht, die an dieser Stelle exemplarisch angeführt seien:

·                Standortverlagerungen nach Bürgerbeschwerden

·                Herausnahme von Hundekottüten und Verteilung auf das unmittelbare Umfeld

·                Keine Nutzung der Hundekottüten

·                Keine Nutzung der vorhandenen Abfallbehälter und Entsorgung der gefüllten Hundekottüten in Grün- und Privatflächen

·                Mutwillige Beschädigung oder Entfernung von Hundekottütenspendern

 

        Hundekottüte ungefüllt im Blühstreifen Fronmüllerstraße

 

        Hundekottüte gefüllt im Gehölzstreifen Gaußanlage

 

          „Zwischenlager“ Hundekottüten Kapellenruh

 

          Heruntergerissener Hundekottütenspender Kapellenruh

 

Laufender Unterhalt

Einmal wöchentlich werden die Spender mit HDPE-Tüten befüllt und die dazugehörigen Abfallbehälter geleert. Außerhalb bestehender Grünanlagen an 33 Standorten ist damit eine Fremdfirma beauftragt. An den übrigen 15 Standorten erfolgt die Leerung der Abfallbehälter und das Nachfüllen der Hundekottütenspender im Rahmen des laufenden Grünflächenunterhalts durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamts.

 

Der Verbrauch an Hundekottüten lag in der ersten Jahreshälfte 2019 für die insgesamt 48 Standorte bei ca. 300.000 Tüten. Damit ergibt sich ein hochgerechneter Jahresverbrauch für die bestehenden 48 Standorte von 600.000 Tüten pro Jahr bzw. 1,2 Mio. bei ca. 100 Standorten oder 1,8 Mio. bei ca. 150 Standorten. Der Einkaufspreis für Blöcke mit jeweils 100 Tüten liegt derzeit bei 0,75 €.

 

Im Zuge der Diskussion um die Vermeidung von Plastikmüll werden sowohl Papiertüten (analog der Tüten für Biomüll) wie plastik-ähnliche Tüten aus biologischen Stoffen (z.B. Maisstärke mit Plastikbeimischung ohne Deklarierung) in die Diskussion gebracht. Kompostierbare Tüten aus Kunststoffersatzstoffen sind derzeit für die kommunale Bereitstellung ungeeignet, da sich diese unter Feuchte- und Sauerstoffeinfluss schnell zersetzen, nur bedingt lagerfähig sind und bei der Aufnahme des Kots oft durchreißen. Eine Version aus Papier oder Pappe ist im Preis mit 0,32 € pro Stück extrem teuer. Zudem besteht auch hier die Problematik mit der Durchfeuchtung der Tüte. Es wird also aus heutiger Sicht keine Alternative zu den herkömmlichen und derzeit eingesetzten HDPE-Tüten geben.

 

Kosten für Herstellung, Betrieb und Unterhalt

Je nach Situation und Bestand entstehen für die Herstellung eines Standorts in Eigenleistung durch das Grünflächenamt folgende Kosten:

 

Herstellungskosten 1

Montage Tütenspender an vorhandener Schilderstange

173,50 €/St.

Herstellungskosten 2

Montage Tütenspender und Abfallbehälter an vorhandener Schilderstange

262,00 €/St.

Herstellungskosten 3

Montage Tütenspender an neu zu setzender Schilderstange

346,50 €/St.

Herstellungskosten 4

Montage Tütenspender und Abfallbehälter an neu zu setzender Schilderstange

570,00 €/St.

Mittelwert

pro Standort

 

338,00 €/St.

 

Dabei liegen die reinen Beschaffungskosten für einen Hundekottütenspender vom Typ Dog Station D2 bei ca. 75 €, für einen Abfallbehälter in Standardausführung vom Typ Sulo grün bei ca. 60 €. Hinzu kommen die Kosten für Befestigungsmaterial wie Schellen bzw. Beton und die Arbeits- und Fahrtzeiten.

 

Ausgehend von der derzeitigen Vergabe der laufenden Ausschreibung für Nachfüllen, Reinigen und Entsorgen zuzüglich der Beschaffungskosten für die Tüten liegen die jährlichen Unterhaltskosten pro Standort bei rund 750 €. Im Einzelnen:

 

1.

Auffüllen

52 AG p.a.

48 St.

5,93 €

14.788,80 €

2.

Abfallbehälter leeren

52 AG p.a.

48 St.

5,93 €

14.788,80 €

3.

Entsorgungsgebühren

52 AG p.a.

48 St.

0,60 €

1.497,60 €

4.

Beschaffung Hundekottüten

 

6.000 Blöcke

0,75 €

4.500,00 €

 

Summe 48 Standorte

 

 

 

35.575,20 €

 

EP pro Standort

 

 

 

741,15 €

 

Die derzeit bereits anfallenden Unterhaltskosten für die Betreuung der vorhandenen 48 Standorte liegen bei rd. 36 T€, in Ausbaustufe 2 (~100 Standorte) bei 74 T€, in Ausbaustufe 3 (~150 Standorte) bei 112 T€.

