Betreff
Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/0415/2022
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Für BWA am 20.07.2022:

 

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zum Ausbau der Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße.

 

Für StR am 27.07.2022:

 

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zum Ausbau der Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße.

 

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen 4,2 Mio. €.


Beschlusslage

 

Das Projekt zur Neugestaltung der Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße wurde im April 2010 (einschließlich des dann vorab ausgeführten Bereichs der Ortskernsanierung im Bereich Gasthof Krone, Kriegerdenkmal, Anschluss Beim Knorr) sowie im Juli 2016 instruiert (mit einem Kreisverkehr an der Geißäckerstraße, die Ortskernsanierung war zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen). Es folgte eine Bürgerinformation (Freigabe durch den BWA im Januar 2017, Gespräch mit ca. 150 Bürgerinnen und Bürgern im März 2017). Die Vorplanung Variante 2 (Kreuzung mit Lichtsignalanlage an der Geißäckerstraße anstelle eines Kreisverkehres) wurde schließlich im Juni 2017 beschlossen (BWA und StR). Im Mai 2020 wurde eine angepasste Vorplanung beschlossen, welche durchgehend Gehwege an der Fahrbahn vorsah (Problematik der Höhenlage gegenüber Zufahrt Schloßhof), die Bushaltestelle an der Geißäckerstraße wieder enthielt und im Gegensatz zur ursprünglichen Vorplanung Stellplätze vor Hs.Nr. 489 vorsah.

 

Vorprojekte, flankierende Projekte

 

Bernbacher Straße einschließlich Kapellenplatz (2007/2008)

 

Von August 2007 bis März 2008 wurde die Bernbacher Straße ab und einschließlich des Kapellenplatzes erneuert. Der Platzbereich erhielt hierbei eine neue Gestaltung, Verwendung fanden farblich nuancierte Betonpflastersteine unterschiedlicher Längen- und Breitenformate im Reihenverband. Neben dem Platzbereich wurde auch die Straße vollständig erneuert.

 

Ortskernsanierung Burgfarrnbach (2011)

 

Der Ortskernbereich Burgfarrnbach vom südlichen Zugang Beim Knorr (Weg mit Treppen, ehemals Rampe) bis zur Lehenstraße wurde an der östlichen Straßenseite von Februar bis Mai 2011 neugestaltet (Vorplatz Gasthof Krone, Kriegerdenkmal). Straßenbau wurde hier nur in Form eines Profilausgleichs auf das in der aktuellen Maßnahme vorgesehene Niveau sowie in Form von Deckenbau betrieben. Für die Gestaltung des nördlichen Gehwegs mit Nebenflächen wurde ebenfalls das oben erwähnte nuancierte Betonpflaster verwendet.

 

Farrnbachbrücke am Viadukt (BW037)

 

Bauwerksuntersuchungen ergaben, dass sich der Brückenüberbau in einem kritischen Erhaltungszustand befindet (Chlorideintrag, Abplatzungen/Risse, Feuchte etc.), so dass sich TfA nach weiteren, ausführlicheren Untersuchungen dazu entschlossen hatte, dem Stadtrat eine Teilerneuerung mit betontechnologischer Instandsetzung der verbleibenden Teile vorzuschlagen (Grundsatzbeschluss BWA/StR vom Februar 2019, Information BWA vom Februar 2022). Zur Minimierung der verkehrlichen Belastung der Anlieger und der weiteren Verkehrsteilnehmer wird die Ertüchtigung dieses Ingenieurbauwerks zeitlich eng abgestimmt mit dem Straßenbau durchgeführt.

 

Ziegelhüttenweg

 

Der Ziegelhüttenweg verbindet die Würzburger Straße (Beginn östlich von Burgfarrnbach) mit der Graf-Pückler-Limpurg-Straße. Bei dem Weg handelt es sich um einen unbefestigten öffentlichen Feld- und Waldweg, Eigentümerin ist die Stadt Fürth. Eine Einfahrt ist verboten, ausgenommen sind landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrende. Das unten beschriebene Bauphasenkonzept ist auf eine Befahrbarkeit durch Rettungsdienste ausgelegt, Umwege können baustellenbedingt jedoch nicht ausgeschlossen werden. In Burgfarrnbach erfordern insbesondere die beiden Senioreneinrichtungen Käthe-Loewenthal-Stift (Schloßhof) und Fritz-Rupprecht-Heim (Graf-Pückler-Limpurg-Straße) besondere Aufmerksamkeit. Zur Gewährleistung der Hilfsfrist insbesondere im Bereich dieser Einrichtungen wird im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme deshalb der Ziegelhüttenweg ertüchtigt. Es wird eine neue Schotterdeckschicht (sog. Mineralbeton) aufgebracht. Das best. Verbot der Einfahrt bleibt bestehen, eine zusätzliche Freigabe (durch SVA) erfolgt nur für Rettungsdienste.

 


Beschreibung der Maßnahme

 

Straßenbau

 

Gestalterisch (Gehwege) gliedert sich der Ausbau in zwei Teile: Vom Kapellenplatz bis etwa gegenüber der Zufahrt zum Schloßhof wird das oben bereits erwähnte Gestaltungspflaster verwendet. So ergibt sich eine durchgehende Gestaltung des Burgfarrnbacher Ortskernes ab dem Kapellenplatz. Ab den Hs.Nrn. 497/498 wird vor den Borden anstelle eines Granit-Einzeilers ein Granit-Dreizeiler (Rinne) eingebaut, wie er bei der Ortskernsanierung auf der Nordseite bis Hs.Nr. 480 bereits verwendet wurde. Auf der Südseite wird der Dreizeiler bis zum Schlosshof geführt (Wasserführung), auf der Nordseite endet er mit dem best. Dreizeiler der Ortskernsanierung. Der bereits ausgebaute Bereich vor dem Gasthof Krone wird nicht mehr verändert, neu eingebaut werden Kasseler Sonderborde an der Bushaltestelle „Regelsbacher Straße“ (Nordseite) sowie Blindenplatten zur vorderen Bustür nach aktueller Norm. Am Baubeginn Kapellenplatz werden ca. 30 m Betonpflastersteine (grau) vom Bauabschnitt Bernbacher Straße/Kapellenplatz beidseitig gegen Gestaltungspflaster ersetzt (weiterer Ausbau war seinerzeit noch nicht bekannt). Parkplätze werden (ebenfalls analog zum Kapellenplatz) auf ganzer Projektlänge mittels geschnittenem Granitgroßpflaster sowie mit Graniteinzeiler-Einfassung hergestellt. Ab östlich der Zufahrt zum Schlosshof (Südseite) bzw. ab Hs.Nr. 454 (Nordseite) werden die im Stadtgebiet üblichen Betonplatten (grau) als Gehwegbelag verwendet. Die Fahrbahnbreite beträgt im östlichen Abschnitt 6,50 m, im Mittelteil (Dreizeiler mit Bord) mindestens 6,00 m (einschl. Dreizeiler). Die Linienführung wurde so gewählt, dass die Gehwege den weiteren, öffentlichen Raum gleichmäßig verteilt ausnutzen (variable Breite).

 

Aufbau

 

Der Fahrbahnaufbau richtet sich nach der Straßenoberbau-Richtlinie RStO 12:

 

Fahrbahnen 60 cm Oberbau, Belastungsklasse Bk1.8 gem. Tafel 1, Zeile 1:

4 cm Asphalt AB 0/11 S

6 cm Asphaltbinderschicht AC 22 BS

12 cm Asphalttragschicht AC 32 TS

38 cm Frostschutzschicht 0/45 mm

 

Fahrbahnverstärkung Bushaltestellen 60 cm Oberbau:

