Der Stadtrat beabsichtigt, seine politische Zielsetzung für die Verkehrswende im Sinne des Klimaschutzes weiter auszubauen.
1)
Der
Bauausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, den Anteil am Modal-Split im
Radverkehr in Fürth bis 2035 auf 20 % zu steigern und bereits bis 2028 auf 15 %
zu steigern. Weitere flankierende Maßnahmen (Zählstellen auf Hauptachsen,
Orientierung an Vision-Zero, Befragungen zur Zufriedenheit) sind durch die
Verwaltung ergänzend durchzuführen.
2)
Der
Bauausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, dass jährlich der
fortgeschriebene Stufenplan im Bauausschuss vorgelegt wird.
3)
Der
Bauausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, jährlich im
Verwaltungshaushalt
zur Förderung des Radverkehrs in der Haushaltsstelle 01.5900.5130.0000
zusätzlich 100.000 € (insgesamt 125.000 €) für die Radverkehrsförderung durch
das Stadtplanungsamt bereitzustellen.
4) Die Gelder sind bereits für das Haushaltsjahr 2021 dem
Stadtplanungsamt zur Verfügung
zu
stellen, um sowohl das Radverkehrskonzept als auch die Machbarkeitsstudie
Radverkehr in Richtung Nürnberg im Jahr 2021 beauftragen zu können.
Grundsatzbeschluss
zur Förderung des Radverkehrs In der Stadt Fürth
Zertifizierung als
fahrradfreundliche Kommune
Die Stadt Fürth bewirbt sich seit 2017 (Vorbereisung durch die AGFK und Ersuchen um Aufnahme in die AGFK) um die Zertifizierung zur fahrradfreundlichen Kommune und der damit verbundenen endgültigen Aufnahme in die Riege der fahrradfreundlichen Städte in Bayern. Die Zertifizierung wird durch die AGFK Bayern e.V. ausgeführt.
Die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern)“ ist ein Netzwerk bayerischer Kommunen, das 2012 von 38 Gründungsmitgliedern und mit Unterstützung der Bayerischen Landesregierung ins Leben gerufen wurde. Leitidee war und ist der Netzwerkgedanke und regelmäßige Erfahrungsaustausch. Erfahrungen lokaler Projektarbeiten werden allen Mitgliedern zugänglich gemacht und ermöglichen Synergieeffekte, die alleine nur schwerlich erreichbar und umsetzbar wären. Politik und Verwaltung erhalten mit der koordinativen Geschäftsstelle der AGFK Bayern eine zentrale Ansprechpartnerin. Mittlerweile gehören bayernweit 83 Landkreise, Städte und Gemeinden dem Netzwerk an. Mitgliedskommunen der AGFK Bayern fühlen sich diesen Zielen verpflichtet und setzen sich zum Ziel, die offizielle Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen zu bekommen.
Ablauf Zertifizierung
als Fahrradfreundliche Kommune
·
Beschluss
zur Aufnahme in die AGFK Bayern (Stadtrat, 29.03.2017)[1]
·
Antrag
auf Aufnahme
·
Vorbereisung
(10.07.2017): Feedback der AGFK Bayern zum Stand der Fahrradfreundlichkeit und
entsprechende Handlungsempfehlungen bzw. Benennung notwendiger „Hausaufgaben“
für die Stadt Fürth
·
Beschluss
des AGFK Bayern Vorstandes über die Aufnahme
in den Verein; die offizielle Aufnahme erfolgte am 24.10.2017 in Augsburg
·
Innerhalb
von vier Jahren erfolgt die Hauptbereisung (geplant am 22.09.2021)
·
Bewertungskommission
stellt dann fest, ob die Kommune den Aufnahmekriterien der AGFK Bayern gerecht
wird.
·
Nach
erfolgreicher Hauptbereisung schlägt
der Vorstand des Vereins dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und
Verkehr vor, die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ zu
verleihen.
·
Der
Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ wird im Rahmen eines Festaktes
durch einen politischen Vertreter des Freistaates verliehen und hat sieben Jahre Bestand. Nach dem Zeitraum
erfolgt eine erneute Überprüfung und den Verbunden angestrebten Verbesserungen
zur Radverkehrsförderung.
Die Zertifizierung
findet am 22. September 2021
ganztägig in Form einer Hauptbereisung
durch das Stadtgebiet Fürth und einer Präsentation im Rathaus statt. Vertreter
der AGFK Bayern e. V. begutachten die Kriterien[2]
zur Zertifizierung.
Wichtigstes Kriterium sind dabei die kommunalpolitischen Zielsetzungen, die folgende Aspekte beinhalten:
·
Politische
Grundsatzentscheidung für die Radverkehrsförderung durch Rats- oder
Kreistagsbeschluss
·
Organisatorische,
personelle und finanzielle Vorkehrungen (Radverkehrsbeauftragte/r,
Ansprechstelle, z. B. auch im Unterhaltungsdienst)
·
Erarbeitung
und kontinuierliche Weiterentwicklung eines klaren und stringenten Konzeptes
für die Radverkehrsförderung
·
Klare,
stringente kommunale Radverkehrspolitik in den vier gleichwertigen Komponenten
Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation
·
Politische
Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split in
einem konkreten, überschaubaren Zeitraum
·
Förderung
der Nahmobilität (durch Orientierung an Leitbildern wie der Stadt der kurzen
Wege und der barrierefreien Stadt, wohnortnahe, attraktive Angebote zur
Nahversorgung und Naherholung sichern z. B. durch Berücksichtigung in der
Bauleitplanung und bei der Stadtentwicklung)
·
Kooperation
mit den räumlich angrenzenden Gebietskörperschaften
·
Bereitschaft
zur Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ideell und materiell)
Abgeleitet aus der Zielsetzung und den damit verbundenen
finanziellen und personellen Kapazitäten für die Verwaltung ist das
zweitwichtige Zertifizierungskriterium die Schaffung,
Pflege und Erhaltung der fahrradfreundlichen Infrastruktur durch:
·
Erarbeitung
einer Netzplanung für den nichtmotorisierten Verkehr (Radverkehrskonzept mit
Haupt- und Nebenrouten)
·
Verknüpfung
der Netzplanung mit den vorhandenen bzw. geplanten Radverkehrsnetzen der
angrenzenden Gebietskörperschaften
·
Einbindung
der Routenführung und Wegweisung des Bayernnetzes für Radler und anderer
übergeordneter Routennetze
·
Entschärfung
von Unfallschwerpunkten
·
Die
Infrastruktur soll sich an dem anerkannten Stand der Technik orientieren, der
in den Regelwerken der FGSV (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA) und dem
„Radverkehrshandbuch Radlland Bayern“ enthalten ist
·
Errichtung
baulicher Elemente der Infrastruktur (z. B. Radwege, Radfahrstreifen,
Schutzstreifen, Fahrradstraßen, sichere Querungsstellen, Tempo 30 /
Verkehrsberuhigung, Abstellanlagen; Fahrradabstellsatzung)
Des Weiteren basiert die Zertifizierung auf:
·
Service
für den Radverkehr (z. B. fahrradfreundlicher Einzelhandel und Unternehmen,
hochwertige überdachte Stellplätze, Lastenradverleih, fahrradbezogene
Dienstleistungen)
·
Fahrradfreundliches
Klima fördern (z. B. offensives Marketingkonzept für den Alltags- und
Freizeitradverkehr, Bürgerinformationen, Fahrradtourismusförderung)
Der vollständige Fragenkatalog
der AGFK liegt der Vorlage als Anlage
bei (Bewertungsbogen Aufnahmekriterien AGFK).
Grundsatzbeschluss und
Modal-Split
Der Beschluss zur kommunalpolitischen Zielsetzung ist für die Zertifizierung zwingend notwendig.
Neben der politischen Willensbekundung ist für die Zertifizierung die Quantifizierung durch überprüfbare Zielgrößen, Kriterien und Messgrößen entscheidend. Der bereits im Jahr 2019 allgemein formulierte Beschluss zur Förderung des Radverkehrs (BWA vom 13.02.2019) ist der AGFK zu unkonkret und nicht eindeutig genug, da dort keinerlei Festlegung zu zukünftig geplanter Steigerung und aktueller Höhe des Radverkehrsanteils getroffen wurden.
Zur Überprüfung ist die Festlegung eines bestimmten Modal-Split und dessen Steigerung bis zu einem definierten Zeitpunkt ein geeignetes Mittel. Die Erhebung vom Modal-Split findet mittels einer Haushaltsbefragung statt und wird jährlich durch die infra fürth GmbH im Rahmen des Dienstleistungsauftrages zum Nahverkehrsplans (NVP) durchgeführt. Der Modal-Split (Verkehrsmittelwahl der Fürther Bevölkerung bezogen auf die zurückgelegten Wege) in Fürth teilt sich derzeit in etwa folgendermaßen auf:
(Stand: 2018)
Bedeutung der
Klimaschutzziele für die Verkehrsverlagerung
Am 20.05.2021 beschloss der Stadtrat ein „Integriertes Klimaschutzkonzept: Klimaschutzziele für die Stadt Fürth“ mit ambitionierten, langfristig angelegten Klimaschutzzielen für die Gesamtstadt Fürth. Um die darin formulierten Klimaschutzziele zu erreichen, wird auf die großen Potenziale im Energie- und Verkehrssektor hingewiesen: So soll im Verkehr die Stärkung des Umweltverbundes, also der Anteil von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, forciert und der Anteil alternativer Antriebe gesteigert werden.
Im Bereich Verkehr werden durch das Klimaschutzkonzept aller Voraussicht nach Maßnahmen für die einzelnen Verkehrsarten und zur Veränderung deren Anteile am Modal Split formuliert werden. Es ist davon auszugehen, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele eine Stärkung des Umweltverbunds und dessen Anteil am Modal Split notwendig wird. Das bedeutet abgeleitet vom Status Quo eine Verkehrsverlagerung auf die Verkehrsmittel, die dem Umweltverbund angehören.
Auf die Leistungsfähigkeit des ÖPNV ist dabei besonderes Augenmerk zu legen, da dieser ohne Veränderungen seine Kapazitätsgrenze erreicht. Die Schaffung eines attraktiven ÖPNV-Angebots mit ausreichenden Kapazitäten gehört zu den Zielen der kommunalen Aufgaben-trägerschaft und steht im Fokus der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
Ein wesentlicher Baustein zur Erfüllung der Klimaschutzziele wird im Verkehrssektor neben der Verlagerung auf den ÖPNV vor allem die Verkehrsverlagerung auf den Radverkehr darstellen. Daher sollen die Ansätze aus dem Klimaschutzplan im vorliegenden Grundsatzbeschluss aufgegriffen und, heruntergebrochen auf das Thema Radverkehr, zur Radverkehrsförderung verbindlich beschlossen werden.
Konkret wird vorgeschlagen ein Plus von 10 Prozentpunkten im Modal-Split bis zum Jahr 2035 bei einer Steigerung um 5 Prozentpunkte bis 2028 als Zwischenziel zu beschließen und damit eine Verdopplung des Radverkehrsanteils im Stadtgebiet Fürth herbeizuführen. 14 Jahre stellen einen Zeitraum dar, der auch für die AGFK Bayern als greifbar gesehen werden kann.
Dieses Ziel steht im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Stadt Fürth und wird für den parallel in der Erarbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan als Eckpfeiler im Hinblick auf für den Radverkehr notwendige Maßnahmen dienen.
Umsetzung der Ziele
Eine Änderung von Verkehrsanteilen am Modal Split lassen sich nur durch sog. Push- and-pull-Maßnahmen bei gleichzeitiger Öffentlichkeitsarbeit erreichen. Das bedeutet einerseits Einschränkungen im motorisierten Individualverkehr (MIV) und andererseits Attraktivitätssteigerungen in der Infrastruktur des Umweltverbundes.
Es gilt ein stärkeres Gleichgewicht zwischen den Verkehrsarten herzustellen. Das bedeutet, Verkehrsmittel aus dem Umweltverbund auszubauen und zu stärken (aktuell z. B. der Ausbau Radverkehrsanlagen in der Schwabacher Straße) bei gleichzeitigem behutsamen Rückbau bestehender Infrastruktur für den Kfz-Verkehr, wie z. B. durch Wegnahme eines Fahrstreifens in der Schwabacher Straße. Eine einseitige Steigerung oder Verschlechterung am Angebot bewirkt keinen nachhaltigen Umstieg auf andere Verkehrsmittel (Verkehrsverlagerung). Das geschieht nur in enger Verzahnung verbunden mit Kommunikation und Bewusstseinsbildung, denn Klimaschutz und die damit verbundene Verkehrswende betreffen alle, Bürgerschaft wie auch Wirtschaft.
Zur Erreichung der Ziele können viele unterschiedliche Methoden und Maßnahmen (Verkehrsvermeidung, preispolitische Maßnahmen, Schaffung/Reduzierung von Infrastruktur, Aufklärung) zum Einsatz kommen. Eines haben jedoch alle Ansätze gemeinsam: sie alleine entfalten aus einem Grundsatzbeschluss heraus keine unmittelbare Wirkung. Zur Wirksamkeit benötigt es neben dem politischen Willen insbesondere die finanziellen und personellen Ressourcen zu Planung, Vorbereitung, Bau und letztendlich der Evaluation.
Kenngrößen und
Messbarkeit der Ziele zum Radverkehr
Das Ziel der Steigerung des Radverkehrsanteils auf 20 % bis 2035 soll durch die folgenden Maßnahmen messbar gemacht werden:
·
Die
kontinuierliche Haushaltsbefragung (jährlicher Turnus) aus dem NVP zur
Bestimmung des Modal-Splits in Fürth stellt die wichtigste vergleichende
Messgröße zur Ziel-erreichung dar.
·
Daneben
sollen durch die Ausweitung von Radverkehrszählungen (z. B. Radzählsäulen /
Radverkehrsstelen) die Steigerung des Radverkehrsaufkommens auf Korridoren (z.
B. Wiesengrund) erfasst werden.
·
Durchführung
von wiederholenden repräsentativen Befragungen dienen der Feststellung der
Angebotszufriedenheit im Radverkehr
·
Vision
Zero – für den sicheren Radverkehr: Statistik für Unfälle mit
Radverkehrsbeteiligung
Steigerung der
Angebotsqualität für den Radverkehr durch Maßnahmen
Derzeit befindet sich ein Radverkehrskonzept (RVK) zur Festlegung der Haupt- und Nebenrouten in der Ausschreibung durch das Stadtplanungsamt. Ergebnisse werden voraussichtlich bis Ende 2021/Anfang 2022 vorliegen. Mit dem RVK und der Maßnahmenliste zur Stärkung des Radverkehrs aus dem Jahr 2015 wird seitens der Verwaltung systematisch am Lückenschluss gearbeitet, um so einheitliche Radverkehrsachsen durch das Stadtgebiet bis zu den überregionalen Radwegeverbindungen benachbarter Gebietskörperschaften auszubauen und wegzuweisen.
Nach erfolgreichem Beschluss zur Radverkehrsförderung und den damit verbundenen Rahmenbedingungen wird dem BWA ein Stufenplan zur Umsetzung vorgelegt. Im jährlich fortzuschreibenden und vorzulegenden Stufenplan sollen u. a. folgenden Maßnahmen und Kenngrößen enthalten sein:
·
Mindestens
zwei Vorplanungsbeschlüsse für Straßen mit Radfahrstreifen oder
Radschutzstreifen oder zur Ausweisung von Fahrradstraße;
·
Mindestens
zwei Beschlüsse zu straßenverkehrsrechtlichen Verbesserungen, wie z. B.
