Betreff
Antragsstellung für ein 4. staatliches Gymnasium im Stadtgebiet Fürth
Vorlage
SEP/0034/2022
Aktenzeichen
Ref. 1/SchE
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat stimmt dem Antrag auf Gründung für ein
4.  Gymnasium im Stadtgebiet Fürth mit folgenden Maßgaben zu:

 

  • staatliches Gymnasium
  • vierzügiges Gymnasium für 36 Klassen

 

  • Gymnasium mit folgenden Ausbildungsrichtungen:
    •  „naturwissenschaftlich-technologischen Zweig“
    •  „wirtschaftswissenschaftlichen Zweig“
    • „sozialwissenschaftlichen Zweig“

 

  • Beginn der Bildung von Vorläuferklassen ab dem Schuljahr 2023/24
  • Ansiedelung der Vorläuferklassen beim Heinrich-Schliemann-Gymnasium
  • Federführung des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums für die Vorläuferklassen

 

  • Anmietung weiterer Räume für das Heinrich-Schliemann-Gymnasium und das 4. Gymnasium im Flair

 

  • Gründungsstandort des 4. Gymnasiums sind die Gebäude des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums, die nach dessen Auszug in den Neubau übernommen werden

 

  • Die langfristige Suche nach einem zukünftigen Standort des 4. Gymnasiums außerhalb der Innenstadt ist stadtpolitisches Ziel. Mit der Suche nach Alternativstandorten wird der 1. Schritt für eine zukünftige Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für einen neuen Schulstandort für das 4. Gymnasium gegangen. Dazu wird der Beauftragung einer Prüfung von Alternativstandorten für das 4. Gymnasium zugestimmt.

 

 


Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung am 22.12.2021 der Beantragung eines 4. staatlichen Gymnasiums grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Verwaltung hat einen ausführlichen Antrag für die Antragsstellung an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorbereitet.

Daraus werden nachfolgend die wesentlichen Inhalte des Antrages bekannt gegeben und die Gremien um ihre zustimmende Beschlussfassung gebeten (s. Beschlussvorschlag).

 

Für das 4. Gymnasium müssen aufgrund der vorhandenen Schülerzahlen zum Schuljahr 2023/2024 erste Vorläuferklassen für das 4. Gymnasium gebildet werden, was nur mit der Genehmigung des 4. staatlichen Gymnasiums möglich sein wird.

 

Aufgrund der Komplexität der damit verbundenen Aufgabenstellungen, sowie der Eilbedürftigkeit der notwendigen Entscheidungen werden erste Überlegungen zur Gründung des vierten Gymnasiums in Partnerschaft mit einem Dritten nicht mehr weiterverfolgt.

 

Der Antrag wird unmittelbar nach der Bestätigung des Stadtrates über die Details zur Rechtsform, Größe, zu den Ausbildungsrichtungen und zur Lage, sowie zur Federführung für die Vorläuferklassen, an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken weitergeleitet.

 

Vorrangiges Ziel des Schulreferates ist es - auch zur Fristwahrung - den Antrag für ein 4. staatliches Gymnasium nach Zustimmung durch den Stadtrat unverzüglich zu stellen.

 

Auszüge aus dem Antrag:

 

„.....Die gymnasiale Schullandschaft in der Stadt Fürth muss größer werden, dies kann nur durch ein weiteres gymnasiales Schulangebot mit einem weiteren Gymnasium gelingen.

Die Ursache, dass ein weiteres gymnasiales Angebot nötig wird, liegt, wie eingangs erwähnt, in dem raschen Bevölkerungswachstum und der daraus folgenden gewachsenen und weiter anwachsenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler. In den kommenden Jahren werden die drei bestehenden Gymnasien trotz geplanter Erweiterungen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

Die Überlegung, einen Antrag auf Gründung eines vierten Gymnasiums zu stellen, ist für die Stadt Fürth eine relativ neue Überlegung. Die bestehenden Gymnasien zu ertüchtigen und sie im Zuge ihrer Sanierungen für den kommenden Bedarf zu vergrößern, war bis vor kurzem der konsequent verfolgte Weg der Stadt- und Schulpolitik, um das erwartete Wachstum der Schülerzahlen aufzufangen.

Angesichts der aktuellen Erkenntnisse werden die bisherigen Schritte zur Erweiterung der bestehenden Gymnasien ergänzt um den zusätzlichen Schritt der Gründung eines weiteren Gymnasiums.

Mit diesem weiteren Schritt soll die zukünftige gymnasiale Bildung innerhalb des Stadtgebietes Fürth langfristig gut sichergestellt sein.

Die Notwendigkeit und die Rahmenbedingungen für ein viertes staatliches Gymnasium im Stadtgebiet werden im nachfolgenden unter mehreren Gesichtspunkten betrachtet und detailliert dargestellt.

Fazit: Das Potential der zukünftigen gymnasialen Schülerinnen und Schüler ab 2021 ff vergrößerte sich mit der wachsenden Bevölkerung seit 2011. Es vergrößerte sich zusätzlich vor allem wegen der mit dem Bevölkerungswachstum einhergehenden steigenden Geburtenzahlen.

Fazit: die Zahl der Schüler/-innen in den 4. Klassen und damit auch die Anzahl der von ihnen besuchten 4. Klassen stieg in der Dekade 2011/12 – 2021/22 stetig an.

Die grafischen Darstellungen zu den Zahlen des Staatlichen Schulamtes machen dies sehr deutlich:

Noch gravierender stellt sich die die Entwicklung dar, wenn die Daten für die längere Zeitenreihe 2011/12-2030/31 nur für die vierten Grundschulklassen betrachtet werden.

Der starke Anstieg der Schülerzahlen der Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/27 fällt in dieser Betrachtung noch mehr auf. Auffallend außerdem, dass die starken Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2030/31 anhalten.

Für die Schuljahre ab 2026/27 wurden die Schülerzahlen des Staatlichen Schulamtes hier thematisch bearbeitet und für die unteren Klassen jeweils mit einem Aufrücken bis in die vierten Klassen der Folgejahre weiter gerechnet.

Es ergibt sich nachfolgender linearer Anstieg der Schülerzahlen:

 

Quelle: Vorlage: SEP/0028/2021 Stadt Fürth zur Sitzung: 18.11.2021 ASBSG/046/2021, TOP Ö 4: Erläuterung zu den Schülerprognosen für die Grund-und Mittelschulen für 2021/2022 ff, Anlage 1, - thematisch bearbeitet (Diagramm) von Stadt Fürth, SchE

Die steigenden Schülerzahlen der 4. Klassen der öffentlichen und privaten Grundschulen bilden jährlich die Basis für die Prognose der 5. Klassen der weiterführenden Schulen. Steigende Schülerzahlen in den 4. Klassen der Grundschulen führen in der Prognose zu höheren Schülerzahlen für die 5. Klassen der weiterführenden Schulen und damit auch der Gymnasien.

Auch wenn die Zahlen für den Übertritt für das Schuljahr 2022/23 in Kürze erst vorliegen werden, wird auch seitens der Stadt Fürth erwartet, dass die Möglichkeit zum Übertritt weiterhin verstärkt genutzt werden wird.

Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruches auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter wird erwartet, dass ab 2026 ff das Ziel, Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, zunehmend erreicht werden wird.

In Folge dessen wird erwartet, dass sich bis zum Schuljahr 2026/37 das Übertrittsverhalten weiter Richtung Wunschschule „Gymnasium“ verschieben wird und mehr und besser geförderte Kinder den Übertritt an ein Gymnasium schaffen werden.

 

Zur Thematik „Übertrittsquote“ ist vor allem auch ein Auftrag des Stadtrates Fürth zu beachten: Der Stadtrat Fürth hat bereits 2013 als einen Handlungsansatz beschlossen, mit dem klaren Ziel, den Herausforderungen des demographischen Wandels besser begegnen zu können, dass die Übertrittsquote an die weiterführenden Schulen zu erhöhen ist. Der Auftrag so zu handeln, ist in der Beschlussvorlage damit begründet, dass der Bedarf an Hochqualifizierten für die Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt weiter steigen wird:

 

 

 

Quelle: https://stadtrat.fuerth.de, Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2013, TOP 6, „Herausforderungen des demographischen Wandels“, Auszug aus der Langfassung in der Anlage, Seite 7

 

Als Fazit aus der beobachteten Entwicklung und des vom Stadtrat beschlossenen Handlungsauftrages an die Schulverwaltung wurde für die Schulentwicklungsplanung eine Übertrittsquote von 46 % zu Grunde gelegt. Auf deren Basis werden die zukünftigen Schülerzahlen für die Gymnasien in Fürth berechnet.

Ein Blick über die Stadtgrenze auf die Nachbarstadt Erlangen zeigt, dass dort zum Schuljahr 2019/2020 bereits eine mit knapp 50 % eine weit über dem bayernweiten Durchschnitt von damals 39,4 % liegende Übertrittsquote von der Grundschule auf das Gymnasium zu verzeichnen war.

Angesichts anderer Voraussetzungen in der Sozialstruktur der Bevölkerung ist nicht zu rechnen, dass die Erlanger Übertrittsquote in der Stadt Fürth erreicht werden kann. Eine Übertrittsquote von durchschnittlich zukünftig 46 % ist eine vergleichsweise realistische und, was besonders wichtig ist, eine auch stadtpolitisch gewollte Annahme.

Für die Gymnasien besteht, anders als für die Grund- und Mittelschulen keine Schulsprengelpflicht. Schülerströme können nicht nach vorgegebenen Schulsprengeln gesteuert werden und sie können nicht zu einem wohnortnahen Schulbesuch gelenkt werden.

Geregelt ist allerdings ein verbindliches Übertrittsverfahren an die Gymnasien, das insofern eine grundsätzlich lenkende Funktion hat. Nach erfolgreichem Bestehen des Übertrittsverfahrens ist für die weitere Schulwahl der Elternwille entscheidend.

Die Erfahrung zeigt, dass das Gymnasium frei gewählt wird, das nach seinem Profil und seinem Bildungsangebot den Vorstellungen der Eltern und deren Kindern am meisten entspricht. Dadurch entstehen Pendelbewegungen zum Wunschgymnasium innerhalb des Stadtgebietes, aber auch über die Stadtgrenzen hinweg.

Bei Schülerinnen und Schülern, die über die Stadtgrenze hinweg an ein Gymnasium pendeln, wird der Fachbegriff des Gastschülers/der Gastschülerin“ verwendet. Der Anteil der Gastschüler an der Gesamtschülerzahl bildet die sogenannte Gastschülerquote. In der Vergangenheit war die Gastschülerquote ein interessanter und aussagekräftiger Vergleichsmaßstab zwischen Gymnasien.

Die Gastschülerquote wird ab dem nächsten Schuljahr schlagartig an Bedeutung verlieren bzw. sie muss notgedrungen ihre Bedeutung verlieren.

Das Thema „Gastschüler/-innen“ wird für das HSG auch in den Schuljahren 2022/23 ff ein wichtiges Thema bleiben, weil die Schule vor allem mit dem musischen Zweig ein Alleinstellungsmerkmal hat. Im Landkreis Fürth gibt es kein derartiges Angebot.

In Nürnberg bietet nur das Labenwolf Gymnasium den musischen Zweig an.

Für das weitere Anbieten des musischen Zweiges am HSG sind Gastschüler für das HSG auf alle Fälle auch zukünftig eminent wichtig.

Neben dem musischen Zweig ist der humanistische Zweig ein Grund für Schüler/-innen nach Fürth zum HSG einzupendeln - vor allem für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fürth. Den humanistischen Zweig bietet kein anderes Gymnasium im Landkreis Fürth an, während in den anderen Nachbarkommunen rings um Fürth eigene  Angebote eines humanistischen Zweiges bestehen: am Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a. d. Aisch, am Melanchthon-Gymnasium Nürnberg,  am Neuen Gymnasium Nürnberg, und am Gymnasium Fridericianum Erlangen.

Nach Auskunft der Schulleitung des HSG wird immer wieder auch der sprachliche Zweig gerne über die Stadtgrenzen hinweg besucht, vor allem wenn die Sprachenkombination andernorts mit Französisch als 3. Fremdsprache nicht zu Stande kommt und der Besuch des HSG dadurch besonders attraktiv ist. Dies erklärt vor allem die Gastschüler aus dem Bereich des Landkreises Neustadt.

Eine detaillierte Auswertung der Gastschülerquote in den jeweiligen Zweigen selbst führt das HSG nicht.  Den Aufwand des Nachweises des Wohnortes pro Schüler in den einzelnen Zweigen zu führen, ist nicht erforderlich. Klar ist auch so:

Anders als bei den anderen Gymnasien bleibt das Thema Gastschülerquote für das HSG zukünftig wichtig, sowohl für seine Gesamtschülerzahl als auch für sein Zweigangebot.

Für die anderen Gymnasien wird die Gastschülerquote zukünftig gegen Null gehen, weil die Aufnahme von Gastschülerinnen und Gastschülern angesichts der Aus – und Überlastung des gymnasialen Schulsystems im Stadtgebiet Fürth selbst nicht mehr angeboten werden kann.

Auf der Grundlage der vorstehenden Gesamtschülerzahlen pro Jahrgänge kann die Entwicklung der Schülerzahlen weiter in die Zukunft hochgerechnet werden, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt wird.

Für die 5. Klassen werden als „Neuzugänge“ die Schülerzahlen der bereits vorgestellten und eingeführten Prognosezahlen des Staatlichen Schulamtes und des Amtes für Statistik hergenommen und zu Grunde gelegt.

Für die Zahlen des Amtes für Statistik wird in der nachfolgenden Tabelle auch zum Vergleich ein Prognoseabschlag von 70 Schülern pro Schuljahr ab dem Schuljahr 2031/32 ausgewiesen.

Für die Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen wird auf den aus den Vorjahren ermittelten empirischen Abschlag im Weiteren trotzdem verzichtet. Die Relevanz eines Abschlages wird letztlich für die Beurteilung der Schülerentwicklung als vernachlässigbar eingeschätzt.

Quelle: Zahlenmaterial aus den Quellen entnommen, wie in der Legende zur Tabelle ausgewiesen und thematisch bearbeitet von Stadt Fürth, Referat 1, SchE, im April 2022

Fazit: Innerhalb von 15 Jahren wird ein Anstieg der gymnasialen Schülerschaft durch Anstieg der Kinderzahlen, einen längeren Schulbesuch in Folge des G 9, und eine tendenziell steigende Übertrittsquote auf durchschnittlich 46 % von 3191 auf 5022 zu erwarten sein. Das werden in 15 Jahren dann fast ca. 2000 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mehr sein als heute.

Eine „Schallmauer“ werden die Schülerzahlen im Schuljahr 2025/26 durchbrechen, wenn erstmals 22 Eingangsklassen in der 5. Jahrgangsstufe gebildet werden müssen, bei einer Schülerzahl von dann erstmals über 1200, dann sogar mit sofort 1290 Schülerinnen und Schülern.

Eine weitere Schallmauer wird im Schuljahr 2031/32 durchbrechen, wenn erstmals über 5000 Gymnasiasten an Fürther Gymnasien erwartet werden müssen, genauer sogar 5019.

Die Schülerzahlen werden bis zum Schuljahr 2036/37 die Schallmauer nicht wieder unterschreiten, es wird eine lange Zeit mit über jährlich 5000 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten bleiben. Die langanhaltende Hochphase der Schülerzahlen bedeutet, dass die gymnasiale Landschaft dauerhaft ausgebaut werden muss.

 

 

In der Summe reichen die Kapazitäten aller 3 Gymnasien aktuelle zusammen gerade aus.

Raumkapazitäten der Gymnasien Fürth

 

Gymnasien

Aktuell genehmigtes Raumprogramm

Zusätzliche Räume von Stadt Fürth

Klassen Ist SJ 2021/22

HGF

38

4

56

HSG

25 (27)

6

25

HLG

46

 

39

Gesamt

109 (111)

10

120

Quelle: Daten aus den schulaufsichtlichen Genehmigungen für die Stadt Fürth

Die Übersicht zeigt, dass aktuell für 120 Klassen 119 Klassenräume zur Verfügung stehen. Dies ist zunächst als eine gute Situation zu beurteilen, wenn nicht an den einzelnen Gymnasien ein Ungleichgewicht zwischen „vorhandenen Klassenräumen“ und „vorhandenen Klassen“ bestehen würde. Besonders deutlich wird dies am HGF: 56 Klassen haben nur 38 Klassenraume zur Verfügung.

Zukünftige Raumkapazitäten der Gymnasien in Fürth

Quelle: Stadt Fürth, Referat 1/SchE

 

Die Übersicht zeigt, dass mit den geplanten Maßnahmen der Erweiterung von HLG und HGF und der Neugründung des vierten Gymnasiums der Bedarf gedeckt werden kann.

 

Das 4. Gymnasium muss 4-zügig gebaut werden:

 

Quelle: Stadt Fürth, Referat 1/SchE

 

Im Vorfeld dieses Antrages fanden mehrere Gespräche mit den umgebenden Gymnasien in Fürth zum Thema „Ausbildungsrichtungen“ statt. Mit der Erfahrung der Schulen sollte von Anfang an das zusätzliche Angebot mit dem 4. Gymnasium stimmig überlegt und ausgerichtet werden. Für das 4. Gymnasium sollte ein zukunftsfähiges Profil gefunden werden.

Zukunftsfähig ist das neue Schulprofil, darüber bestand Einigkeit, wenn es eine eigenständige Note hat und geeignet ist, dauerhaft Schülerinnen und Schüler in Fürth zu binden. Mindestens zwei Zweige sollen dazu angeboten werden, um einen leichteren Wechsel für die Schülerinnen und Schüler ggf. ab der 7. Klasse zu ermöglichen.

Es soll das 4. Gymnasium, wie die anderen Gymnasien in Fürth auch, auf alle Fälle Optionsmöglichkeiten bei den Ausbildungsrichtungen anbieten. Gerade durch das gleichzeitige Angebot von mehreren Zweigen, die schon an den anderen Gymnasien bestehen, wird letztlich keines der anderen Gymnasien übermäßig belastet.

Parallele Ausbildungsrichtungen können aufgrund der hohen Schülerzahlen in Fürth gut neben dem 4. Gymnasium nebeneinander bestehen. Das 4. Gymnasium wird keinem anderen Gymnasium so viele Schüler aus deren Zweigen abziehen, dass deren Betrieb gefährdet würde. Gerade durch ein breit gefächertes Angebot am 4. Gymnasium reduziert sich die Konkurrenzsituation.

In der Abwägung entstand der Konsens, als wichtigen Zweig den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig zu errichten und dafür keinen sprachlichen Zweig zusätzlich anzubieten, sondern die beiden gut planbaren und gut zusammenpassenden Zweige „wirtschaftswissenschaftlich“ und „sozialwissenschaftlich“.

Das Ziel, damit die beiden heute überlasteten großen Gymnasien gleichmäßig zu entlasten, soll dadurch am besten erreicht werden. Die Schulleitungen von HLG und HGF begrüßen die Zweigkonstellation ausdrücklich, weil dank eines breit gefächerten Zweigangebotes am 4. Gymnasium keine Befürchtung besteht, dass der eigene Status als Seminarschule für die Zweige „wirtschaftswissenschaftlich“ und „sozialwissen-sichtlich“ durch eine Abwanderung von Schülerströmen gefährdet wird. Eine Konkurrenz zum Vorhaben des HSG, zusätzlich als 4. Zweig den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig anzubieten, wird von allen Schulen nicht gesehen. 

Das vierte Gymnasium soll mit Vorläuferklassen am Altstandort des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums ab dem Schuljahr 2023/2024 gegründet werden.

Die hohen Schülerzahlen erfordern zwingend den Beginn der Vorläuferklassen mit dem Schuljahr 2023/2024.

Für die Vorläuferklassen ist am HSG alt auch Raum vorhanden. Das HSG alt wird zukünftig für seine Kollegstufengruppen bereits angemietete und zusätzlich angemietete Klassenzimmer im Gebäude des „Flair“ in der Schirmstraße nutzen. Die frei werdenden Klassenzimmer stehen dann für die Vorläuferklassen zur Verfügung. Die Mieträume sind in Schulnähe, der Laufweg vom HSG alt zu den Klassenzimmern im „Flair“ ist machbar.

Die Raumsituation ist ideal, weil mit dem Auszug aus dem HSG alt, das bisherige Gymnasium mit seinen Fachräumen, Klassenzimmern etc. vollständig für das 4. Gymnasium zur Verfügung stehen wird. Die zusätzlich angemieteten und als Klassenzimmer hergerichteten Räume im Flair stehen danach ebenfalls dem 4. Gymnasium zur Verfügung.

Die Schulleitung des HSG ist in die Überlegungen eng eingebunden und bereit, die Betreuung der Vorläuferklassen zu übernehmen. Die Planungen für den Betrieb im Schulgebäude zusätzlich mit Vorläuferklassen haben bereits begonnen.

Gründungsstandort für das 4. Gymnasium ist das HSG alt mit der Bildung der Vorläuferklassen. Das HSG alt mit weiteren angemieteten Räumen wird bis auf weiteres der konkrete Standort des 4. Gymnasiums sein.

