Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum
vorläufigen Ende der Förderrichtlinie am 31.12.2028 das Förderprogramm zur
strukturellen Weiterentwicklung von Familienbildung und Familienstützpunkten
fortzuführen sowie die Handlungsempfehlungen des Konzepts umzusetzen.
Auf die beigefügte Referenzvorlage vom
01.06.2022 wird inhaltlich Bezug genommen.
1.
Sachstand
Familienbildung und Familienstützpunkte:
Anfang 2024 konnte das
Familienzentrum Rosengarten durch einen öffentlichen Tag der offenen Tür seinen
Umzug und Neustart bekannt geben und mit der Stadtgesellschaft feiern.
In zwei Geschossen konnten einige präventive Abteilungen des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien (KoKi, Erziehungsberatungsstelle, Tandem,
Schwangerenberatungsstelle) umziehen. Durch die Nähe der Dienststellen
zueinander und die durch die Stabstelle Familienbildung vermehrt initiierte
Kooperation untereinander, konnten schon einige gemeinsame Projekte, Vorträge,
Seminare etc. umgesetzt werden, Hierzu dient unter anderem das Familiencafé Rosengarten.
Durch weitere Kooperationen
mit anderen Dienststellen und/oder Trägern konnten auch im zukünftigen
Anker-Familienstützpunkt Familiencafé Rosengarten schon Maßnahmen ihre
Umsetzung finden. So z.B. die regelmäßig stattfindende hybride Vortragsreihe
„Abenteuer Familie“. Hierdurch und durch weitere Aktionen (Impulsvorträge,
Erstkontakt im Café etc.) konnte auch das Familiencafé Rosengarten schon stark
belebt werden. Familien nutzen diese Angebote, kommen aber auch in die
entspannte und wohlwollende Atmosphäre des Familiencafés als Ort der Begegnung.
Sie werden hier herzlich empfangen was eine Vertrautheit entstehen lässt, so
dass Fragen niedrigschwellig beantwortet und Hilfen durch die Lotsenfunktion
vermittelt werden können. Durch eine pädagogische Fachkraft könnte dies und
weitere bedarfsgerechte Angebote noch intensiviert und weiter ausgebaut werden.
2.
Konzeptfortschreibung
der Koordinierungsstelle bis 2025
Die Koordinierungsstelle wird das
bestehende Konzept fortschreiben und inhaltlich ergänzen. Die
Konzeptfortschreibung wird zu gegebener Zeit zur weiteren Genehmigung im AJJ/Stadtrat vorgestellt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
35.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 4650 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
- Entwurf neue Richtlinie des Freistaates Bayern
- Infomail vom 23.08.2024 des StMAS zur Antragsstellung 2025 (mit erhöhter Förderung)