Betreff
Antragsstellung für ein 4. staatliches Gymnasium im Stadtgebiet Fürth und weitere Veränderungen als Folge für die gymnasialen Schullandschaft
Vorlage
SEP/0034/2022/1
Aktenzeichen
Ref. 1/SchE
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat stimmt dem Antrag auf Gründung eines

vierten Gymnasiums im Stadtgebiet Fürth mit folgenden geänderten Maßgaben zu:

 

1. Die Standortprüfung für das 4. Gymnasium wird dahingehend beendet,

    dass die untersuchten Standorte außerhalb der Innenstadt weniger geeignet sind, als die

    Möglichkeit, den vorhandenen Altstandort des Heinrich-Schliemann- Gymnasiums

    dauerhaft als Schulstandort für das auf ca. 675 Schüler/-innen begrenzte 4. Gymnasium zu

    übernehmen.

    Als Gründungsstandort des 4. Gymnasiums wird deshalb der Altstandort des Heinrich-

    Schliemann-Gymnasiums bestimmt mit seinen freiwerdenden und generalsanierten

    Räumen zuzüglich der Räume im generalsanierten Eichamt.

    Bei der Neugestaltung des Helmplatzes und seiner angrenzenden Flächen ist die zu-

    künftige Mitnutzung für den Pausenhofaufenthalt des Gymnasiums zu berücksichtigen.

    Interimsweise werden auf die Dauer von voraussichtlich 10 Jahren angemietete Schul-

    räume im nebenan gelegenen Flair für das vierte Gymnasium genutzt.

   

 

2. Helene-Lange-Gymnasium (HLG) und Hardenberg Gymnasium (HGF) sollen zukünftig

    wieder kleiner werden, d.h. ihre Gesamtschülerzahl soll perspektivisch nicht mehr 1.200

    Schülerinnen und Schüler übersteigen.

    Das Hardenberg Gymnasium soll dazu künftig weniger Schüler aufnehmen und seine

    räumliche Überlastung zurückführen.

    Das Helene-Lange Gymnasium soll einen Teil seiner Räume im Altbau nach deren

    Sanierung der Leopold Ullstein-Realschule übergeben. Die konkrete Umnutzung der

    Räume im Altbau des HLGs wird den Gremien zu gegebener Zeit zur Entscheidung vor-

    gelegt werden.

 

3. Die Gründung des vierten Gymnasiums soll dreizügig für insgesamt 27 Klassen erfolgen.

    Es sollen folgende Ausbildungsrichtungen angeboten werden:

-       wirtschaftswissenschaftlicher Zweig

-       sozialwissenschaftlicher Zweig

 

 

4. Die Bildung von Vorläuferklassen für das vierte Gymnasium soll -abhängig von der

    Genehmigung des Kultusministeriums- voraussichtlich frühestens ab dem Schuljahr

    2025/26 beginnen.

    Die Vorläuferklassen werden am Heinrich-Schliemann-Gymnasiums gebildet.

 

5. Die Gründung des vierten Gymnasiums in Fürth ergänzt die aktuellen Gründungsvorhaben für

    jeweils ein neues Gymnasium in der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Fürth.

 


Zu 1.

Vorgeschichte und bisherige Entwicklung des Gründungsantrages:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.06.2022 den Auftrag beschlossen, die Gründung eines vierten staatlichen Gymnasiums zu beantragen. Der entsprechende Antrag wurde an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien im Juni 2022 übergeben.

 

Die Prüfung der Antragsunterlagen ergab, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung noch nicht erfüllt waren, weil die Stadt Fürth sich in ihrem Antrag nicht dauerhaft für einen Schulstandort für das vierte Gymnasium festlegen wollte. Der Altstandort des Heinrich-Schliemann-Gymnasium wurde nur als vorläufig gesehen.

Auch die Frage der zusätzlichen Zweiganbindung für das HSG musste verbindlich als Voraussetzung abgewartet werden.

 

Folglich war das Ergebnis der vom Stadtrat in gleicher Sitzung am 01.06.2022 beschlossenen Prüfung für einen dauerhaften neuen Schulstandort für das vierte Gymnasium abzuwarten.

 

Die Standortwahl:

Das Ergebnis der Prüfung liegt nun vor. In der Anlage 1 wird das Ergebnis dargestellt.

Keiner der drei untersuchten Standorte außerhalb des Stadtzentrums überzeugt in allen Punkten.

Deshalb geriet der Altstandort des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums als dauerhafter Schulstandort für das vierte Gymnasium in den Blick.

Der Standort ist seit Jahrzehnten bewährt als Schulstandort. Erste Befürchtungen, zwei Gymnasien in der Nähe des Rathauses könnten zu einer Überlastung der Verkehrsinfrastruktur führen, wurden durch einen Verkehrsuntersuchung widerlegt. Selbst auf längere Sicht erscheint es unter Berücksichtigung der im Verkehrsgutachten benannten Maßnahmen unproblematisch beide Gymnasien nebeneinander zu betreiben, (vgl. Anlage 2).

Die beste Lösung ist deshalb, die Gebäude des bisherigen Heinrich-Schliemann-Gymnasiums weiter zu nutzen für das vierte Gymnasium, allerdings erst nach deren Generalsanierung.

 

Diese Lösung kann allerdings nur entstehen, weil das vierte Gymnasium kleiner werden wird, als noch bis 2022 geplant (damals für 36 Klassen), (vgl. dazu Punkt 3.).

Da das vierte Gymnasium trotzdem größer werden wird (für 27 Klassen) als das bisherige Heinrich-Schliemann-Gymnasium alt (nur für 25 Klassen) benötigt es mehr Klassenräume als dieses. Zusätzlicher Raumbedarf entsteht für das vierte Gymnasium auch für den Ganztag. Die zusätzlichen Raumbedarfe können zukünftig im Eichamt vollständig abgebildet werden, dies erfordern allerdings ebenfalls dessen Generalsanierung.

Für den Pausenhofaufenthalt können zukünftig zusätzlich die neu zu gestaltenden Freiflächen neben dem Helmplatz mit genutzt werden, die heute noch als Pausenhof des Helmschulhauses und als Hof der alten Feuerwache eingezäunt sind, und die zukünftig als Platz offen gestaltet sein werden.

 

In der Zwischenzeit müssen angemietete Schulräume im Flair für das vierte Gymnasium genutzt werden. Diese werden schon ab dem nächsten Schuljahr teilweise benötigt, weil zusätzliche Klassen am HSG nicht mehr in den vorhandenen Räumen der Schule unterzubringen sind, (vgl. dazu die Beschlussvorlage der GWF/0495/2023 n.ö.).

 

Zu 2.

Mit dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien erfolgten seit Juni 2022 neue Überlegungen zur Größe (Raumkapazität) der vorhandenen Gymnasien mit folgendem Ergebnis:

Die Gesamtschülerzahl der beiden Gymnasien HLG und HGF soll zukünftig nur noch bei 1200 Schülerinnen und Schülern liegen. Weil die kritische Größe für Gymnasien bei 1400 Schülerinnen und Schülern liegt, wird die Chance genutzt, einhergehend zum Gründungsantrag für das vierte Gymnasium die beiden großen Gymnasien zu verschlanken.

Die räumliche Überlastung beim Hardenberg-Gymnasium kann dadurch mittelfristig reduziert werden.

Die Größe des Neubauvorhabens für das Helene-Lange-Gymnasium wird durch die verringerte Schülerzahl nicht tangiert.

 

Chance für die Leopold-Ullstein-Realschule:

Es ergibt sich dadurch ein unmittelbarer Nutzen aus einem verringerten Raumbedarf des Helene-Lange-Gymnasiums für die Leopold-Ullstein-Realschule, deren Raumkapazitäten ebenfalls erreicht sind. Diese erhält dadurch die Chance, sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu erweitern durch Übernahme von dann nicht mehr benötigten Räumen im Altbau des Helene-Lange-Gymnasiums.