Mit dem Auszug des HSG aus seinen Gebäuden an der Königstraße 105 wird das neue Gymnasium dessen Räume bis auf weiteres übernehmen.

Es handelt sich um den Altbau des HSG, den bisherigen Neubau des HSG an der Königstraße 105, das alte Eichamt, das Gebäude Helmplatz 6 und das alte Helmschulhaus, Helmplatz 4, sowie die angemieteten zusätzlichen Räume im Flair, Alexanderstraße 11 und zukünftig auch noch in der Königstraße 112 - 114.

Die Räume werden gut ausreichen und die nötigen Fachräume werden in ausreichender Zahl vorhanden sein. Denn das HSG alt wird zur Aufnahme der Vorläuferklassen für das neue Gymnasium weitere Fachräume eingerichtet erhalten, die dann vollständig in den Bestand des neuen Gymnasiums übergehen können.

Die Planungen der Stadt Fürth gehen über den Gründungsstandort allerdings hinaus. Sie sehen vor, in ferner Zukunft das 4. Gymnasium an einem anderen Standort im Stadtgebiet neu zu bauen.

Ein späterer Umzug des 4. Gymnasiums an einen Standort im Außenbereich als Alternative zu den drei bisherigen Innenstadtstandorten der Gymnasien ist stadtpolitisches Ziel. Insbesondere soll mit der Verlagerung des 4. Gymnasiums aus der Innenstadt heraus die Möglichkeit verbunden werden, neue und andere gymnasiale Erreichbarkeiten im Stadtgebiet Fürth zu etablieren.

Außerdem soll in einem etwas weniger urbanen und dann ruhigeren Umfeld ein nachhaltiges Schulkonzept angelegt werden. Die Dezentralisierung soll einen neuen Akzent in der Gymnasiallandschaft Fürths setzen.

 

 

 

 

 

Zusammenfassung

1.

Die Stadt Fürth wird aufgrund ihrer demographischen Entwicklung bis 2036/37 stark wachsende Schülerzahlen an den Gymnasien erleben.

2.

Es bedarf deshalb einer Neugestaltung der gymnasialen Schullandschaft mit Neubauten und Vergrößerungen aller drei vorhandenen Gymnasien und zusätzlich der Gründung eines vierten staatlichen Gymnasiums.

3.

Das vierte Gymnasium wird mit Vorläuferklassen am Altstandort des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums mit Vorläuferklassen gegründet. Es wird den frei werdenden Raum nach Auszug des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums in dessen Neubau übernehmen.

4.

Das Heinrich-Schliemann-Gymnasium erhält den Auftrag, die Vorläuferklassen an seiner Schule zu bilden und aufzuziehen. Es wird dazu mit der Anmietung zusätzlicher Raumkapazitäten unterstützt.

5.

Das vierte Gymnasium soll vierzügig gebaut werden.

6.

Das vierte Gymnasium soll einen „naturwissenschaftlich-technologischen“ Zweig, einen „wirtschaftswissenschaftlichen“ und einen „sozialwissenschaftlichen“ Zweig erhalten.

Die Ausbildungsrichtungen der vier Gymnasien werden den zukünftig erwarteten Bedarf abdecken, insbesondere soll ein starker naturwissenschaftlich-technologischer Zweig mit dem vierten Gymnasium hinzukommen.

7.

Die ersten Überlegungen zur Neugründung eines vierten Gymnasiums in Partnerschaft mit einem Dritten werden nicht weiterverfolgt.

8.

Zukünftig wird sich das gymnasiale Angebot in erster Linie an die Schülerinnen und Schüler wohnhaft in Fürth richten. Für Gastschüler/-innen wird es mangels Raumkapazitäten voraussichtlich keinen Platz geben. Eine einzige Ausnahme stellt der musische Zweig des HSG dar, der einen überregionalen Einzugsbereich hat.

9.

Die Stadt Fürth wird an einer mittel- bis langfristigen Verlagerung des vierten Gymnasiums aus dem Stadtzentrum arbeiten und verfolgt das Ziel, zur Entlastung der gymnasialen Schülerströme in die Innenstadt einen neuen gymnasialen Schulstandort an der Stadtperipherie zu entwickeln.

10.

Die Gespräche zur Ausrichtung und Gründung des 4. Gymnasium sind einvernehmlich und in enger guten Zusammenarbeit mit den bestehenden Gymnasien in Fürth entwickelt worden.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: