A) Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung bei 23 Wohnungen für 6 PKW zu.
B) Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung bei 23 Wohnungen für 6 PKW nicht zu.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 23 Wohneinheiten und einem Stellplatzbedarf für 23 Kfz. Für das Vorhaben ist eine Tiefgarage geplant, in der 14 PKW Stellplätze untergebracht werden. Der Antragsteller könnte mehr Stellplatzbedarf durch die Errichtung von Mehrfachparkern auf eigenem Grund erfüllen. Er beantragt jedoch, 6 Stellplätze abzulösen und beabsichtigt eine dingliche Sicherung von 3 Stellplätzen auf dem Nachbargrundstück Flößaustr. 100.
Der Bau von innerstädtischem Wohnraum wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings besteht bereits jetzt in der Umgebung hoher Parkdruck und eine sehr angespannte Parkplatzsituation.
Das Straßenverkehrsamt lehnt jede Ablöse ab, egal in welcher Höhe.
Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Bauaufsicht könnten grundsätzlich unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zur Wohnraumschaffung einer Ablöse zustimmen. Generell sind - wie im vorliegendem Fall bei der Errichtung eines Neubaus- Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Der Stellplatzablöse wurde seitens der Verwaltung und des Stadtrats bisher lediglich im Rahmen von Dachgeschossausbauten, Nutzungsänderungen und Aufstockungen zugestimmt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
Freiflächengestaltungsplan,
Tiefgaragengrundriss vom 13. Juni 22
Anschreiben vom 13. Juni 22