Der Vortrag der Baureferentin dient zur Kenntnis.
Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Sanierung der Waldringstraße gemäß der Vorplanung des SpA.
Im Zuge der Kanalauswechselung der
Stadtentwässerung Fürth im Ortsteil Stadeln soll die Straßenraumaufteilung der
betroffenen Straßen neu geordnet werden, um gestalterische und verkehrliche
Defizite vor allem für Fußgänger zu beheben. Die Kanalarbeiten sollen
voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 durchgeführt werden.
Das Sanierungsgebiet umfasst das
Dreieck zwischen der Stadelner Hauptstraße, der Theodor-Heuss-Straße und der
Bahnstrecke Nürnberg – Fürth – Erlangen. Die Umgestaltung des Straßenraums erfolgt
in den folgenden Straßen:
• Östliche Waldringstraße
• Westliche Waldringstraße
• An der Waldschänke
• Kiefernstraße
• Eibenstraße
• Weidenstraße
Die aufgezeigten Straßen dienen
ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Wohneinheiten. Zusätzlicher
Verkehr entsteht lediglich nur durch den Hol- und Bringverkehr der „KiTa II
Waldringstrolche" und durch das Restaurant „Waldschänke".
Durchgangsverkehr ist in dem Wohngebiet nicht zu erwarten. In der Abbildung 1
sind die Straßen dargestellt, die umgestaltet werden sollen.
Abbildung 1 Umzugestaltende
Straßen
Im Bestand sind die genannten
Straßenzüge gekennzeichnet durch eine sehr schmale Straßenraumbreite von
insgesamt ca. 6,50 zwischen den Grundstücksgrenzen und deutlich zu schmalen
Gehwegen mit einer Breite von 0,60 m – 1,60 m je nach Standort. Die
Straßenraumbreiten im Bestand als auch die der Planung können den
kennzeichnenden Querschnitten der Anlagen 3.1 - 3.6 entnommen werden.
Ziel der Vorplanung ist es, trotz der erheblich
eingeschränkten Flächenverfügbarkeit nach dem Umbau eine Verbesserung der städtebaulichen und verkehrlichen Qualität zu
erreichen, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer und der in dem Gebiet
wohnenden Bevölkerung berücksichtigt.
Da eine reguläre Aufteilung nach dem
Separationspinzip (Trennung von Fahr- und Fußverkehr) auch für
Erschließungsstraßen in Tempo-30-Zonen Gesamtstraßenraumbreiten von mindestens
10 m oder mehr erfordern würde (Gehwege beidseitig mi jeweils 2,25 m, Fahrbahn
mit 5,50 m), wurde im Vorfeld mit dem Straßenverkehrsamt besprochen, alle
Straßen im Mischungsprinzip als verkehrsberuhigter Bereich zu betreiben. Die
entstehenden Längen der verkehrsberuhigten Bereiche sind zwar nicht
regelkonform, da deutlich länger als empfohlen. Unter Berücksichtigung aller
Belange erscheint es den Fachdienststellen aber besser, (zu) lange
verkehrsberuhigte Bereiche zu schaffen als durchgängig zu schmale Gehwege.
Wesentliche Grundvoraussetzung für
einen Betrieb im Mischungsprinzip als verkehrsberuhigter Bereich ist die
Reduzierung der Geschwindigkeiten auf Schritttempo durch verkehrsrechtliche,
bauliche und visuelle Elemente. Mit der Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus
wird eine Steigerung der Aufenthaltsqualität, eine Reduktion der Lärmbelastung
sowie eine Vermeidung von Unfällen erzielt. Im verkehrsberuhigten Bereich sind
auch überall Kinderspiele erlaubt, was die Aufenthaltsqualität steigert-
Die auf dieser Grundsatzentscheidung
erarbeitete Vorplanung ist im Lageplan in Anlage 1 dargestellt und im Folgenden
näher erläutert:
Im Bestand ist im gesamten Wohngebiet
zwischen der Stadelner Hauptstraße, der Theodor-Heuss-Straße und der
Bahnstrecke eine Tempo Zone 30 angeordnet. Im Zuge der Änderung des
Straßenquerschnitts sowie dem Entfall der Gehwege ist zwingend ein verkehrsberuhigter
Bereich anzuordnen. Dieser beginnt jeweils ab der ersten geplanten
Aufpflasterung. Im Bereich der Straße Waldschänke vom Knotenpunkt Stadelner
Hauptstraße / Waldschänke bis zum Knotenpunkt Waldschänke / Buchenstraße wird
weiterhin Tempo 30 angeordnet. Da der verkehrsberuhigte Bereich wie erläutert
zu lang ist, wurden die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld mit
dem SVA abgestimmt. Es wurde festgelegt, dass aufgrund der geringen
Querschnittsbreiten ein verkehrsberuhigter Bereich trotz der vorhandenen
Ausdehnung zwingend erforderlich ist. Um die Wegelänge zu reduzieren werden die
Einbahnstraßenregelung in der Eiben- und Kiefernstraße aufgehoben. Die
Straßenquerschnitte in der Planung sind in beiden Richtungen befahrbar. In der
Abbildung 2 sind die geplanten maximal zulässigen Geschwindigkeiten im
Wohngebiet gekennzeichnet. Unabhängig vom Umbau wird vorgeschlagen, die
hellblau gekennzeichneten Bereiche auch in einen verkehrsberuhigten Bereich
umzuwandeln, da auch hier Gehwege nicht vorhanden sind.
Als Gestaltungselement sowie zum
Abfluss des Oberflächenwassers wird ein Dreizeiler in Mittellage in die Straßen
integriert. Im Bereich der Waldschänke und in der westlichen Waldringstraße
wird der Dreizeiler aufgrund der Doppelparker bzw. des Tempo 30-Bereichs in
Randlage vorgesehen.
In den Kreuzungsbereichen wird jeweils
eine fahrdynamisch wirksame Aufpflasterung mit einer baulichen Erhöhung von ca.
10 cm vorgesehen. Zusätzlich soll zwischen den Kreuzungsbereichen jeweils eine
Aufpflasterung ohne Erhöhung angeordnet werden.
Abbildung 2 zulässige
Höchstgeschwindigkeit (Planung)
Der geringe Straßenquerschnitt sowie
der Entfall der zu geringen Gehwege im Zusammenhang mit der Anordnung eines
verkehrsberuhigten Bereichs bedingen eine Neuverteilung der öffentlichen
Parkstände. Es ist vorgesehen das Parken alternierend anzuordnen, um die
Geschwindigkeit weiter zu reduzieren und eine geradlinige Fahrkurve zu
vermeiden. Die Tabelle 1 vergleicht die Anzahl der regelkonformen öffentlichen
Parkplätze im Bestand und die der Planung. Parken im öffentlichen Raum ist in
verkehrsberuhigten Bereichen nur in dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
Insgesamt ändert sich dadurch die Anzahl der regelkonform benutzbaren
Parkplätze im öffentlichen Straßenraum nicht.
Anzahl der
regelkonformen Parkstände im öffentlichen Raum |
Bestand |
Planung |
Östliche Waldringstraße |
35 |
30* (33) |
Westliche Waldringstraße |
23 |
26* (32) |
An der Waldschänke |
21 |
20 |
Kiefernstraße |
10 |
7 |
Eibenstraße |
7 |
6 |
Weidenstraße |
4 |
6 |
Summe |
100 |
89 (98) |
Tabelle 1 Bilanzierung
der regelkonformen öffentlichen Parkstände
* Durch die Belange der Feuerwehr
mussten in der östlichen und westlichen Waldringstraße im Vergleich zum
ursprünglichen Konzept 9 öffentliche Parkstände entfallen. Diese Fläche wird
nach Angaben der Feuerwehr für die Anleiterung der Gebäude benötigt. In der
Tabelle 1 sind in Klammern die öffentlichen Parkplätze ohne diese erst im Laufe
des Instruktionsverfahrens benannten Belange der Feuerwehr dargestellt.
Auf dem östlichen Fahrbahnrand der
Stadelner Hauptstraße im Bereich der Durchbindung des Fußwegs in Richtung der
KiTa II Waldringstrolche werden 5 Kurzzeitparkplätze angeordnet. Ziel ist es
den Hol- und Bringverkehr zur KiTa, der heute durch das Wohngebiet fährt,
deutlich zu reduzieren. Dies wird zusätzlich unterstützt durch den
Verkehrsberuhigten Bereich (maximal Schrittgeschwindigkeit) im
Untersuchungsgebiet. Gleichzeitig soll zur Verbesserung der Fußwegeverbindung
zwischen der Stadelner Hauptstraße und der KiTa II Waldringstrolche bzw.
zwischen den Einkaufsmöglichkeiten im Westen und dem Wohngebiet im Osten eine
Verbreiterung des Gehwegs entsprechend der RASt 06 auf 2,50 m vorgesehen
werden.
Um zusätzlich auf den schützenswerten
Bereich im Umfeld der Kindertagesstätte hinzuweisen werden gestalterische
Elemente aufgebracht. Zusätzlich werden in Abspreche mit der KiTa
Fahrradabstellanlagen mit ca. 8 Fahrradabstellplätzen vor der KiTa vorgesehen.
Auf der von der KiTa abgewandten Straßenseite sind Kurzeitparkplätze für den
verbleibenden Anteil des Hol- und Bringverkehr vorgesehen.
In der Anlage 2.1 und 2.2 sind die
Schleppkurvenuntersuchungen mit dem jeweiligen Bemessungsfahrzeug (Pkw bzw.
Müllfahrzeug) dargestellt. Die Ein- und Ausfahrten zu den privaten Stellplätzen
wurden mit einer Pkw-Schleppkurve geprüft. Alle privaten Stellplätze sind
weiterhin anfahrbar. Bemessungsfahrzeug für den öffentlichen Straßenraum ist
das 3-achsige Müllfahrzeug ohne Nachlaufachse. Dies bildet den schlechtesten
Fall ab. Aufgrund der vorhanden Struktur des Wohngebiets sind Rückwärtsfahrten
der Müllabfuhr leider unvermeidlich.
Eine Neupflanzung von Bäumen ist
aufgrund des Leitungsbestand innerhalb des Straßenraums nicht möglich. Aus
diesem Grund wurden zur Begrünung und als dauerhaft wirksames
verkehrsberuhigendes Element Pflanzkübel vorgesehen. Aufgrund des hohen
Pflegeaufwands und dem sehr geringen Volumen der Bepflanzung bestehen seitens
des Grünflächenamts bedenken zu den Pflanzkübeln im Sanierungsgebiet.
Die Pflanzkübel sind neben der
Schaffung von Grünfläche auch zur Ordnung des Straßenraums sowie zur Reduktion
der Geschwindigkeit und der Vermeidung von Falschparken vorgesehen und daher
jedoch unbedingt notwendig.
Im Bereich der Westlichen
Waldringstraße ist Grunderwerb im Bereich der Gebäude 16 und 18 von ca. 60 m²
erforderlich. Zusätzlich ist Grunderwerb des Flurstücks 505/215 zur Herstellung
des verbreiterten Gehwegs zwischen der Stadelner Hauptstraße und der westlichen
Waldringstraße von 35 m² erforderlich.
Eine Bürgerinformation ist nach der Vorplanung vorgesehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
3.055.000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Schleppkurvenuntersuchung
Anlage 2.1 Anfahrt privater Stellplätze bzw. Garagen
Anlage 2.2 Befahrbarkeit öffentlicher Straßenraum
Anlage 3 Kennzeichnende Querschnitt Bestand und Planung
Anlage 3.1 Östliche Waldringstraße
Anlage 3.2 Westliche Waldringstraße
Anlage 3.3 An der Waldschänke
Anlage 3.4 Kiefernstraße
Anlage 3.5 Eibenstraße
Anlage 3.6 Weidenstraße