Betreff
Koordinierungsstelle Familienstützpunkte - Fortführung bis 31.12.2028
Vorlage
JgA/0702/2024
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum vorläufigen Ende der Förderrichtlinie am 31.12.2028 das Förderprogramm zur strukturellen Weiterentwicklung von Familienbildung und Familienstützpunkten fortzuführen sowie die Handlungsempfehlungen des Konzepts umzusetzen.

 


Auf die beigefügte Referenzvorlage vom 01.06.2022 wird inhaltlich Bezug genommen.

 

1.    Sachstand Familienbildung und Familienstützpunkte:

Anfang 2024 konnte das Familienzentrum Rosengarten durch einen öffentlichen Tag der offenen Tür seinen Umzug und Neustart bekannt geben und mit der Stadtgesellschaft feiern.
In zwei Geschossen konnten einige präventive Abteilungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (KoKi, Erziehungsberatungsstelle, Tandem, Schwangerenberatungsstelle) umziehen. Durch die Nähe der Dienststellen zueinander und die durch die Stabstelle Familienbildung vermehrt initiierte Kooperation untereinander, konnten schon einige gemeinsame Projekte, Vorträge, Seminare etc. umgesetzt werden, Hierzu dient unter anderem das Familiencafé Rosengarten.

Durch weitere Kooperationen mit anderen Dienststellen und/oder Trägern konnten auch im zukünftigen Anker-Familienstützpunkt Familiencafé Rosengarten schon Maßnahmen ihre Umsetzung finden. So z.B. die regelmäßig stattfindende hybride Vortragsreihe „Abenteuer Familie“. Hierdurch und durch weitere Aktionen (Impulsvorträge, Erstkontakt im Café etc.) konnte auch das Familiencafé Rosengarten schon stark belebt werden. Familien nutzen diese Angebote, kommen aber auch in die entspannte und wohlwollende Atmosphäre des Familiencafés als Ort der Begegnung. Sie werden hier herzlich empfangen was eine Vertrautheit entstehen lässt, so dass Fragen niedrigschwellig beantwortet und Hilfen durch die Lotsenfunktion vermittelt werden können. Durch eine pädagogische Fachkraft könnte dies und weitere bedarfsgerechte Angebote noch intensiviert und weiter ausgebaut werden.

 

2.    Konzeptfortschreibung der Koordinierungsstelle bis 2025

Die Koordinierungsstelle wird das bestehende Konzept fortschreiben und inhaltlich ergänzen. Die Konzeptfortschreibung wird zu gegebener Zeit zur weiteren Genehmigung im AJJ/Stadtrat vorgestellt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

35.000

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4650

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-        Entwurf neue Richtlinie des Freistaates Bayern

-        Infomail vom 23.08.2024 des StMAS zur Antragsstellung 2025 (mit erhöhter Förderung)