Betreff
Koordinierungsstelle Familienstützpunkte - Fortführung bis 31.12.2024
Vorlage
JgA/0572/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Bis zum vorläufigen Ende des Förderzeitrahmens 31.12.2024 wird die Koordinationsstelle mit 1 Teilzeitkraft Dipl.-Soz.-Päd. 0,5 für die in der Anlage beschriebenen konzeptionellen Arbeiten fortbeschäftigt. Die Koordinationsstelle verbleibt als Stabs-Stelle bei der Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.

Bis zur angestrebten Inbetriebnahme des ersten Familienstützpunktes Rosengarten wird die Verwaltung beauftragt, die Konzeption zum Ausbau der Familienbildung und Familienstützpunkte weiter voranzutreiben und dem Ausschuss weiter zu berichten.

 


Auf den beigefügten StR-Beschluss mit Vorlage vom 20.05.2021 wird inhaltlich Bezug genommen.

 

1.    Sachstand Familienhaus Rosengarten.

Das Impfzentrum im Rosengarten stellt noch im April den Betrieb ein. Die Umbauarbeiten können nach Auskunft des Vermieters im Anschluss sofort beginnen. Die Renovierung und Sanierung betrifft das gesamte Gebäude und wird sich voraussichtlich bis zum II. Quartal 2023 erstrecken. Mit der Inbetriebnahme des Familienhauses Rosengarten ist deshalb erst 2023 zu rechnen. Die konkreten Feinplanungen und Abstimmungen zwischen allen beteiligten Dienststellen und freien Trägern sind angelaufen. Mit dem Familienhaus kann dann auch der erste Familienstützpunkt in Zusammenarbeit mit dem Mütterzentrum/Mehr-generationenhaus und den im gleichen Haus angesiedelten Verwaltungsstellen des Sozialreferates in Betrieb genommen werden.

 

2.    Konzept der Koordinierungsstelle bis 2024

Die Koordinierungsstelle wird das bestehende Konzept fortschreiben und inhaltlich ergänzen. Sie nimmt den Zeitraum bis Ende 2024 auf (Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinien).

 

Eine fortgeschriebene Aufgabenliste mit kurz-, mittel und langfristigen Zielen und Handlungsansätzen liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

3.    Fortführung der Koordinierungsstelle bis zum Ende des Förderzeitraums der Bayer. Richtlinien 31.12.2024

Es besteht weiterhin ein Bedarf von 19,5 Stunden für die Aufgaben der Familienbildung und der Entwicklung der Familienstützpunkte. Es ist weiterhin von einer Daueraufgabe auszugehen. Die Teilzeitstelle 0,5 Koordinierungsstelle FSP soll zunächst bis zum vorläufigen Ende der Geltungsdauer der Förderrichtlinien verlängert werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

35.000

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4650

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-        Konzeptionelle Arbeiten der Koordinierungsstelle bis zur Inbetriebnahme des Familienstützpunktes im Rosengarten (Fortschreibung)

-        Richtlinien des Freistaates Bayern vom 27.05.2021

-        Stadtratsbeschluss und Vorlage vom 20.05.2021