Der Vortrag der Baureferentin dient zur Kenntnis.

 

Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Sanierung der Waldringstraße gemäß der Vorplanung des SpA.

 


Im Zuge der Kanalauswechselung der Stadtentwässerung Fürth im Ortsteil Stadeln soll die Straßenraumaufteilung der betroffenen Straßen neu geordnet werden, um gestalterische und verkehrliche Defizite vor allem für Fußgänger zu beheben. Die Kanalarbeiten sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 durchgeführt werden.

 

Das Sanierungsgebiet umfasst das Dreieck zwischen der Stadelner Hauptstraße, der Theodor-Heuss-Straße und der Bahnstrecke Nürnberg – Fürth – Erlangen. Die Umgestaltung des Straßenraums erfolgt in den folgenden Straßen:

 

• Östliche Waldringstraße

• Westliche Waldringstraße

• An der Waldschänke

• Kiefernstraße

• Eibenstraße

• Weidenstraße

 

Die aufgezeigten Straßen dienen ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Wohneinheiten. Zusätzlicher Verkehr entsteht lediglich nur durch den Hol- und Bringverkehr der „KiTa II Waldringstrolche" und durch das Restaurant „Waldschänke". Durchgangsverkehr ist in dem Wohngebiet nicht zu erwarten. In der Abbildung 1 sind die Straßen dargestellt, die umgestaltet werden sollen.

 

Abbildung 1          Umzugestaltende Straßen

 

Im Bestand sind die genannten Straßenzüge gekennzeichnet durch eine sehr schmale Straßenraumbreite von insgesamt ca. 6,50 zwischen den Grundstücksgrenzen und deutlich zu schmalen Gehwegen mit einer Breite von 0,60 m – 1,60 m je nach Standort. Die Straßenraumbreiten im Bestand als auch die der Planung können den kennzeichnenden Querschnitten der Anlagen 3.1 - 3.6 entnommen werden.

 

Ziel der Vorplanung ist es, trotz der erheblich eingeschränkten Flächenverfügbarkeit nach dem Umbau eine Verbesserung der städtebaulichen und verkehrlichen Qualität zu erreichen, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer und der in dem Gebiet wohnenden Bevölkerung berücksichtigt.

 

Da eine reguläre Aufteilung nach dem Separationspinzip (Trennung von Fahr- und Fußverkehr) auch für Erschließungsstraßen in Tempo-30-Zonen Gesamtstraßenraumbreiten von mindestens 10 m oder mehr erfordern würde (Gehwege beidseitig mi jeweils 2,25 m, Fahrbahn mit 5,50 m), wurde im Vorfeld mit dem Straßenverkehrsamt besprochen, alle Straßen im Mischungsprinzip als verkehrsberuhigter Bereich zu betreiben. Die entstehenden Längen der verkehrsberuhigten Bereiche sind zwar nicht regelkonform, da deutlich länger als empfohlen. Unter Berücksichtigung aller Belange erscheint es den Fachdienststellen aber besser, (zu) lange verkehrsberuhigte Bereiche zu schaffen als durchgängig zu schmale Gehwege.

Wesentliche Grundvoraussetzung für einen Betrieb im Mischungsprinzip als verkehrsberuhigter Bereich ist die Reduzierung der Geschwindigkeiten auf Schritttempo durch verkehrsrechtliche, bauliche und visuelle Elemente. Mit der Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus wird eine Steigerung der Aufenthaltsqualität, eine Reduktion der Lärmbelastung sowie eine Vermeidung von Unfällen erzielt. Im verkehrsberuhigten Bereich sind auch überall Kinderspiele erlaubt, was die Aufenthaltsqualität steigert-

 

Die auf dieser Grundsatzentscheidung erarbeitete Vorplanung ist im Lageplan in Anlage 1 dargestellt und im Folgenden näher erläutert:

 

Im Bestand ist im gesamten Wohngebiet zwischen der Stadelner Hauptstraße, der Theodor-Heuss-Straße und der Bahnstrecke eine Tempo Zone 30 angeordnet. Im Zuge der Änderung des Straßenquerschnitts sowie dem Entfall der Gehwege ist zwingend ein verkehrsberuhigter Bereich anzuordnen. Dieser beginnt jeweils ab der ersten geplanten Aufpflasterung. Im Bereich der Straße Waldschänke vom Knotenpunkt Stadelner Hauptstraße / Waldschänke bis zum Knotenpunkt Waldschänke / Buchenstraße wird weiterhin Tempo 30 angeordnet. Da der verkehrsberuhigte Bereich wie erläutert zu lang ist, wurden die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld mit dem SVA abgestimmt. Es wurde festgelegt, dass aufgrund der geringen Querschnittsbreiten ein verkehrsberuhigter Bereich trotz der vorhandenen Ausdehnung zwingend erforderlich ist. Um die Wegelänge zu reduzieren werden die Einbahnstraßenregelung in der Eiben- und Kiefernstraße aufgehoben. Die Straßenquerschnitte in der Planung sind in beiden Richtungen befahrbar. In der Abbildung 2 sind die geplanten maximal zulässigen Geschwindigkeiten im Wohngebiet gekennzeichnet. Unabhängig vom Umbau wird vorgeschlagen, die hellblau gekennzeichneten Bereiche auch in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, da auch hier Gehwege nicht vorhanden sind.

 

Als Gestaltungselement sowie zum Abfluss des Oberflächenwassers wird ein Dreizeiler in Mittellage in die Straßen integriert. Im Bereich der Waldschänke und in der westlichen Waldringstraße wird der Dreizeiler aufgrund der Doppelparker bzw. des Tempo 30-Bereichs in Randlage vorgesehen. 

 

In den Kreuzungsbereichen wird jeweils eine fahrdynamisch wirksame Aufpflasterung mit einer baulichen Erhöhung von ca. 10 cm vorgesehen. Zusätzlich soll zwischen den Kreuzungsbereichen jeweils eine Aufpflasterung ohne Erhöhung angeordnet werden.

 

 

Abbildung 2          zulässige Höchstgeschwindigkeit (Planung)

 

Der geringe Straßenquerschnitt sowie der Entfall der zu geringen Gehwege im Zusammenhang mit der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs bedingen eine Neuverteilung der öffentlichen Parkstände. Es ist vorgesehen das Parken alternierend anzuordnen, um die Geschwindigkeit weiter zu reduzieren und eine geradlinige Fahrkurve zu vermeiden. Die Tabelle 1 vergleicht die Anzahl der regelkonformen öffentlichen Parkplätze im Bestand und die der Planung. Parken im öffentlichen Raum ist in verkehrsberuhigten Bereichen nur in dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Insgesamt ändert sich dadurch die Anzahl der regelkonform benutzbaren Parkplätze im öffentlichen Straßenraum nicht.

 

Anzahl der regelkonformen Parkstände im öffentlichen Raum

Bestand

Planung

Östliche Waldringstraße

35

30* (33)

Westliche Waldringstraße

23

26* (32)

An der Waldschänke

21

20

Kiefernstraße

10

7

Eibenstraße

7

6

Weidenstraße

4

6

Summe

100

89 (98)

Tabelle 1               Bilanzierung der regelkonformen öffentlichen Parkstände

* Durch die Belange der Feuerwehr mussten in der östlichen und westlichen Waldringstraße im Vergleich zum ursprünglichen Konzept 9 öffentliche Parkstände entfallen. Diese Fläche wird nach Angaben der Feuerwehr für die Anleiterung der Gebäude benötigt. In der Tabelle 1 sind in Klammern die öffentlichen Parkplätze ohne diese erst im Laufe des Instruktionsverfahrens benannten Belange der Feuerwehr dargestellt.

 

Auf dem östlichen Fahrbahnrand der Stadelner Hauptstraße im Bereich der Durchbindung des Fußwegs in Richtung der KiTa II Waldringstrolche werden 5 Kurzzeitparkplätze angeordnet. Ziel ist es den Hol- und Bringverkehr zur KiTa, der heute durch das Wohngebiet fährt, deutlich zu reduzieren. Dies wird zusätzlich unterstützt durch den Verkehrsberuhigten Bereich (maximal Schrittgeschwindigkeit) im Untersuchungsgebiet. Gleichzeitig soll zur Verbesserung der Fußwegeverbindung zwischen der Stadelner Hauptstraße und der KiTa II Waldringstrolche bzw. zwischen den Einkaufsmöglichkeiten im Westen und dem Wohngebiet im Osten eine Verbreiterung des Gehwegs entsprechend der RASt 06 auf 2,50 m vorgesehen werden.

 

Um zusätzlich auf den schützenswerten Bereich im Umfeld der Kindertagesstätte hinzuweisen werden gestalterische Elemente aufgebracht. Zusätzlich werden in Abspreche mit der KiTa Fahrradabstellanlagen mit ca. 8 Fahrradabstellplätzen vor der KiTa vorgesehen. Auf der von der KiTa abgewandten Straßenseite sind Kurzeitparkplätze für den verbleibenden Anteil des Hol- und Bringverkehr vorgesehen.

 

In der Anlage 2.1 und 2.2 sind die Schleppkurvenuntersuchungen mit dem jeweiligen Bemessungsfahrzeug (Pkw bzw. Müllfahrzeug) dargestellt. Die Ein- und Ausfahrten zu den privaten Stellplätzen wurden mit einer Pkw-Schleppkurve geprüft. Alle privaten Stellplätze sind weiterhin anfahrbar. Bemessungsfahrzeug für den öffentlichen Straßenraum ist das 3-achsige Müllfahrzeug ohne Nachlaufachse. Dies bildet den schlechtesten Fall ab. Aufgrund der vorhanden Struktur des Wohngebiets sind Rückwärtsfahrten der Müllabfuhr leider unvermeidlich.

 

Eine Neupflanzung von Bäumen ist aufgrund des Leitungsbestand innerhalb des Straßenraums nicht möglich. Aus diesem Grund wurden zur Begrünung und als dauerhaft wirksames verkehrsberuhigendes Element Pflanzkübel vorgesehen. Aufgrund des hohen Pflegeaufwands und dem sehr geringen Volumen der Bepflanzung bestehen seitens des Grünflächenamts bedenken zu den Pflanzkübeln im Sanierungsgebiet.

Die Pflanzkübel sind neben der Schaffung von Grünfläche auch zur Ordnung des Straßenraums sowie zur Reduktion der Geschwindigkeit und der Vermeidung von Falschparken vorgesehen und daher jedoch unbedingt notwendig.

 

Im Bereich der Westlichen Waldringstraße ist Grunderwerb im Bereich der Gebäude 16 und 18 von ca. 60 m² erforderlich. Zusätzlich ist Grunderwerb des Flurstücks 505/215 zur Herstellung des verbreiterten Gehwegs zwischen der Stadelner Hauptstraße und der westlichen Waldringstraße von 35 m² erforderlich.  

 

Eine Bürgerinformation ist nach der Vorplanung vorgesehen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

3.055.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

 

Anlage 1         Lageplan

 

Anlage 2         Schleppkurvenuntersuchung

Anlage 2.1      Anfahrt privater Stellplätze bzw. Garagen

Anlage 2.2      Befahrbarkeit öffentlicher Straßenraum

 

Anlage 3         Kennzeichnende Querschnitt Bestand und Planung

Anlage 3.1      Östliche Waldringstraße

Anlage 3.2      Westliche Waldringstraße

Anlage 3.3      An der Waldschänke

Anlage 3.4      Kiefernstraße

Anlage 3.5      Eibenstraße

Anlage 3.6      Weidenstraße