Betreff
Bericht zum Bibermanagement an der Farrnbach entlang der Mühltalstraße
Vorlage
OA/0523/2022
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Entfällt, da Kenntnisnahme


Ortstermin am 07.02.2022

Nach der Behandlung im Umweltausschuss am 09.12.2021 fand am 07.02.2022 ein Ortstermin an der Farrnbach in Unterfarrnbach mit Vertretern des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA), dem städtischen Biberberater, Hrn. Stadtrat Dinter-Bienk und ca. 30-40 Bürger/innen statt.

 

Die Bürger/innen äußerten insb. Folgendes:

  • Forderung nach Umsiedlung des Bibers, Biber habe in der Stadt nichts verloren ("Schutz von Menschen geht vor Biberschutz")
  • angenagte Bäume: Gefahr beim Umsturz für Straßen- und Rad-/Fußgängerverkehr
  • die Stauwurzel des oberen Dammes führe bis weit bachaufwärts zu höheren Wasserständen mit in der Folge steigender Grundwasserstände, vernässter Keller und vernässter Grundstücke
  • Die Wasserstände seien nicht gesunken, nachdem der herbstliche Laubfall abgeschwemmt war.
  • Sorge vor Hochwassergefahr bei kleineren Hochwasserereignissen bzw. dem Anspringen der Entlastungen der Siedlungsentwässerung
  • Zerstörung der Natur durch die Biber (v.a. Fällung vieler großer Bäume)
  • Die (Elementar-)Versicherungen würden Schäden durch Biber nicht abdecken, weder Baumwurf noch Vernässungen, da es sich um "voraussehbare" Schäden handeln würde. Man erwarte daher von der Stadt, dass diese "voraussehbaren" Schäden verhindert werden.
  • Man erwarte von der Stadt ein Konzept, wie man damit umgehe, falls sich Biber weiter oberhalb unmittelbar im bebauten Bereich ansiedeln sollten.

 

Durch das OA wurde über den rechtlichen Schutzstatus des Bibers (sowie der Biberdämme und -burgen) und den Artenreichtum der neu entstandenen Lebensräume informiert. Zudem wurde festgestellt, dass die Stadt den Biber, ein freilebendes Wildtier, nicht angesiedelt hat und daher, ausgenommen im Rahmen der Verkehrssicherung, für in diesem Zusammenhang stehende Folgen nicht haftet. Die Stadt kann auch die weitere Ausbreitung des Bibers nicht steuern. Sofern dies der Fall ist, gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen notwendig werden. Folgende Maßnahmen wurden durch das OA zugesagt:

  • Zur Absenkung des Wasserspiegels werden umgehend weitergehende Maßnahmen geprüft und veranlasst (z.B. Damm-Drainage, Umgehungsgerinne, Teilrückbau des oberen Dammes). Die Dämme können jedoch nur soweit abgesenkt werden, solange der Eingang zur Biberburg unter Wasser bleibt.
  • Es sind noch nicht alle Bäume im Bereich der Häuser und entlang des Fuß-/Radwegs südlich der Farrnbach geschützt. Dieser Schutz wird kurzfristig nachgerüstet.
  • Zur Abstimmung der Maßnahmen wird ein Termin mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg anberaumt.
  • Spätestens im übernächsten Umweltausschuss wird über die durchgeführten Maßnahmen und deren Erfolg berichtet.

 

Umgesetzte Maßnahmen:

Der Abstimmungstermin zwischen dem OA, dem städtischen Biberberater und dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg fand am 17.02.2022 statt.

 

Das OA hat den städtischen Biberberater – wie angekündigt – über die ehrenamtliche Berater-Tätigkeit hinaus mit Werkvertrag für regelmäßige Kontrollen, Entfernung von Verklausungen, Schlamm, Ästen und sonstigen abflussbehinderten Material beauftragt. Auf die Fotodokumentation in der Anlage 1 wird hingewiesen.

 

Es wurde vor Ort der Eingang der Biberburg festgestellt und eine Zielmarke festgelegt, bis zu welcher der Wasserstand unter Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften abgesenkt werden kann.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat in der letzten Februarwoche den oberen Damm seitlich mit einem Bagger geöffnet, so dass dort ein optimierter Abfluss zur Erreichung der Zielmarke möglich ist. Seitdem wird dieses Umgehungsgerinne regelmäßig durch den städtischen Biberberater kontrolliert und Verklausungen etc. entfernt. Zusätzlich wird eine Kanister-Kette angebracht (wie auch am Scherbsgraben), um den Biber von einem Zubauen des Umgehungsgerinnes abzuhalten. Eine Bilddokumentation ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Außerdem wurden durch das Wasserwirtschaftsamt die größeren Bäume geschützt, die im Falle einer „Fällung“ durch den Biber für Wohngrundstücke eine Gefahr darstellen könnten. Die übrigen Bäume sind weiter vom Gewässer entfernt bzw. werden üblicherweise von Bibern verschmäht (Erlen). Diese werden jedoch durch den städtischen Biberberater in regelmäßigen Abständen kontrolliert, so dass im Fall des Falles rechtzeitig reagiert werden kann.

 

Das OA wird die Situation und Entwicklung weiter intensiv beobachten (insbesondere auch wie sich die Situation bei längeren Niederschlagsphasen darstellt) und entsprechend reagieren.

 

  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – Bilddokumentation Biberberater

Anlage 2 – Bilddokumentation Umgehungsgerinne