Der BWA empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die Zustimmung des Baulastträgers zum Bahnübergangsprojekt Wachendorfer Weg gemäß den beigefügten Anlagen.

 

Falls die noch nicht abgeschlossene Alternativenprüfung zu einer anderen Führung des Geh- und Radwegs führen sollte, wäre die vorgenannte Zustimmung für den Teilbereich des Geh- und Radwegs wieder zurückzuziehen. Die jetzige Zustimmung ist keine Vorfestlegung zur Lage außerhalb der BÜ. 


Die Deutsche Bahn (DB Netz AG) plant die Erneuerung der Bahnübergänge der Rangaubahn (Eisenbahnstrecke 5911 Fürth – Cadolzburg) für das Jahr 2024, kurz „BÜ(-Planung)“.

 

Gleichzeitig planen die Stadt Fürth, der Markt Cadolzburg, die Stadt Zirndorf, der Landkreis Fürth und das Staatliche Bauamt eine Geh- und Radverkehrsanlage zur Verbindung des bestehenden straßenbegleitenden Geh- und Radwegs im Zuge der Kreisstraße FÜ 19 und den bestehenden Waldwegen im Zuge der Radroute Seukendorf – Zirndorf, kurz „G+R(-Planung)“.

 

Die Bahnübergangs-Planung hat die Phase der Entwurfsplanung abgeschlossen und wird im nächsten Schritt (Genehmigungsplanung) als Plangenehmigungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragt. Hierfür soll – mit dem heutigen Beschluss – die Zustimmung des Baulastträgers zur Entwurfsplanung eingeholt werden. Die Planung enthält auch den geplanten Geh- und Radweg.

 

Die Geh- und Radwegplanung befindet sich noch in der Phase der Alternativenprüfung. Die Führung über den bestehenden Bahnübergang, wie in der beigefügten Entwurfsplanung dargestellt, ist die „vorläufige Vorzugslösung“.

 

Zu beiden Projekten wurde von kurz vor Weihnachten 2021 bis Ende Januar 2022 ein Instruktionsverfahren durchgeführt, mit den folgenden Inhalten:

 

  • BÜ: Entwurfsplanung der DB Netz AG
  • BÜ: Änderungswünsche-Entwurf der Stadt Fürth zur Entwurfsplanung der DB Netz AG
  • G+R: Alternativenprüfung

 

Zum Zeitpunkt des Instruktionsauslaufs war noch geplant, beide Instruktionsinhalte zum Gegenstand einer gemeinsamen Beschlussfassung in der März-2022-Sitzung des Stadtrates zu machen, zumal das Ergebnis der G+R-Alternativenprüfung die BÜ-Gestaltung beeinflusst, indem wie und ob dort ein G+R zu berücksichtigen ist.

 

Aus den Instruktionsrückmeldungen und einem am 18. Januar 2022 durchgeführten Instruktionsgespräch mit 48 Teilnehmern wurde klar, dass die Alternativenprüfung noch nicht entscheidungsreif ist und weiter vertieft werden muss.

 

Dennoch benötigt die DB Netz AG die erwähnte Zustimmung zur Entwurfsplanung zeitnah. Diese wurde in den vergangenen 1,5 Jahren in Abstimmung zwischen DB Netz AG und den Dienststellen der Stadt Fürth (Stadtplanungsamt, Tiefbauamt) erarbeitet und spiegelt die Gestaltungsinteressen der Stadt Fürth wieder, wobei einzelne kleinere Punkte noch offen sind und in Klärung stehen.

 

Um die von der Bahn erbetene Zustimmung zur Entwurfsplanung zu geben, und das Bahnübergangs-Projekt in seiner Zeitachse nicht zu gefährden, soll der Entwurfsplanung des Bahnübergangs unter Hinweisen und Forderungen zugestimmt werden, hierbei jedoch der Geh- und Radweg noch unter den Vorbehalt der Ergebnisse und Beschlüsse zur Alternativenprüfung gestellt werden. Sollte sich dort ein anderes Ergebnis präsentieren, wäre die Zustimmung zur Führung des Geh- und Radwegs zurückzuziehen – allerdings würde dann die Bahn ohne den Geh- und Radweg planen, die Synergieeffekte wären verloren.

 

Es wird derzeit eruiert, bis wann die Alternativenprüfung abgeschlossen werden kann. Hierzu stehen aufgrund der Forderungen verschiedener Dienststellen verschiedene Zeitachsen von wenigen Quartalen bis zu über einem Jahr im Raum. Die Verwaltung wird sich um eine rasche Abarbeitung der offenen Fragen im Rahmen von Runden Tischen und eine frühestmögliche anschließende Beschlussfassung bemühen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2021-10-13-1524-12A – Erläuterungen,

2022-02-10-1133-22 – Lageplan,

2022-02-10-1133-21 – Höhenplan,

2022-02-07-1044-61 – Regelquerschnitt,

2022-02-07-1044-63 – Bautechnischer Kreuzungsplan,

2022-02-07-1044-64 – Schleppkurvenplan,

2022-02-07-1044-65 – Markierungs- und Beschilderungsplan,

2021-12-10-1600fue – Änderungswunsch-Entwurf der Stadt Fürth,

2022-02-14-3210 – Abwägungs-/Übernahmevorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen