Betreff
Anderung des Verwaltungsablaufs bezüglich der Stellenwertüberprüfung bei Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten durch unterjährige Bewertung
Vorlage
OrgA/0181/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Personal- und Organisationsausschuss nimmt Kenntnis davon, dass die Stellenbewertung ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist. Zukünftig berichtet das Amt für Organisation und Digitalisierung dem Personal- und Organisationsausschuss von den vorgenommenen Bewertungen.

 


Zur Klarstellung und Information über die Änderung des Verwaltungsablaufes bezüglich der Stellenwertüberprüfungen ist es wichtig, die Gremien ausreichend in Kenntnis zu setzen.


Gem. § 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates Fürth ist der Oberbürgermeister für die laufenden Angelegenheiten der Verwaltung zuständig. Im Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b ist hierzu ausgeführt, dass der Oberbürgermeister auch zum Vollzug zwingender tarifrechtlicher Vorschriften befugt ist. Daher können weder der Personal- und Organisationsausschuss noch der Stadtrat über Stellenbewertungen der Beschäftigten entscheiden.

 

Deshalb ist der Verwaltungsablauf für die Stellenwertänderungen an diese Gegebenheiten anzupassen.

Im Zuge dessen wurde ein Ablaufplan über das neue Procedere erstellt (vgl. Anlage 1). Außerdem wurden die Richtlinien für Stellenplananträge angepasst (vgl. Anlage 2).

 

Um Transparenz und Rechtssicherheit zu wahren, ist der neue Verwaltungsablauf im Vorfeld auch mit der Personalvertretung und dem Personalamt eingehend erläutert worden. Seitens Referat II wurde auch das Rechtsamt zur Klärung von Rechtsfragen mit hinzugezogen.

Unberührt hiervon bleibt § 20 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und damit auch die Zuständigkeit des Personal- und Organisationsausschusses / Stadtrates in Bezug auf die vorgesehenen Höhergruppierungen und Beförderungen.

 

Die Tarifautomatik (§ 12 TVÖD) macht die Änderung des Verwaltungsablaufes zwingend notwendig.

Beschäftigte sind nach dem Tarifvertrag eingruppiert, wenn sie die entsprechenden „auszuübenden“ Tätigkeiten wahrnehmen. Ihnen steht daher sofort die höhere Entgeltgruppe zu, wenn die Stelle höher bewertet wird (Grundsatz der Tarifautomatik).

Derzeit müssen die Beschäftigten durchschnittlich 16-18 Monate warten, bis sie die höhere Bezahlung erhalten. Seitens PA sind zudem umfangreiche Nachzahlungsberechnungen durchzuführen.

Zukünftig soll die Fristbindung (Antragstellung bis zum 5.5.) entfallen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Hebungsanträge auch unterjährig gestellt werden können.

Hierdurch ergibt sich eine erhebliche Verbesserung für die Beschäftigten.

 

Generell ist die Stadt Fürth im Beamtenbereich an das Haushaltsrecht gebunden.

Dennoch bedeutet diese Verfahrensänderung aber auch für die Beamtinnen und Beamten eine Verbesserung.

Allerdings muss die Frist zur Einreichung der 5.5. bleiben. Der Grund hierfür liegt darin, dass im Beamtenbereich bis Oktober eines Jahres die Bewertungen vorgenommen sein müssen, damit diese im Stellenplan abgebildet sind. Der Stellenplan wiederum muss bei den Haushaltsberatungen als Bestandteil der Haushaltssatzung beschlossen werden. Beamtinnen und Beamte können nämlich nur befördert werden, wenn sie eine entsprechend höherbewertete Stelle innehaben. Der Vollzug wiederum ist – wie bereits jetzt schon - allerdings erst nach einer vorliegenden Haushaltsgenehmigung zulässig.

 

Die Verbesserung für die Beamtinnen und Beamten besteht darin, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller frühzeitig über die Stellenbewertungen informiert werden und sie hierdurch Planungssicherheit haben (und sich ggf. nicht wegbewerben).

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


  Anlage 1

  Anlage 2