Betreff
Antrag der DUH auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Fürth
Vorlage
OA/0377/2019
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL
Referenzvorlage

Entfällt, da Kenntnisnahme


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich wegen der durch das Bayer. Landesamt für Umwelt für zwei Fürther Straßenzüge errechneten Grenzwertüberschreitungen für den Parameter NO2 (vorgestellt in der Sitzung des Umweltausschusses vom 12.07.2018) an die Regierung von Mittelfranken gewandt und u.a. beantragt, den Luftreinhalteplan für die Stadt Fürth unverzüglich so zu ändern, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen enthält, um schnellstmöglich den Grenzwert für NO2 im gesamten Stadtgebiet einhalten zu können.

Nach Meinung der DUH sollen dazu insbes. folgende Maßnahmen getroffen werden:

  1. Einführung eines Fahrverbotes für Diesel-Kraftfahrzeuge mit Schadstoffklasse schlechter Euro 6
  2. Nachrüstung aller ÖPNV-Busse auf Euro 6 Standard
  3. Nachrüstung aller Kommunalfahrzeuge
  4. Umwelttaxis

 

Die Regierung von Mittelfranken hat die Stadt Fürth aufgefordert, zu diesen Themenkomplexen Stellung zu nehmen. Zur Vorbereitung dieser Stellungnahme wurden sämtliche betroffenen Dienststellen (Rechtsamt, Straßenverkehrsamt, Amt für Abfallwirtschaft, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Grünflächenamt) und die infra fürth verkehr gmbh zu einer Besprechung eingeladen. Auf der Grundlage dieser Besprechung und der im Nachgang eingeholten Äußerungen dieser Stellen hat das Referat III/OA mit Schreiben vom 27.09.2019 gegenüber der Regierung von Mittelfranken die beigefügte Stellungnahme abgegeben.

 

Einer der Kernpunkte der Stellungnahme ist die Einschätzung der Verwaltung, dass die Anordnung von Fahrverboten wegen der bereits durchgeführten und geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsemissionen nicht erforderlich ist. Zudem wurde durch das SpA hervorgehoben, dass den Berechnungen des LfU wohl nicht zutreffende Eingangsparameter (Fahrzeugzahlen und Schwerverkehrsanteil) zu Grunde gelegen haben. Ebenso wurde durch die Verwaltung die Plausibilität der durch das LfU vorgenommenen Berechnungen hinterfragt, da Messungen der DUH mittels Passivsammlern gezeigt haben, dass an den betrachteten Straßenabschnitten die Grenzwerte für NO2 eingehalten wurden (sh. Seiten 7 und 8 des Schreibens vom 27.09.2019). In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass das LfU beabsichtigt, diese Diskrepanz durch eigene Messungen mit Passivsammlern aufzuklären. Weiter wurden die Überlegungen der infra fürth gmbh zu neuen Mobilitätsformen und die Fragen der Nachrüstung von ÖPNV und Kommunalfahrzeugen angesprochen.

 

Im Übrigen darf auf die ausführliche Stellungnahme von Referat III/OA Bezug genommen werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag der DUH vom 26.08.2019 auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Stadt Fürth

Stellungnahme der Stadt Fürth vom 27.09.2019