In der Schwabacher Straße wird die Anordnung eines Streckenverbotes 30 km/h zwischen den bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen an der Grund- und Mittelschule Schwabacher Straße und der Mittelschule an der Kiderlinstraße für die Zeit von Mo – Fr 7 – 17 h beschlossen.
Da das ehemalige Sparkassengebäude im Anwesen Schwabacher Straße 142 künftig als Standort für die Ganztagsschule der Grund- und Mittelschule Schwabacher Straße genutzt werden soll, sind die Voraussetzung für die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO im Umfeld des neuen Schulstandorts grundsätzlich erfüllt.
Aus polizeilicher und verkehrsbehördlicher Sicht ist es im Hinblick auf die Geschwindigkeitsregelungen im Verlauf der Schwabacher Straße zweckdienlich das temporäre Streckenverbot auf die Gesamtstrecke zwischen der Grund- und Mittelschule an der Schwabacher Straße und der Mittelschule an der Kiderlinstraße auszudehnen, um Brüche innerhalb der Strecke zu vermeiden und den Verkehrsfluss zu verstetigen.
Der geschwindigkeitsreduzierte Bereich würde sich dann auf den Bereich der Schwabacher Straße zwischen Karolinenstraße und nördlich der Fronmüllerstraße erstrecken.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||