4 cm Asphalt AB 0/11 S

40 (Endfelder) bzw. 25 cm (Mittelfelder) Beton C 30/37 bewehrt

10 cm Sauberkeitsschicht C 8/10

6 bzw. 21 cm Frostschutzschicht 0/45 mm

 

Gehwege im Ortskern 40 cm Oberbau gem. Tafel 6, Zeile 2:

10 cm Gestaltungspflaster nuanciert

4 cm Hartgesteinsplitt 0/5 mm

26 cm Frostschutzschicht 0/45 mm

bzw. Zufahrten verstärkt mittels

10 cm Asphalttragschicht AC 32 TN als Frostschutzersatz (40 cm Gesamtdicke)

 

Gehwege im Ostteil 40 cm Oberbau gem. Tafel 6, Zeile 2:

8 cm Gehwegplatten 25/25 cm grau

4 cm Hartgesteinsplitt 0/5 mm

28 cm Frostschutzschicht 0/45 mm

bzw. Zufahrten verstärkt mittels

10 cm Asphalttragschicht AC 32 TN als Frostschutzersatz (40 cm Gesamtdicke)

 

Parkplätze 50 cm Oberbau gem. Tafel 6, Zeile 2:

16 cm Granitgroßsteinpflaster

4 cm Hartgesteinsplitt 0/5 mm

30 cm Frostschutzschicht 0/45 mm

Begrünung

 

Es ist vorgesehen, insgesamt 16 Bäume neu zu pflanzen. Die angepasste Vorplanung 2020 enthielt 12 Baumpflanzungen. Die Lage der Bäume musste z. T. aufgrund vorhandener Spartenleitungen angepasst werden, zwei Einzelbaumstandorte an der Einmündung Geißäckerstraße konnten aus diesem Grund nicht weiterverfolgt werden. Wo planerisch möglich, wurden Grünflächen integriert. Die Mittelinseln an der Geißäckerstraße (beiderseits in der Würzburger Straße) werden begrünt. Die südöstliche Insel wird außerdem bepflanzt (bereits im Rahmen der Vorplanung vorgesehen). Gegenüber der Vorplanung wurde sie um weitere ca. 35 m verlängert, so dass insgesamt vier Bäume mehr als zunächst geplant gepflanzt werden können.

 

Parkplätze / Platzbereich vor Hs.Nr. 489

 

Derzeit sind ca. 23 Längsparkstände am Fahrbahnrand gehwegeinengend markiert. Außerdem wird auf dem Platz vor Hs.Nr. 489 (Gastronomie/Gewerbe) geparkt (ca. sechs Senkrechtparker). Am Fahrbahnrand westlich der Bushaltestelle Geißäckerstraße finden derzeit außerdem ca. fünf Pkw Platz. In Summe ergeben sich so im Projektbereich ca. 34 Stellplätze im Straßenraum. Die angepasste Vorplanung 2020 sah 35 Stellplätze vor, die vorliegende Entwurfsplanung 33.

 

Im Zuge der Entwurfsplanung wurde ein Stellplatz vor Hs.Nr. 512 ergänzt. Aus gestalterischen Gründen entfiel nach einer weiteren Planung des Stadtplanungsamtes ein Parkplatz östlich der Zufahrt zum Schloßhof zugunsten eines Baumes (ca. Station 0+340). Außerdem ergab die Detailplanung, dass zur Gewährleistung einer Grundstückszufahrt an einer Stelle lediglich drei statt vorgesehener vier Längsparkstände angeordnet werden können. Auf dem Platz vor Hs.Nr. 489 werden künftig 2 Parkplätze (sowie ein Baum) angeordnet, die bisherige Parksituation mit rückwärts Ausfahren auf die Würzburger Straße bei sehr schlechter Sicht auf den fließenden Verkehr wird nicht beibehalten. Um den lokalen Entfall von Stellplätzen zu kompensieren ist geplant, am westlichen Straßenrand der Regelsbacher Straße drei Kurzzeitparkplätze anzuordnen und mittels Fahrbahnmarkierung herzustellen.

 

Bushaltestellen

 

Die Haltestelle Geißäckerstraße (Buslinie 172) ist derzeit beidseitig als Haltebucht ausgebildet. Gem. städtischem Standard sind künftig für beide Haltepositionen Fahrbahnrandhaltestellen vorgesehen (Lage an der Nordseite ähnlich dem Bestand, an der Südseite ca. 50 m Richtung Osten zur nunmehr gegenüberliegenden Halteposition verschoben). Baulich werden sie ebenfalls standardmäßig mit Betontragschicht und Asphaltdeckschicht ausgeführt. Die Haltestelle Regelsbacher Straße (ebenfalls Linie 172) bleibt nordseitig lagemäßig unverändert, südseitig wird die Lage geringfügig angepasst, so dass die Zufahrt zu Hs.Nr. 473 künftig gesichert dahinter liegt. Die Zufahrt zu einem Parkplatzhof wird bei Bushalt blockiert. Aufgrund der Anforderungen an die Haltestellenabmessungen und die Höhenlagen zur Barrierefreiheit war eine Situierung ohne Beeinträchtigung der Zufahrt nicht möglich. Alle Bushalte werden mittels Markierung konkretisiert.

 

Radverkehrsanlagen

 

Ab der Einmündung Ziegelhüttenweg (Westseite) bzw. ab dem Weg zum Hundeplatz (Hs.Nr. 400) werden Radschutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m beidseitig aufmarkiert. Etwa auf Höhe des neuen Fahrbahnteilers südlich der Einmündung Geißäckerstraße gehen diese in Fahrradstreifen (ebenfalls markiert) über, über die Kreuzung selbst sowie noch ca. 40 m über die Bushaltestelle hinaus (Beginn Streckenverbot 30 km/h) können wiederum Schutzstreifen markiert werden. Im Ortsbereich selbst reichen die vorhandenen Breiten nicht zur Ausweisung gesonderter Radverkehrsanlagen aus.


Im Ausbaubereich werden Einstellmöglichkeiten für insgesamt 32 Fahrräder geschaffen. Die Vorplanung sah 33 Fahrradständer vor, ein Stück musste aufgrund zu geringer Restgehwegbreite entfallen. Es sollen Systemständer gem. des Standards für Fahrradständer (BWA vom 09.04.2014) aufgestellt werden.

 

Stützwände

 

Im Bereich der Hs.Nrn. 454 bis 470 werden an der Nordseite Stützwände notwendig. Sah die erste Vorplanung noch Grunderwerb und eine Gehwegführung auf dem höhergelegenen Niveau der Gebäude vor, ging die angepasste Vorplanung wie auch die vorliegende Entwurfsplanung von einer durchgehenden Führung des Gehwegs am Fahrbahnrand aus. Zur Überwindung des Höhenunterschieds sind zwei Stützwände mit einer Gesamtlänge von ca. 85 m erforderlich (Höhe ca. 0,75 bis ca. 1,50 m, voraussichtlich Beton-Winkelstützwände). Zum Erhalt des Ortsbildes und in Anlehnung an den Stil der umliegenden Gebäude (Schlosshof gegenüberliegend) sollen die Stützwände mit Sandsteinplatten verblendet werden. An der Wandoberseite werden Geländer als Absturzsicherung vorgesehen, die Gestaltung erfolgt ebenfalls dem Ortsbild angepasst.

 

Lichtsignalanlagen

 

Im Projektbereich befinden sich zwei Lichtsignalanlagen, FT187 Würzburger Straße/Geißäckerstraße sowie FT188 Würzburger Straße/Regelsbacher Straße. Beide Anlagen werden erneuert und gem. aktuellen Normen und Richtlinien barrierefrei ausgestattet (Signaltechnik sowie Bodenindikatoren). Die Anlage an der Geißäckerstraße befindet sich z. T. auf dem Brückenbauwerk. Bautechnisch bedingt (bewehrte Betonoberfläche) werden die Querungen an der Geißäckerstraße als gemeinsame Überquerungen mit einheitlicher Bordhöhe von    3 cm hergestellt, die Bodenindikatoren der Furten auf dem Bauwerk werden aufgeklebt (Kunststoffplatten).

 

Spartenleitungen/Beleuchtung

Seitens der Stadtentwässerung sind keine Erneuerungsmaßnahmen an den Kanälen vorgesehen. Im Zuge der Errichtung der Stützwände werden ca. 65 m Schmutzwasserkanal verlegt. Gem. Auskunft der infra fürth gmbh sind die Gas- und Wasserleitungen/-hausanschlüsse relativ neuwertig, hier sind ebenfalls keine Arbeiten vorgesehen. Die elektrischen Versorgungsleitungen und Hausanschlüsse werden durch die infra im unmittelbaren Vorfeld der Maßnahme erneuert. Außerdem wird die gesamte Straßenbeleuchtung erneuert, die Planung hierfür erfolgt ebenfalls durch die infra.

 

Zeitplan/Bauabschnitte

 

Es ist vorgesehen, die Straßenbauarbeiten vom 3. Quartal 2023 bis Ende 2024 in vier Bauabschnitten durchzuführen.

 

Bauabschnitt 1, Oktober bis Dez. 2023:                  Kapellenplatz bis Lehenstraße

Bauabschnitt 2, März bis Mai 2024:                         Lehenstraße bis Schloßhof

Bauabschnitt 3, Juni bis August 2024:                     Schloßhof bis östlich Böschungsweg

Bauabschnitt 4, September bis Dez. 2024:            Östlich Böschungsweg bis östlich Geißäckerstraße

Die Brückenbauarbeiten werden zeitlich parallel ausgeführt (Februar bis September 2024) und so koordiniert, dass einerseits verkehrliche Behinderungen minimiert werden, andererseits der Straßenbau im Bereich Geißäckerstraße unmittelbar an das Ende der Brückenbaumaßnahme anschließt.

Aufgrund der z. T. recht geringen Straßenraumbreite werden die Arbeiten unter Vollsperrung für den Durchgangsverkehr durchgeführt, Anliegerverkehr wird (mit kurzzeitigen Unterbrechungen bspw. für Aushärtezeiten) zugelassen. Umleitungen werden über die B 8 Abfahrt Seukendorf, Siegelsdorf, Bernbach und die Bernbacher Straße, die B 8 Abfahrt Seukendorf und die Würzburger Straße sowie die B 8 Abfahrt Hafenstraße, Hintere Straße, Veitsbronner Straße und Breiter Steig eingerichtet.

Kosten

 

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 4,2 Mio. € brutto. Hierin enthalten ist der Straßenbau einschließlich der verkleideten Stützwände, der Lichtsignalanlagen sowie der Straßenbeleuchtung. Kostensteigerungen im Vergleich zur Vorplanung aus 2017 ergaben sich einerseits durch die Beibehaltung der Bushaltestelle Geißäckerstraße (sollte 2017 noch entfallen, siehe oben), eine größere Stützwandlänge durch die optimierte Gehwegführung (einschl. Verkleidung) und die vorgesehene Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Andererseits haben die erheblichen, allgemeinen (Bau-)Preissteigerungen Anteil an der Bausumme.

 

Die daraus resultierend zusätzlich erforderlichen HH-Mittel, wurden bereits bei den Haushaltsanmeldungen für 2023 beantragt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

4.200.000,-

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6600.9502.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Übersichtslageplan Bauabschnitte (Plan-Nr. 3.1)

- Lagepläne (7 Stück, Plan-Nrn. 5.1 – 5.7)

- Regelquerschnitte (Plan-Nr. 14)

- Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsinstruktion