Betreff
Radverkehrskonzept | Modul Fahrradstraßen | Standard für die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen | Ausweisung weiterer Fahrradstraßen
Vorlage
SpA/0894/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Das anhängende Modul Radverkehrskonzept

 

Fahrradstraßen: Standard für die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen

 

wird zur internen Verwendung bei der Planung von Fahrradstraßen beschlossen.

 

 

2. Der neue Standard soll für alle zukünftigen und soweit möglich für die bestehenden Fahrradstraßen umgesetzt werden. Die Festlegung der zukünftigen Fahrradstraßen werden dem Ausschuss gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

3. Für die Einführung der Fahrradstraßen ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit vorzusehen.

 


Die Stadt bewarb sich im Jahr 2017 um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) und wurde als vorübergehendes Mitglied aufgenommen. Die Auszeichnung zur fahrradfreundlichen Kommune erfolgt 2021, sofern maßgebende Ziele der Fürther Radverkehrsförderung erreicht wurden.

Mit einem Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in Fürth (2019) bekennt sich die Kommune generell zur Förderung des Radverkehrs.[1]

Im Bereich Infrastruktur können Fahrradstraßen einen hohen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs leisten.

 

 

Was ist eine Fahrradstraße?

 

Eine Fahrradstraße ist eine vor allem für den Radverkehr vorgesehene Straße bzw. deren Fahrbahn, ausgewiesen mit Zeichen 244 StVO.

 

Fahrradstraßen sind keine Radwege, sondern beziehen sich auf die (gesamte) Fahrbahn. Fahrradstraßen kommen auf Straßen ohne Kfz-Verkehr bzw. mit nur geringer Belastung durch Kfz-Verkehr in Betracht. Dies sind innerorts in der Regel Erschließungsstraßen mit Tempo 30 oder andere wenig frequentierte Straßen im nachgeordneten Straßennetz.

Fahrradstraßen müssen für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar sein, eine einheitliche Ausführung innerhalb des Stadtgebiets ist deshalb unumgänglich.

 

Um von Anfang an eine einheitliche Ausführung für das Fürther Stadtgebiet zu ermöglichen, soll es – vergleichbar zum Modul Fahrradständer – einen einheitlichen, verbindlichen Standard für Fahrradstraßen geben.

 

Es hat sich an anderen Stellen gezeigt, dass „diskret“ ausgewiesene Fahrradstraßen so gut wie keine Wirkung erzielen, da sie besonders von motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht oder nur sehr schlecht wahrgenommen werden. Das bloße Aufstellen von Schildern ist nicht ausreichend, auch Markierungen in gedeckten Rottönen erfüllen nicht ihren Zweck.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher den Beschluss der vorliegenden, internen Leitlinie als Standard für alle zukünftigen Fürther Fahrradstraßen (Anlage: Radverkehrskonzept: Modul Fahrradstraßen - Standard für die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen).

 

Des Weiteren wird empfohlen, die beiden bestehenden Fahrradstraßen (Vestner Weg, Abschnitt der Ludwigstraße) entsprechend dem Standard anzupassen

 

Die Gesamtkosten/ Fahrradstraße sind abhängig von der jeweiligen Planung, eine Förderung durch diverse Programme ist möglich.

 

 

 



[1] Beschlusstext (02/2019):

Die Stadt Fürth bekennt sich generell zur Förderung des Radverkehrs.

Ziel ist, den Anteil des Radverkehrs an alltäglichen Wegen in der Stadt Fürth, aber auch stadt-grenzüberschreitend in den nächsten Jahren deutlich zu steigern.

Die Radverkehrsförderung ist ein wichtiges Modul des Fürther Verkehrsentwicklungsplanes (VEP). Festlegungen zu Umfang und Zeitrahmen der im Radverkehr zu erreichenden Ziele können sinnvollerweise erst in der Gesamtschau aller Verkehrsmittel im Zuge des Verkehrsentwicklungsplans festgelegt werden.

Das Fahrrad soll verstärkt als wichtiges und eigenständiges Verkehrsmittel, aber auch im Verbund mit dem ÖPNV wahrgenommen werden. Dazu gehören die Bausteine Infrastruktur; Information, Kommunikation und Service.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Fahrradstraßen_Standard_Stadt Fürth_20201214.pdf