Der Bauausschuss stimmt der Ablösung Stellplatzverpflichtung
zu.
Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch eines Wohn-,
Büro- und Geschäftshauses und errichtet an gleicher Stelle einen Neubau mit
Gastronomie - Backwarenverkauf im EG und Tagescafe im 1.OG sowie 6 Wohnungen im
3. und 4. OG.
Mit der o.g. Baumaßnahme entsteht ein Stellplatzbedarf von 16 Stellplätzen. Lediglich 7 können im Hof des Anwesens hergestellt werden. Die restlichen 9 Stellplätze konnten nicht in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden.
Der Bauherr beantragt daher, die Stellplätze ablösen zu dürfen
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks ver-sagt.
Die Stadtplanung, die Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten jedoch die Schaffung hochwertiger Gewerbe- und Wohnflächen ohne zusätzlicher Flächenversiegelung..
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan