Betreff
Geh- und Radverkehrsanlage mit Querungshilfe Wachendorfer Weg: Planungsvereinbarung, Kostenteilung, Vorgehensweise, Zeitachse
Vorlage
SpA/0896/2020
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-524
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Die beigefügte Systemskizze wird als Planungsauftrag bestätigt („vorläufige Vorzugslösung“).

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine Planungsvereinbarung mit den Projektpartnern zu schließen, die auf dem beigefügten Kostenteilungsschlüssel beruht (77,2 % Stadt Fürth).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen Ämter-übergreifend auszuschreiben und an ein Planungsbüro zu vergeben, mindestens bis Leistungsphase (4).

 

Im BWA ist nach der Leistungsphase (2) der Beschluss der Vorplanung, und im Stadtrat nach der Leistungsphase (3)/(4), vor Einleitung des Baurechtsverfahrens, die Projektgenehmigung einzuholen. Ggf. sind ergänzende Beschlüsse einzuholen (bspw. Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG). 


 

Vorgeschichte und Zeitplan:      à Siehe Anlage „Dossier“.

 

 

Bauabschnitte:

 

Die Bauabschnitte 1 und 2 wurden abgegrenzt, um einen ersten Teil des Geh- und Radweges auch unabhängig von der über eine lange Zeit ungewissen Zeitachse der Bahnübergangs-Erneuerung realisieren zu können. Aktuell ist der Zeitplan mit dem Bahnübergangs-Projekt gleichgezogen (beabsichtigte Inbetriebnahme Sommer/Herbst 2024), so dass aus derzeitiger Sicht beide Bauabschnitte des Geh- und Radwegs vsl. gleichzeitig in Betrieb gehen sollen.

 

Hintergrund zur Planungsvereinbarung (in Arbeit) sowie zur Kostenteilung (siehe Anlage):

 

Die Planungsvereinbarung entwirft das diesbezüglich erfahrene Staatliche Bauamt; der Kostenteilungsschlüssel wurde durch die Verkehrsplanung anhand des beigefügten Kostenteilungsplans entwickelt. Die Kostenteilung spiegelt den bisherigen Verhandlungsstand wieder. Demnach wurde die Lage der bestehenden Fahrbahnachse als Maßgabe für die Festlegung der Baulastträgerschaft gewählt (im Einklang mit den bestehenden Gesetzen und Gewohnheiten). Daraus ergibt sich für die Stadt Fürth eine Zuständigkeit über 77,2 % der Länge, wenngleich der geplante straßenbegleitende Geh- und Radweg auf diesen 77,2 % der baulichen Länge fast vollständig auf dem Gebiet der Stadt Zirndorf liegt, da sich die Stadtgrenze unmittelbar am südlichen Rand der bestehenden Fahrbahn, und damit zwischen Fahrbahn und geplanten Geh- und Radweg befindet. Die Stadt Zirndorf möchte sich an den Planungs- sowie den Baukosten des straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radwegs nicht beteiligen. Sie hat jedoch im Gegenzug den 560 m langen Waldweg vom östlichen BA 1-Ende zur Weiherstraße in Zirndorf-Weiherhof ertüchtigt; hierfür hat sie diesen Weg von den Bayerischen Staatsforsten übernommen.

 

Für die späteren Baukosten ist vorbesprochen, dass der Geh-und-Radweg auf dem Gebiet des Marktes Cadolzburg im Einmündungsbereich der abknickend geführten FÜ 19 vom Staatlichen Bauamt umgebaut, und auf den sich noch anschließenden 50,81 m vom Bauhof des Marktes Cadolzburg errichtet wird. Die Baukosten liegen dann ab der Grenze Cadolzburg/Zirndorf bei der Stadt Fürth als Baulastträger der Straße.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

80.000 € (2021)

 

nein

X

ja

folgen später

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Außerplanmäßige Bereitstellung im Haushaltsjahr 2021.

 


Dossier, Systemskizze, Kostenteilungsplan.