Bis zum vorläufigen Ende des
Förderzeitrahmens 31.12.2024 wird die Koordinationsstelle mit 1 Teilzeitkraft
Dipl.-Soz.-Päd. 0,5 für die in der Anlage beschriebenen konzeptionellen
Arbeiten fortbeschäftigt. Die Koordinationsstelle verbleibt als Stabs-Stelle
bei der Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Bis zur angestrebten
Inbetriebnahme des ersten Familienstützpunktes Rosengarten wird die Verwaltung
beauftragt, die Konzeption zum Ausbau der Familienbildung und
Familienstützpunkte weiter voranzutreiben und dem Ausschuss weiter zu
berichten.
Auf den beigefügten StR-Beschluss mit
Vorlage vom 20.05.2021 wird inhaltlich Bezug genommen.
1.
Sachstand
Familienhaus Rosengarten.
Das Impfzentrum im
Rosengarten stellt noch im April den Betrieb ein. Die Umbauarbeiten können nach
Auskunft des Vermieters im Anschluss sofort beginnen. Die Renovierung und
Sanierung betrifft das gesamte Gebäude und wird sich voraussichtlich bis zum
II. Quartal 2023 erstrecken. Mit der Inbetriebnahme des Familienhauses
Rosengarten ist deshalb erst 2023 zu rechnen. Die konkreten Feinplanungen und
Abstimmungen zwischen allen beteiligten Dienststellen und freien Trägern sind
angelaufen. Mit dem Familienhaus kann dann auch der erste Familienstützpunkt in
Zusammenarbeit mit dem Mütterzentrum/Mehr-generationenhaus und den im gleichen
Haus angesiedelten Verwaltungsstellen des Sozialreferates in Betrieb genommen
werden.
2.
Konzept
der Koordinierungsstelle bis 2024
Die Koordinierungsstelle
wird das bestehende Konzept fortschreiben und inhaltlich ergänzen. Sie nimmt
den Zeitraum bis Ende 2024 auf (Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinien).
Eine fortgeschriebene
Aufgabenliste mit kurz-, mittel und langfristigen Zielen und Handlungsansätzen
liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
3.
Fortführung
der Koordinierungsstelle bis zum Ende des Förderzeitraums der Bayer.
Richtlinien 31.12.2024
Es besteht weiterhin ein
Bedarf von 19,5 Stunden für die Aufgaben der Familienbildung und der
Entwicklung der Familienstützpunkte. Es ist weiterhin von einer Daueraufgabe
auszugehen. Die Teilzeitstelle 0,5 Koordinierungsstelle FSP soll zunächst bis
zum vorläufigen Ende der Geltungsdauer der Förderrichtlinien verlängert werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
35.000 € |
|
nein |
x |
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4650 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Konzeptionelle Arbeiten der Koordinierungsstelle bis zur Inbetriebnahme des Familienstützpunktes im Rosengarten (Fortschreibung)
- Richtlinien des Freistaates Bayern vom 27.05.2021
- Stadtratsbeschluss und Vorlage vom 20.05.2021