 

Für die Herstellung weiterer Standorte sind in aktuellen wie in den künftigen Haushalten weder im Vermögenshaushalt für die erstmalige Herstellung noch im Verwaltungshaushalt für den laufenden Unterhalt entsprechende Mittel eingestellt.

 

Je nach Beschluss des Bau- und Werkausschusses wären daher zum Haushalt 2020ff folgende zusätzlichen Mittelbereitstellungen notwendig:

 

Variante

Kurzbezeichnung

Herstellung VmHH

Unterhalt VwHH

Summe

Variante 0

Einstellen

0 T€

0 T€

0 T€

Variante 1

Status-Quo

0 T€

0 T€

0 T€

Variante 2

50 StO in 2020

18 T€

38 T€

56 T€

Variante 3

50 StO in 2021

18 T€

38 T€

56 T€

Variante 4

100 StO in 2020

36 T€

76 T€

112 T€

 

Einschätzung der Situation aus Sicht des Bau- und Finanzreferats

Sowohl in der Reinhaltungsverordnung der Stadt Fürth vom 19. Dezember 2013 als auch in der Grünanlagensatzung der Stadt Fürth vom 06.08.2004 wird explizit auf die Eigenverantwortlichkeit und die entsprechenden Gebote im Umgang mit der Verschmutzung durch Hundekot hingewiesen.

 

So heißt es in der Reinhaltungsverordnung:

 

§ 3a Beseitigungspflicht

Der Tierhalter oder der Gewahrsamsinhaber ist verpflichtet, Verunreinigungen, für die er nach § 3 Abs. 2 Buchstabe c verantwortlich ist, unverzüglich zu beseitigen. Hierfür hat der Tierhalter oder Gewahrsamsinhaber eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten, Vorrichtungen oder Mittel zur Aufnahme der Verunreinigungen mitzuführen.

 

Und entsprechend in der Grünanlagensatzung:

 

§ 5 Mitführen von Hunden und anderen Tieren

(1) Wer in den öffentlichen Grünanlagen Hunde oder andere Tiere mitführt, hat dies so zu tun, dass andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt werden.

(5) Es ist verboten, Grünanlagen durch Hunde oder andere Tiere verunreinigen zu lassen.

(6) Ein Hunde- oder Tierhalter bzw. Gewahrsamsinhaber, der entgegen dem Verbot in Abs. 5 eine Grünanlage verunreinigen lässt, ist verpflichtet, die Verunreinigung umgehend zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Zur Aufnahme von Verunreinigungen durch Tiere hat der Tierhalter oder Gewahrsamsinhaber eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten, Vorrichtungen oder sonstiger geeigneter Mittel mitzuführen.

 

Es besteht somit aktuell bereits die Verpflichtung von Hundehalter selbst für die entsprechenden Tüten oder sonstigen geeigneten Mittel zu sorgen, um die Verunreinigungen durch Hundekot zu beseitigen.

 

Die Aufstellung von Hundekottütenspender einschl. der Entsorgung der Fäkalien ist eine reine freiwillige Leistung der Kommune. Eine Bereitstellung von Hundekottütenspender unabhängig von Anzahl und Standorten belastet den städtischen Haushalt zusätzlich. Dies stünde im deutlichen Gegensatz zu den im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung 2010/2011 vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmenpaket, bei der die Reinigungsleistungen des Grünflächenamts in öffentlichen Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün deutlich reduziert wurden.

 

Angesichts des enorm hohen Verbrauchs von Hundekottüten je nach Ausstattungsgrad zwischen 600.000 und 1.800.000 Stück pro Jahr muss auch deutlich im Zusammenhang mit der derzeitigen Mikroplastikdiskussion und der Verschmutzung durch Kunststoffe auf die Tatsache verwiesen werden, dass letztlich organischer Abfall in Kunststofftüten verpackt wird und bedauerlicher Weise nicht vollständig einer geordneten Entsorgung zugeführt werden kann.

 

Aus ökologischer Sicht wäre es auf Grund der oben geschilderten Erfahren notwendig, die Versorgung mit Hundekottütenspender wiedereinzustellen und die bestehenden 48 Standorte zurückzubauen.

 

Das Baureferat empfiehlt, dass in keinem Fall eine weitere Ausweisung von Standorten erfolgen und im besten Fall der Status-Quo der Minimalversorgung aufrechterhalten werden soll.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

s.o. €

 

nein

X

ja

s.o. €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

ggfs. Haushaltsmeldung zum HH 2020 bzw. 2021

 


Anlage 1 Lageplan Hundekottütenspender im Stadtgebiet

Anlage 2 Liste Standorte Hundekottütenspender im Stadtgebiet

Anlage 3 Liste Erfahrungen