Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Hortplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergarten- und 50 Hortplätzen in der Kapellenstraße 9 genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der Staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die K9 Verwaltungs-GmbH und Co. KG plant den Bau einer Kindertagesstätte mit 75 Kindergarten- und 50 Hortplätzen in der Kapellenstraße 9. Eine abschließende Festlegung des Betriebsträgers ist noch nicht erfolgt.
Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil 01/Innenstadt noch Kindergarten- und Hortplätze fehlen. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 25.07.2018 beschlossen, neue Kindertagesstätten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.
Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem 4./5. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.
Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen.
Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 10.07.2019) und belaufen sich auf insgesamt 3.581.305,00 €. (nach neuer DIN-276).
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1
= Grundstück |
0,00 € |
2
= Herrichten und Erschließung |
100.000,00 € |
3
= Bauwerk–Baukonstruktion |
1.690.000,00 € |
4
= Bauwerk–Technische Anlagen |
500.000,00 € |
5
= Außenanlagen |
200.000,00 € |
6
= Ausstattung |
100.000,00 € |
7
= Baunebenkosten |
419.500,00 € |
Gesamtkosten
netto |
3.009.500,00 € |
Zzgl.
Mehrwertsteuer 19% |
571.805,00 € |
Gesamt |
3.581.305,00
€ |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau der Kindertagesstätte liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.682 €/m², sowie die vorhandene förderfähige Fläche von 613,86 m² zu Grunde. Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 2.874.092,50 €.
Anzumerken ist in diesem
Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die
abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens
durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf
hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel
erfolgen kann.
Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt.
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a, der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Kindergarten- und Krippenbereich mit 100% und alle anderen Fälle der Neuschaffung und Sanierung mit 90% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Der Prozentanteil für Kindergarten- und Hortplätze wird wie folgt ermittelt:
Kiga Anteil: 75 Plätze, entsprechen bei einer Gesamtkapazität von 125 Plätzen einem Anteil von
60%.
Hort Anteil: 50 Plätze, entsprechen bei einer Gesamtkapazität von 125 Plätzen einem Anteil von
40 %.
Somit für Kiga: 2.874.092,50 € x 60 % = 1.724.455,50 € x 100% = 1.724.455,50 €
für Hort: 2.874.092,50 € x 40 % = 1.149.637,00 € x 90% = 1.034.673,30 €
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten, ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe 2.759.128,80 €.
Ermittlung der staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 2.759.128,80 €
Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%), kann der Anteil am Baukostenzuschuss für die Kindergartenplätze auch aus dem 4./5. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 75 zusätzlichen Kindergartenplätzen handelt.
Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss
Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da derzeit bereits 75% nach Art. 10 FAG gefördert wird.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
Kostenschätzung |
3.581.305,00 € |
|
|
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
2.759.128,80 € |
|
|
Baukostenzuschuss
Stadt |
2.759.128,80 € |
(gerundet) |
2.759.130,00 € |
Förderung
(Art. 10 FAG, FS 75%) |
75% aus 2.759.128,80 € |
2.069.347,00 € |
|
+
Förderung (4. SIP, FS 15%) |
15% aus 1.724.455,50 € |
258.668,00
€ |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
2.328.000,00 € |
./. 2.328.000,00 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
431.130,00 € |
Die Refinanzierung des
städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe
von 2.328.000,00 €. Der städtische Anteil beträgt 431.130,00 €.
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung: 2.328.000,00 €
Städtischer Zuschuss: 431.130,00 €
Anteil Bauherr: 822.175,00 €
Gesamtkosten
3.581.305,00 €
Finanzierung im Haushalt
Für Neubauten bzw. Generalsanierungen und den Ausbau der Kindertageseinrichtungen sind im Haushalt 2019 rd. 5,0 Mio. € veranschlagt, im Haushaltsjahr 2020 weitere 2,9 Mio. €. Diese Mittel sind bereits vollständig mit anderen beschlossenen Maßnahmen gebunden (Kiga Vach, Kita Hardstraße, Kita Mathildenstraße, Kiga Lucas-Cranach-Straße, Kita Würzburger Straße). Die Verwaltung wird daher beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Aufnahme
in den städt. Haushalt |
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Pläne, Kostenschätzung und Flächenberechnung