Die Räume im Altbau des Helene-Lange-Gymnasiums werden als Bestandteil der schulaufsichtlichen Genehmigung für den Neubau hergerichtet. Die sanierten Räume danach teilweise für die Leopold-Ullstein-Schule (LUR) zu nutzen, ist nach Rücksprache mit der Regierung möglich. Ihre Umnutzung kann zu gegebener Zeit beantragt werden. Dieser Antrag wird in seiner konkreten Ausgestaltung für eine gesonderte Beschlussfassung den Gremien vorgelegt werden.

 

Das Verschlanken der beiden großen Gymnasien garantiert für ein viertes Gymnasium die ausreichende und optimale Schülerzahl.

 

Zu 3.

Die neue Berechnung der Schülerzahlen legt nahe, dass es ausreicht, das neue Gymnasium

mit 3 statt 4 Zügen zu planen, (vgl. Anlage 3).

Die Ausbildungsrichtungen sind mit den Schulleitungen der vorhandenen Gymnasien abgestimmt. Ursprünglich waren 3 Ausbildungsrichtungen für das vierte Gymnasium vorgesehen.

In einer Besprechung am 6.3.2023 mit den Schulleitungen der drei Gymnasien und der Dienststelle des Ministerialbeauftragten wurde vereinbart, dass das 4. Gymnasium nur den SWG- und WWG-Zweig anbieten soll, da die Schule für drei Zweige zu klein ist. Gleichzeitig lässt sich so eine Konkurrenzsituation mit dem direkt benachbarten HSG verhindern. Auf den zusätzlichen naturwissenschaftlichen Zweig wird entgegen der ursprünglichen Planung verzichtet.

 

zu 4.

Vorläuferklassen sollten ursprünglich bereits zum Schuljahr 2023/24 gebildet werden. Dazu kommt es nun nicht, weil sich sowohl die Antragsstellung für den neuen naturwissenschaftlichen Zweig für das HSG, als auch die Gründung des vierten Gymnasiums verzögern.

Die Einführung von Vorläuferklassen ist frühestens zum Schuljahr 2025/26 möglich. Ihr Beginn hängt von der Genehmigung durch das Kultusministerium ab.

Die Vorläuferklassen werden am Heinrich-Schliemann-Gymnasium gebildet.

 

 

Zu 5.

Wachsende gymnasiale Schullandschaft in Stadt Nürnberg und im Landkreis Fürth:

Seit der Beschlussfassung im Juni 2022 über ein viertes Gymnasium für die Stadt Fürth hat der Landkreis Fürth ebenfalls einen Antrag für ein weiteres Gymnasium mit Standort in Cadolzburg gestellt. Der Antrag ist bereits genehmigt.

Und die Stadt Nürnberg hat sehr aktuell im Sommer 2023 ebenfalls den Antrag für ein weiteres Gymnasium gestellt. Da dieses nahe der Stadtgrenze im sogenannten Tiefen Feld entstehen wird, wurde besonders intensiv von beiden Schulreferaten geprüft, wie sich dieses Vorhaben Städtegrenzen überschreitend auswirken könnte.

Gemeinsam wurde übereinstimmend festgestellt, dass die zusätzlichen gymnasialen Schulstandorte sich gut ergänzen und sich nicht Konkurrenz sein werden.

Das Ergebnis der Prüfung ist in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Schulreferate festgehalten, (vgl. Anlage 4).


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hast.      

Budget-Nr.      

im

 

VwH

 

VmH

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1_Ergebnis der Standortuntersuchung für ein viertes Gymnasium

Anlage 2_Verkehrsuntersuchung für zwei Schulstandorte in Rathausnähe

Anlage 3_Neuberechunung der Gesamtschülerzahl der Fürther Gymnasien

Anlage 4_Gemeinsame Erklärung der Schulreferate der Städte Nürnberg und Fürth

NÖ – Entwurf Gründungsantragsschreiben mit Anlagen