Ausweisung Tempo 30 (bei Tempo 30 ist keine separate Infrastruktur für den
Radverkehr erforderlich und dieser stellt somit die kostengünstigste Lösung bei
der Steigerung der Angebotsqualität dar);
·
Mindestens
zwei Marketingkampagnen im Radverkehr (z. B. Mobilitätsmanagement an Kitas,
Schulen, Betrieben, Öffentlichkeitsarbeit zu Radinfrastruktur und
Bewußtseinsbildung);
·
Mindestens
eine noch zu bestimmende Zahl Radabstellanlagen im Stadtgebiet aufstellen,
hierzu erfolgt eine separate Beschlussvorlage bis Oktober 2021;
·
Mindestens
zwei Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch
Infrastrukturanpassungen in Knotenpunktsbereichen (vorgezogene Haltlinie,
aufgeweitete Radaufstellflächen, Sichtbeziehungen erhöhen etc.);
·
Einzelprojekte
wie Wegweisung der Radhauptrouten, Beleuchtung bestimmter Radverbindungen, Verbesserung
des Serviceangebotes;
Finanzielle und
personelle Rahmenbedingungen
Derzeit werden alle Themen des Radverkehrs von lediglich einer Stelle bearbeitet und abgedeckt. Entsprechend konnten viele Themen seit längerem nicht bearbeitet werden. Aktuell sind mehr als 50 Projekte in Form von Arbeitsaufträgen aus dem Stadtrat, den Ausschüssen oder der direkten Zuweisung an das Baureferat zur Bearbeitung offen, beispielhaft genannt seien an dieser Stelle die Radverkehrsplanungen in der Herrn- und Fronmüllerstraße sowie Parkstraße / Scherbsgraben, die Gestaltung der Nord-Süd-Verbindung durch den Osttunnel am Hauptbahnhof, die Stadtwaldbeschilderung, der Wachendorfer Weg, Radschnellwegeverbindungen nach Erlangen, Nürnberg und die Begleitung der sog. Kanalroute Bamberg-Nürnberg.
Mit der Schaffung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen zur Radverkehrsplanung (1 x Stelle für Planung unbefristet TVöD EGr. 11, 1 x Stelle für Planung und die Werbung von Fördermitteln befristet bis Ende 2024 TVöD EGr. 11) im Stadtplanungsamt Ende April 2021 ist vom Stadtrat eine wichtige Grundlage für die Aufgabe der Radverkehrsförderung geschaffen worden.
Die Besetzungsverfahren laufen derzeit. Eine Besetzung wird nicht vor dem Jahreswechsel 2021/22 erwartet.
Neben dem Personal bedarf es eines jährlichen Budgets, über das die Radverkehrsbeauftrage verfügen soll (Forderung AGFK Bayern). Derzeit stehen im Stadtplanungsamt 25.000 € jährlich für Planungen des Radverkehrs zu Verfügung. Mit der Gewinnung zweier neuer MitarbeiterInnen, sollen, wie beschrieben, die Planungen forciert und Kampagnen zum Marketing des Radverkehrs und zum Mobilitätsmanagement initiiert und umgesetzt werden. Dafür sind zielführenderweise Mittel in Höhe von zusätzlich 100.000 € jährlich auf der Haushaltsstelle 01.5900.5130.0000 im Verwaltungshaushalt bereitzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzbarkeit von Planungen ist die Beantragung von Fördermitteln, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Für fast alle Projekte des Radverkehrs können in der Umsetzung, und teilweise auch in der Planung, Fördermittel auf Bundes- und Landesebene beantragt werden. Das betrifft die gesamte Infrastruktur einschließlich verkehrssteuernder Maßnahmen im fließenden und ruhenden Radverkehr, Lademöglichkeiten, Beleuchtung, Wegweisung und Radverkehrsdienstleistungen. Die entstehenden Projektmittel zur Planung und Ausführung sind im Regelfall um ein vielfaches höher als die Personalmittel, die für die Akquise der Fördermittel notwendig sind. Fördermittel kompensieren damit in einem hohen Maße den geschaffenen Mehrwehrt in Form einer steigenden Angebotsqualität (Radverkehrsanlagen). Die Akquise von Fördermittel stellt einen konstanten Aspekt der nachhaltigen Finanzierung und damit zur Entlastung der städtischen Finanzmittel dar. Dies soll auch durch die zu diesem Zwecke geschaffene Stelle weitergefördert werden.
[1]
SpA/489/2017:
„(…) Dem Beitritt der Stadt Fürth in die „Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundlicher Städte in Bayern e.V.“ AGFK Bayern wird zugestimmt. Im
Anschluss an den erfolgten Beschluss ist die Aufnahme der Stadt Fürth in die
AGFK Bayern zu beantragen.“
[2] Siehe Anlage AGFK_Bewertungsbogen_final.pdf
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
100.000 € |
|
nein |
X |
ja |
100.000 € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
01.5900.5130.0000 |
Budget-Nr. 61000 666661 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
AGFK_Bewertungsbogen_final.pdf