Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Variante 1: Der Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs wird zugestimmt

Variante 2: Die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs wird abgelehnt.


Im Zuge der Kanalauswechselung der Stadtentwässerung Fürth im Ortsteil Stadeln soll die Straßenraumaufteilung der betroffenen Straßen neu geordnet werden, um gestalterische und verkehrliche Defizite vor allem für Fußgänger zu beheben. Dies wurde in der Vorlage SpA/0743/2019 beschrieben und beschlossen.

 

Die Planungen wurden den Bürgern in mehreren (Orts-)Terminen vorgestellt. Zentraler Diskussionspunkt waren im Wesentlichen die Parkplätze und die bisher geplanten Pflanzkübel. Die Lage und Anzahl der Parkplätze wurde nach der Bürgerinformation angepasst. Zudem standen die bisher geplanten Pflanzkübel in der Kritik. Pflanzkübel bzw. Einbauten im Straßenraum sind aus planerischer Sicht als dauerhaft wirksames verkehrsberuhigendes Element vorgesehen und unerlässlich. Eine Abstimmung unter den Anwesenden der Bürgerinformation hat ergeben, dass sich die Hälfte der Bürger Pflanzkübel und die andere Hälfte Findlinge wünschen.

 

Eine weitere Anregung bestand darin, den verkehrsberuhigten Bereich in der östlichen Waldringstraße bis zur Theodor-Heuss-Straße fortzuführen. Die Anregungen wurden aufgegriffen und planerisch dargestellt. Die Planungen wurden stadtintern instruiert und in einer weiteren Bürgerinformation den Bürgern vorgestellt.

 

Der Lageplan mit der Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs (Abschnitt der östlichen Waldringstraße zwischen der Straße an der Waldschänke und der Theodor-Heuss-Straße) ist in der Anlage 1 enthalten. Der Übersichtsplan (Anlage 2) zeigt das gesamte von der Umgestaltung betroffene Gebiet. Die gezeigten Folien der Bürgerinformation sind in der Anlage 4 enthalten.

 

Seitens einiger Anlieger bestehen Bedenken gegenüber einem verkehrsberuhigten Bereich, vor allem da zum aktuellen Planungsstand noch unklar ist, ob Kosten auf die Anwohner zukommen. (Anlage 4) Hierzu lässt sich insgesamt folgendes festhalten:

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Planung können die Eingriffe der Planung auf die anliegenden Grundstücke noch nicht exakt bestimmt werden. Diese ergeben sich erst aus der detaillierteren Überplanung, welche das Tiefbauamt im Rahmen der Entwurfsplanung auf Basis der Vorplanung weiterentwickeln wird.

 

Hinsichtlich von Anpassungsarbeiten auf Privatgrundstücken bei Änderung einer Straße, z.B. Erhöhung/Verminderung des Straßenniveaus gilt generell, dass der Grundstückseigentümer Anpassungskosten an das veränderte Straßenniveau auf seinem Grundstück selbst tragen muss. Eigentümer von Grundstücken haben keinen Anspruch darauf, dass die Straße nicht geändert (oder eingezogen) wird.

 

Im Allgemeinen ist die Stadtverwaltung natürlich bemüht, die Planungen so auszuarbeiten, dass sich Änderungen kaum auswirken bzw. unvermeidliche Anpassungen sich in einem für die Anlieger erträglichen Rahmen befinden.

 

Sollten sich aus der Planung tatsächlich bemerkenswerte Änderungen für einzelne Eigentümer ergeben, wovon aktuell nicht ausgegangen wird, wird die Verwaltung selbstverständlich gezielt und einzeln auf die Betroffenen zugehen und diese erläutern.

 

Die zusätzlichen Baukosten für die Ausweitung der Umgestaltung Waldringstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich bis zur Theodor-Heuss-Straße belaufen sich nach ersten Kostenschätzungen auf 290.000 Euro.

 

Die vollständige Umsetzung des Vorplanungsbeschlusses aus 2019 steht unter dem Vorbehalt der erfolgreichen (Teil-)Flächenübertragung aus der Fl.Nr. 505/215 und 505/217 sowie 505/321 und 505/322 der Gemarkung Stadeln.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

290.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 630095…

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan Erweiterungsbereich östliche Waldringstraße

Anlage 2: Übersichtslageplan

Anlage 3: Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen

Anlage 4: Unterlagen zur Bürgerinformation vom 04.05.2023

Anlage 5: Bürgereinwände

Anlage 6: Klimaprüfung

Anlage 7: Klimaprüfung Auswertung