Kein Beschluss, sondern Kenntnisnahme
Lt. Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen am 2.12.21 wird die Atelierförderung verstetigt. In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, die Richtlinien zur Vergabe der Atelierförderung anzupassen. Die beiliegende Synopse gibt Aufschluss über die notwendigen Änderungen.
Da die Atelierförderung als Auszeichnung verstanden werden soll, und nicht als Sozialleistung, sollen sich die Auswahlkriterien der Jury ausschließlich auf die Qualität der Arbeiten, das Entwicklungspotential und den Vernetzungsgrad der Künstler und Künstlerinnen konzentrieren. Damit erübrigt sich auch das Einreichen von Kontoauszügen.
Um auch 100% des zur Verfügung stehenden Förderbudgets in Höhe von 15.000 Euro ausschöpfen zu können, ist es hilfreich, nicht mit ausschließlich 50% der Kaltmiete zu fördern sondern „bis zu“ 50% der Kaltmiete zu gewähren.
Darüber hinaus muss bei einer Verstetigung die konkrete Jahreszahl der Atelierförderung herausgenommen werden. An den in 2021 erprobten Zeitläufen ändert sich dabei nichts.
Außerdem wird die Genderschreibweise der in der Stadtverwaltung durch die Gleichstellungsstelle empfohlenen angepasst.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
15.000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
3000.70911234 |
Budget-Nr. 4100 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungen Synopse
ALT Kriterien zur Atelierförderung
NEU 2022 Kriterien zur Atelierförderung