Betreff
Würzburger Straße zwischen Geißäckerstraße und Kapellenplatz - Beschluss der angepassten Vorplanung
Vorlage
SpA/0823/2020
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis

 

Der beiliegende Plan Würzburger Straße zwischen Kapellenstraße und Geißäckerstraße vom Mai 2020 wird als Vorplanung beschlossen.


Auf die Bau- und Werkausschussvorlage vom 18.01.2017 und 21.06.2017 sowie den Stadtratsbeschluss vom 28.06.2017 wird verwiesen. Die Würzburger Straße im Abschnitt zwischen Geißäckerstraße und Kapellenplatz ist in einem schlechten baulichen Zustand und soll voraussichtlich im nächsten Jahr ausgebaut werden. Hierzu sind Förderanträge nötig, die bis August 2020 gestellt werden müssen. Zusätzlich muss die Brücke über den Farrnbach saniert werden.

 

Der Plan Würzburger Straße zwischen Kapellenstraße und Geißäckerstraße SpA Nr. 1002 vom Juni 2017 in der Variante 2 (Einmündung mit LSA ohne Bushaltestelle) wurde als Vorplanung beschlossen. Es wurden zusätzlich die folgenden Anträge eingebracht:

 

 

1.       Eine dem Ortsbild Burgfarrnbachs entsprechende Gestaltung der Rampe (z. B. mit Sandstein) soll in die Planungen aufgenommen werden

 

2.       Die Bushaltestelle Geißäckerstraße soll auch nach dem Umbau erhalten bleiben

 

3.       Die Parkplatzthematik soll mit der Regierung von Mittelfranken entsprechend abgeklärt werden

 

Die Anträge werden nun wie folgt behandelt:

  1. Der notwendige Grunderwerb zur Herstellung einer Rampe wurde bei den Eigentümern abgefragt. Zur Herstellung einer Minimalvariante (nicht regelkonform um das Wenden mit einem Rollstuhl zu gewährleisten) mit einer Rampenbreite von 1,45 m ist Grunderwerb des Flurstücks 172 nötig. Die Preisvorstellungen des Eigentümers liegen bei 350 – 400 Euro. Diese sind aus Sicht der Stadtverwaltung als nicht verhältnismäßig zu bewerten. Zudem wäre die Rampe mit einer Breite von 1,45 m sehr schmal. Eine ausreichende Breite der Rampe könnte nur hergestellt werden, wenn auch Grunderwerb des Flurstücks 171 getätigt werden würde. Der Eigentümer hat jedoch kein Interesse am Verkauf von Teilflächen.

 

Die Führung des Gehwegs im Bereich der Straße ohne Rampe hat zusätzlich die folgenden Vorteile gegenüber einer Lösung mit Rampe.

 

       Der Gehweg ist deutlich breiter – mindestens 2,00 m anstatt lediglich 1,45 m bei Anordnung einer Rampe

       Grunderwerb zu sehr hohen Preisen entfällt

       Die zu überwindende Höhendifferenz ist bei straßennaher Führung des Gehwegs geringer. In Ost-West Richtung ist für den Fußgänger eine Höhendifferenz von + 2,71 m zwischen Böschungsweg und der Haltestelle Regelsbacher Straße zu überwinden. Bei Herstellung der Rampe müsste der Fußgänger zunächst eine Höhendifferenz von + 3,61 m überwinden um dann mit ca. - 0,90 m wieder auf die Bestandshöhe zu fallen.

       Die Fußgänger müssen sich nicht den vorhandenen begrenzten Raum mit den Fahrzeugen der Gebäude 454, 460,462 und 470 teilen.   

 

Aus den oben genannten Gründen ist eine Führung der Fußgänger über eine Rampe nicht möglich bzw. zudem auch verkehrsplanerisch nicht zu empfehlen. 

 

 

  1. Die Bushaltestelle Geißäckerstraße wurde in die Planungen mit aufgenommen. Die Bushaltestellen sind in der Vorplanung in beiden Fahrtrichtungen enthalten.

 

 

  1. Vor dem Gebäude Würzburger Straße 489 (Pizza Napoli) wurde die zunächst geplante und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität vorgesehene Grünfläche zugunsten der beiden im Lageplan dargestellten Senkrechtparkplätze verworfen. Zusätzlich wurden in der Regelsbacher Straße 3 Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Diese sollen den Entfall der Parkplätze vor dem Gebäude der Würzburger Straße 489 kompensieren.

 

Um weitern Parkraum zu schaffen, wurde versucht das Flurstück 27 zu erwerben. Auf dieser Fläche hätten ca. 11 Parkplätze angeordnet werden können. Der Grunderwerb durch die Stadt Fürth kam aber nicht zustande. 

 

 

Die Erneuerung der beiden Lichtsignalanlagen im Verlauf der Würzburger Straße (LSA 187 Würzburger Str./Geißäcker Str. und LSA 188 Würzburger/Regelsbacher Str.) ist im beschlossenen LSA Austauschprogramm (Vorlage SpA/0795/2020) für das Jahr 2021 vorgesehen und soll dahingehend auch umgesetzt werden.

 

 

Die vorgelegte Planung wurde mit dem Tiefbauamt und dem Grünflächenamt intern noch einmal abgestimmt.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

€ ca. 2.200.000

Stand 2017

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 9502.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan

 

Anlage 2: Querschnitte