Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit und der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt, den ermittelten Erweiterungsbedarf und die nötigen Raumprogramme für die Fürther Grund- und Mittelschulen und empfiehlt/beschließt den Auftrag für die Vorplanung der Baumaßnahme mit Schätzung der Kosten nach den Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben vom 01.04.2017.
Das Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit und der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis/der Stadtrat beschließt, dass das Baureferat wegen des enormen Zeitdruckes für die Umsetzung der Vorhaben ausdrücklich ermächtigt werden soll, Architekten/-innen mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung nach HOAI zu beauftragen.
Bereich Grundschulen:
Die aktuelle Ausgangslage im Bereich der Grundschulen in
Fürth zeigt eine akute Notwendigkeit der baulichen Erweiterung des größeren
Teils der Fürther Grundschulen (GS). Erweiterungsbedürftig sind:
GS Adalbert-Stifter, GS Farrnbach Schule, GS Frauenstraße, GS Friedrich-Ebert-Straße, GS Hans-Sachs-Straße, GS John-F.-Kennedy, GS Maistraße, GS Soldnerstrasse, GS Schwabacher Straße.
Grundschulkinder haben den Anspruch, in ihrem Schulsprengel wohnortnah eingeschult zu werden und die ersten 4 Grundschuljahre an ihrer Sprengelschule unterrichtet zu werden. Wächst die Schülerzahl im Grundschulsprengel, muss folglich auch die Grundschule des Schulsprengels wachsen bzw. erweitert werden.
Der zunehmende Anstieg der Schülerzahlen in einer Mehrzahl der Grundschulsprengel in den nächsten Jahren ist eine der zwei Hauptursachen für die nötigen baulichen Erweiterungen an den betroffenen Grundschulen.
Um den Umfang der nötigen baulichen Erweiterung an 9 der insgesamt 14 öffentlichen Grundschulen in Fürth fest zu stellen, wurden fiktive Raumprogramme in Abstimmung mit den Schulen und dem Schulreferat in den letzten Monaten erstellt.
Der Raumbedarf der vorgenannten Grundschulen berücksichtigt dabei neben dem Anstieg der Schülerzahlen und dem Bedarf an mehr Klassenräumen auch die Entwicklung, dass sich immer mehr Kinder für immer längere Zeit an den Schulen aufhalten.
Mit der zukünftigen Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztag an den Grundschulen ab 2026 ff wird der Trend sich weiter verstärken, dass die Grundschulen zum ganztägigen Aufenthaltsort werden. Dieser Trend ist die zweite Hauptursache für die nötigen baulichen Erweiterungen.
Der Raumbedarf nimmt zu und verändert zudem durch den ganztägigen Aufenthalt immer mehr seine Qualität. Es sind Räume zum Aufenthalt am Nachmittag, zur Bewegung, zum Essen, zur Teamarbeit gefordert, die in dieser Form und in diesem Umfang derzeit noch nicht an den Schulen vorhanden sind.
Ein Auszug aus dem Unterrichtskonzept der GS Frauenstraße zum zukünftigen Ganztagsangebot zeigt exemplarisch den Bedarf auf, der sich heute und zukünftig an die Einrichtung „Schule“ richtet:
„Unterrichtskonzept im Ganztag
►
Rhythmisierung des Unterrichts
►
differenzierte Förderangebote, Lern-und Übungsphasen in Kleingruppen
►
Projekt- und Wochenplanarbeit - Lernbüro
►
Hausaufgaben werden während der Lernzeit in zwei getrennten Gruppen erledigt
Für individualisiertes Lernen
benötigt jede Ganztagesklasse einen Gruppenraum!
Erziehungs- und soziales Konzept –
„Schule als „Lebens-Raum-Ganztag“
Folgende zusätzlichen Räume werden für die sinnvolle
Strukturierung in Lern- und Aktivphasen (Spiel- und Freizeitangeboten)
benötigt:
► Raum
für Bewegung
►
Ruheraum
►
Kreativzimmer
►
Multimediaraum
►
Freizeit-/Spielezimmer
„Der italienische Reformpädagoge Loris Malaguzzi hat den
Satz geprägt:
„Der Raum ist der dritte Pädagoge“. Er
ist der Auffassung, dass die Kinder der erste, die Lehrkraft der zweite und das
Klassenzimmer der dritte Pädagoge seien.“
Dieser Auffassung schließen wir sich auch das Schulreferat
der Stadt Fürth an, es ist davon überzeugt, wie wichtig das Gesamtraumangebot
und das Raumkonzept einer Schule für das Lernen ist.
Mit dem längeren Aufenthalt der Kinder geht weiterhin einher, dass sich das Lehrpersonal ebenfalls länger an der Schule aufhält, dort arbeitet und eigene und vor allem mehr Arbeitsflächen benötigt, wie z.B. Teamräume, Silentiumräume, größere Lehrerzimmer, einen eigenen Arbeitsraum für die stellvertretende Schulleitung.
Zusätzlich sind Elternsprechzimmer nötig, die häufig in dieser Form an den Grundschulen noch nicht zur Verfügung stehen.
Mit dem zusätzlichen Raumangebot an die Kinder und Lehrkräfte enden die Raumbedarfe allerdings bei Weitem nicht:
Beratungslehrkräfte, Jugendsozialarbeit, Förderlehrkräfte etc. sind an den Schulen heute fast durchwegs tätig und benötigen für ihre effektive Arbeit ebenfalls zusätzlich eigene Räume.
Das Raumprogramm des Freistaates Bayern für Grundschulen gibt als klare Orientierung vor, welche Raumfunktionen in einer Grundschule abgebildet werden sollen.
Gemeinsam mit den Schulleitungen wurde aktuell erfasst, welche dieser Raumfunktionen noch nicht vorhanden sind und zukünftig benötigt werden. Die dafür nötigen Flächen in m² wurden entsprechend der Vorgaben des Freistaates Bayern für die Erweiterungsbauten als Bemessungsgröße zu Grunde gelegt. Die pro Schule ermittelten zusätzlichen Flächen wurden in der Anlage zusammengestellt.
è Der Bedarf an Erweiterungsflächen ist an den 9
Grundschulen deutlich gegeben.
Wir bitten, den Schulausschuss, diesen Bedarf zur Kenntnis
zu nehmen und der Übergabe des ermittelten Flächen- und Raumbedarfes an die
konkrete Fachplanung zuzustimmen.
Angesichts des in Kürze eintretenden Bedarfes ist rasches
Handeln geboten. Pro Schule bzw. pro Standort soll eine entsprechende
Fachplanung durch das Baureferat beauftragt und tätig werden.
Bereich Mittelschulen:
Für 3 der 7 Mittelschulen (MS) wurden zusätzlich ebenfalls
Raumprogramme zusammengestellt:
die MS Schwabacher Straße und MS Kiderlinstrasse und die MS Hans-Sachs-Straße.
Obwohl im Bereich der Mittelschulen insgesamt ein Anstieg der Klassen sich nicht abzeichnet, erfordern unterschiedliche Faktoren auch im Bereich dieser 3 Schulen eine räumliche Anpassung, wie folgt:
-
Mittelschule Schwabacher
Straße:
Durch das Wachstum der Grundschule, müssen Klassen der Mittelschule ausgelagert
werden. In diesem Zuge kann das Fehlen vieler Raumfunktionen beendet werden.
-
Mittelschule Kiderlin Straße: Die Schule muss ihre Räume in der Dependance im
Südstadtcampus zu Gunsten der Grundschule John-F.-Kennedy verlassen.
-
Beide
Mittelschulen sollen sich zukünftig auf dem Südstadtcampus eine Dependance
teilen mit einer gemeinsamen Nutzung von Fachräumen etc.
-
Mittelschule Hans-Sachs-Straße: Die Schule wächst in Folge der Auflösung des
Mittelschulstandortes an der Seeackerstraße um 3 Klassen - hier muss die Schule
erweitert werden. In diesem Zuge können gleichzeitig fehlende moderne
Raumfunktionen in den Erweiterungsbau integriert werden.
Eine Zentralmensa auf dem
Südstadtcampus:
Ein weiteres großes Projekt ist die Zentralmensa auf dem
Südstadtcampus.
Der Bau der Zentralmensa ist obligatorisch, um die Essensbedarfe mehrere Schulen und weiterer Einrichtungen im Bereich der Südstadt gleichzeitig abzudecken:
-
GS
J.F.K,
-
MS
Kiderlin,
-
MS
Schwabacher,
-
Realschule
Hans-Böckler,
-
Hort,
-
Förderzentrum
Jakob-Wassermann-Schule,
-
Fachakademie
für Sozialpädagogik
Die beiliegende Umfrage an den zukünftig nutzenden Schulen
ergibt ein einheitliches Bild und einen eindeutigen Bedarf für eine
Zentralmensa:
Ein gemeinsames und zentrales Angebot hat eine hohe
Akzeptanz, wenn dabei innerhalb des großen Rahmens die Bedarfe der jeweiligen
Gruppen im Kleinen berücksichtigt werden. Gewünscht ist von allen Schulen ein
bedarfsgerechtes Angebot, wobei die Bedarfe vor allem vom Alter der Kinder und
Studierenden abhängen. Die Chancen, die die Mehrfachnutzung einer zentralen
Mensa für weitere Zwecke (wie z.B. Schulveranstaltungen) bieten, wollen gerne genutzt
werden.
