Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat
beschließt folgende städtebauliche rahmengebende Entwicklungsziele für den
Gebäudekomplex der Hauptpost (Bahnhofplatz 10 / Schwabacher Straße 51) als
städtebauliches Konzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB:
Wesentliche Planungsziele sind die Stärkung des Versorgungsbereichs Innenstadt und die Verbesserung der Verhältnisse für den ÖPNV unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange:
1. Entwicklung
der Flächen in Ergänzung zum Bahnhofplatz im Sinne einer Mobilitätsdrehscheibe
als öffentliche Einrichtung mit
- Einrichtungen des ÖPNV (Lager- und
Aufenthalts-, Warteflächen, Haltestellen,
auch für Fernverkehr) (öffentlicher
Zweck)
- Fahrradabstellplätzen
(Fahrradparkhaus) (öffentlicher Zweck)
- Dienstleistungseinrichtungen (z.B.
Post, sonstige Dienstleister)
2. Im
Falle einer Neubebauung bauliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der
Ziff. 1 mit Wohn- und Gewerbenutzung. Eine am Altbaubestand der Umgebung
orientierte 3- bis 5-geschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von
rund 15 m.
3. Öffentlichkeitswirksame
und kundenfrequenzerzeugende Erdgeschossnutzungen zur Stärkung des zentralen
Versorgungsbereichs und der Funktion des Kerngebiets
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt zur Umsetzung der vorgenannten Ziele die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 472 „Bahnhofplatz/Hauptpost“
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Für den Bahnhofplatz ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zu dessen Neugestaltung unter Berücksichtigung sowohl seiner Funktion als Mobilitätsdrehscheibe als auch der Bedeutung des neu sanierten Gebäudes des Hauptbahnhofs und der örtlichen Eingangs-situation zur Innenstadt beabsichtigt.
Gleichzeitig kann vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt davon ausgegangen werden, dass für den Gebäudekomplex der Hauptpost ggf. neue Eigentümerstrukturen mit neuen Nutzungsabsichten entstehen können. Für diesen Fall sollten zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung seitens der Stadt Fürth rahmengebende Entwicklungsziele definiert werden.
Wesentliche Planungsziele sind die Stärkung des Versorgungsbereichs Innenstadt und die Verbesserung der Verhältnisse für den ÖPNV unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange. Als städtebauliche Entwicklungsziele werden – vor dem derzeitigen Kenntnisstand – vorgeschlagen:
1. Entwicklung
der Flächen in Ergänzung zum Bahnhofsplatz im Sinne einer Mobilitätsdrehscheibe
mit
- Einrichtungen des ÖPNV (Lager- und
Aufenthalts-, Warteflächen, Haltestellen,
auch für Fernverkehr
- Fahrradabstellplätzen
(Fahrradparkhaus)
- Dienstleistungseinrichtungen
(Post, sonstige Dienstleister).
2. Im
Falle einer Neubebauung bauliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der
Ziff. 1 mit Wohn- und Gewerbenutzung. Eine am Altbaubestand der Umgebung
orientierte 3- bis 5-geschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von
rund 15 m.
3. Öffentlichkeitswirksame
und kundenfrequenzerzeugende Erdgeschossnutzungen zur Stärkung des zentralen
Versorgungsbereichs und der Funktion des Kerngebiets.
Die vorgenannten Entwicklungsziele sollen als städtebauliches Konzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen und mit einem Bebauungsplan gesichert werden. Sie gelten damit naturgemäß als Zielsetzung in der Stadtsanierung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 472