Eine Zentralmensa für den Südstadtcampus entlastet die einzelnen Schulstandorte von der Funktion „Mensa“ und schafft ein einheitliches Angebot.
Die fachliche Empfehlung des Fachzentrums Ernährung / Gemeinschaftsverpflegung Mittelfranken am Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten für das Konzept einer Eigenbewirtschaftung der Zentralmensa ist eine Option. Deren Machbarkeit ist in den nächsten Planungsschritten dann detailliert zu prüfen.
-> Wird die
Machbarkeit verneint, kommt automatisch die Fremdbewirtschaftung zum Zug.
Als Verpflegungssystem kann in der Planung die Zubereitungsküche geprüft
werden.
-> Wird deren Machbarkeit am Standort verneint, kommt automatisch die Regenerationsküche in Betracht.
Wir bitten den Ausschuss, in einem Grundsatzbeschluss der weiteren Umsetzung zuzustimmen. Für das Konzept einer Zentralmensa soll im Zuge der entsprechenden Fachplanung für den Südstadtcampus zukünftig auch das Projekt Zentralmensa verfolgt und geplant werden.
Organisatorische Auswirkungen der
geplanten Schulbauoffensive:
Einige
schulorganisatorische Besonderheiten, die sich im Zuge der Erweiterungen
ergeben, werden nachfolgend eigens herausgestellt und zur Kenntnis gegeben:
-
Grund- und Mittelschule
Hans-Sachs-Straße:
Beide Schulen werden zukünftig eine gemeinsame Mensa erhalten.
-
Grundschule Frauenstraße: Die Schule hat keine Möglichkeit der baulichen
Erweiterung im Bestand. Hier müssten die Räume des Anbaus, d.h. des heute als
Jugendtreff genutzten Anbaus, für die Schule zur Verfügung gestellt werden. Der
Jugendtreff benötigt eine neue Heimat in der Südstadt. Diese Notwendigkeit wird
ausdrücklich zur Kenntnis gegeben und ist Voraussetzung für eine schulische
Weiterentwicklung (vgl. Anlage).
-
Grundschule John-F.
Kennedy-Straße: Die
Schule muss zukünftig alle Klassen aufnehmen, die räumlich an der GS
Frauenstrasse nicht mehr unterzubringen sind. Hier ist eine Veränderung der
Schulsprengel beider Schulen dazu nötig.
-
Grundschule Farrnbachschule: Die Schule hat einen Erweiterungsbedarf in
Burgfarrnbach und einen noch nicht abgeschlossenen Sanierungsbedarf am Standort
Unterfarrnbach.
-
Grundschule
Friedrich-Ebert-Straße: ist
in einem Schulhaus untergebracht, das dringend saniert werden muss. Es ist noch
nicht absehbar, wie Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau zusammengebracht
werden können.
-
Grund- und Mittelschule
Schwabacher Straße: Die
Schule ist in einem Schulhaus untergebracht, dass ebenfalls saniert werden
muss. Ob eine
(Teil-)erweiterung im Schulhof möglich ist oder der Mehrbedarf nur an
der
Dependance mit der Mittelschule Kiderlin abgebildet werden kann, muss im
Planungsprozess geklärt werden.
-
Gelände des Südstadtcampus: Die Anordnung der neuen Dependance der
Mittelschule Kiderlin Straße und der Mittelschule Schwabacher Straße und der
Zentralmensa auf dem Südstadtcampus muss gelingen - der Planungsprozess dafür
ist herausfordernd.
Zukünftige
Erweiterungen der Realschule Hans-Böckler sind mit zu
denken bei der Platzgestaltung auf dem Campus.
Eine
Gesamtplanung auf dem Südstadtcampus ist unerlässlich.
Realschule Hans-Böckler:
Die
Realschule nutzt derzeit einige Räume, die baulich zu dem Gebäudetrakt des
sogenannten „Theaters“ gehören, der ansonsten unsaniert und nicht nutzbar ist.
Der Abriss dieses Gebäudeteils ist nötig, um die Zentralmensa zu errichten und
die baulichen Erweiterungen der Mittelschuldependancen.
In Abstimmung mit der Regierung und dem
Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Mittelfranken, wird zukünftig
nachfolgender Raumbedarf schulaufsichtlich als bedarfsnotwendig anerkannt und
im Zuge des Ersatzbaus für das abgerissene Theater gefördert.
Nachfolgend die Flächenzahlen, die aus Sicht des
Schulreferates sehr gut ausschauen:
Bisher kann die Schule im "Theater"
248,96 m² nutzen.
Zukünftig werden dies, ohne die Duschen- die
extra zu rechnen sind- dann nach der Förderberechnung der Regierung 467 m ²
schulische Nutzfläche sein.
Die Aussicht ist, dass die bisher zur Verfügung
stehenden 248,96 m² wieder im Neubau gefördert werden und zusätzlich noch 218
m² dazu kommen dürfen.
Musiksaal 1 mit 84 m²
Musiksaal 2 mit 66 m²
Instrumenten+Noten-Raum mit
16 m²
Theaterraum mit Bühne mit 200 m²
Mehrzweckraum mit 89 m²
Erste-Hilfe-Raum mit 12 m²
Gesamtfläche 467 m ²
Die Zusammenschaltung der Räume für größere
Schulveranstaltungen kann zusätzlich im Neubau architektonisch gelöst werden.
Es soll dabei planerisch vorgegeben werden, die
Mensa mit ihren Flächen ebenfalls (teilweise) nutzbar für schulische
Veranstaltungen zu machen. Es wird gebeten, zuzustimmen, dies so in die Planung
aufnehmen.
Nicht förderfähig sind Abstellraum, evtl.
mehrere, Größe nach Bedarf, u. a. für Requisiten.
Auch für
Umkleiden/Duschen kann ebenfalls kein schulischer Bedarf in Bezug auf „Theater“
bei der Förderung der Regierung anerkannt werden.
Beides hat die Stadt Fürth als
Sachaufwandsträger, so der Hinweis der Regierung, selbst zu entscheiden:
ob sie Umkleiden/Duschen für Lehrer, die mit dem
Fahrrad kommen, schaffen will und Abstellflächen für die Realschule.
è Beides soll aus Sicht der Schule und des Schulreferates mit dem Neubau
mitgeplant werden.
Die Gremien werden ausdrücklich gebeten, der
Flächenschaffung -in der im Detail in der konkreten Planung abzustimmenden
Größe – für Abstellraum und Umkleiden/Duschen zuzustimmen.
Fazit:
Um weitere Interimslösungen zu vermeiden, für die staatlichen Förderungen nicht möglich sind, liegt es im großen Interesse der Stadt Fürth, den Bedarf an schulischen Erweiterungen durch dauerhafte Raumlösungen zu erfüllen.
è Den baulichen Erweiterungsvorhaben der Fürther Grund- und Mittelschulen,
einschließlich dem Vorhaben der Zentralmensa und dem in Zuge
einhergehenden Ersatzbaus der
Flächen für die Realschule ist höchste Priorität einzuräumen.
Dazu gehört auch, dass die Stadt Fürth in kleinräumigen
Bevölkerungsprognosen auf der Basis der Grundschulsprengel in den nächsten
Monaten detailliert ermittelt und der Regierung nachweist, wie groß der Bedarf
an Schulerweiterungen aufgrund des Schülerwachstums ist.
Wir gehen davon aus, dass der Bedarf durch Neubau und Nachverdichtung bei den Bestandsbauten in den nächsten Jahren noch größer werden könnte, als die derzeit vorliegenden Schülerzahlen der in Fürth derzeit schon lebenden und gemeldeten Kinder erwarten lässt.
Um bedarfsgerecht bauen zu können und dafür auch in vollem Umfang die mögliche Förderung des Freistaates Bayern zu erhalten, muss die Stadt Fürth mittels der kleinräumigen Bevölkerungsprognose nachweisen können, wie die Entwicklung zu erwarten ist.
Hierfür müssen im Stadtplanungsamt die nötigen Arbeitsschwerpunkte bald möglich gesetzt werden können. Diese Arbeiten sind zu priorisieren, um die Prognose aussagekräftig gemeinsam mit dem Statistischen Amt Nürnberg Fürth erstellen zu können.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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Gesamtkosten |
€ |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Aufstellung zu den nötigen baulichen Erweiterungen der GSen u. MSen u. Bau einer Zentralmensa 2021
Anlage 2: Ergebnis der Umfrage bei den zukünftigen Nutzer/-innen der Zentralmensa auf dem Südstadtcampus
Anlage 3: Ergänzungen der Schulleitung zum Raumkonzept der GS Frauenstraße