Entfällt, da Kenntnisnahme
Ortstermin am 07.02.2022
Nach
der Behandlung im Umweltausschuss am 09.12.2021 fand am 07.02.2022 ein
Ortstermin an der Farrnbach in Unterfarrnbach mit
Vertretern des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA), dem
städtischen Biberberater, Hrn. Stadtrat Dinter-Bienk und ca. 30-40 Bürger/innen
statt.
Die Bürger/innen äußerten insb. Folgendes:
- Forderung nach
Umsiedlung des Bibers, Biber habe in der Stadt nichts verloren
("Schutz von Menschen geht vor Biberschutz")
- angenagte Bäume:
Gefahr beim Umsturz für Straßen- und Rad-/Fußgängerverkehr
- die Stauwurzel des
oberen Dammes führe bis weit bachaufwärts zu höheren Wasserständen mit in
der Folge steigender Grundwasserstände, vernässter Keller und vernässter
Grundstücke
- Die Wasserstände
seien nicht gesunken, nachdem der herbstliche Laubfall abgeschwemmt war.
- Sorge vor
Hochwassergefahr bei kleineren Hochwasserereignissen bzw. dem Anspringen
der Entlastungen der Siedlungsentwässerung
- Zerstörung der Natur
durch die Biber (v.a. Fällung vieler großer Bäume)
- Die
(Elementar-)Versicherungen würden Schäden durch Biber nicht abdecken,
weder Baumwurf noch Vernässungen, da es sich um "voraussehbare"
Schäden handeln würde. Man erwarte daher von der Stadt, dass diese
"voraussehbaren" Schäden verhindert werden.
- Man erwarte von der
Stadt ein Konzept, wie man damit umgehe, falls sich Biber weiter oberhalb
unmittelbar im bebauten Bereich ansiedeln sollten.
Durch das OA wurde über den rechtlichen Schutzstatus des Bibers
(sowie der Biberdämme und -burgen) und den Artenreichtum der neu entstandenen
Lebensräume informiert. Zudem wurde festgestellt, dass die Stadt den Biber, ein
freilebendes Wildtier, nicht angesiedelt hat und daher, ausgenommen im Rahmen
der Verkehrssicherung, für in diesem Zusammenhang stehende Folgen nicht haftet.
Die Stadt kann auch die weitere Ausbreitung des Bibers nicht steuern. Sofern
dies der Fall ist, gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob und ggf. welche
Maßnahmen notwendig werden. Folgende Maßnahmen wurden durch das OA zugesagt:
- Zur Absenkung des
Wasserspiegels werden umgehend weitergehende Maßnahmen geprüft und
veranlasst (z.B. Damm-Drainage, Umgehungsgerinne, Teilrückbau des oberen
Dammes). Die Dämme können jedoch nur soweit abgesenkt werden, solange der
Eingang zur Biberburg unter Wasser bleibt.
- Es sind noch nicht
alle Bäume im Bereich der Häuser und entlang des Fuß-/Radwegs südlich der
Farrnbach geschützt. Dieser Schutz wird kurzfristig nachgerüstet.
- Zur Abstimmung der
Maßnahmen wird ein Termin mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg anberaumt.
- Spätestens im
übernächsten Umweltausschuss wird
über die durchgeführten Maßnahmen und deren Erfolg berichtet.
Umgesetzte Maßnahmen:
Der
Abstimmungstermin zwischen dem OA, dem städtischen Biberberater und dem
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg fand am 17.02.2022 statt.
Das OA hat den städtischen
Biberberater – wie angekündigt – über die ehrenamtliche Berater-Tätigkeit
hinaus mit Werkvertrag für regelmäßige Kontrollen, Entfernung von
Verklausungen, Schlamm, Ästen und sonstigen abflussbehinderten Material
beauftragt. Auf die Fotodokumentation in der Anlage 1 wird hingewiesen.
Es
wurde vor Ort der Eingang der Biberburg festgestellt und eine Zielmarke
festgelegt, bis zu welcher der Wasserstand unter Einhaltung der
artenschutzrechtlichen Vorschriften abgesenkt werden kann.
Das
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat in der letzten Februarwoche den oberen Damm
seitlich mit einem Bagger geöffnet, so dass dort ein optimierter Abfluss zur
Erreichung der Zielmarke möglich ist. Seitdem wird dieses Umgehungsgerinne
regelmäßig durch den städtischen Biberberater kontrolliert und Verklausungen
etc. entfernt. Zusätzlich wird eine Kanister-Kette angebracht (wie auch am
Scherbsgraben), um den Biber von einem Zubauen des Umgehungsgerinnes
abzuhalten. Eine Bilddokumentation ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Außerdem
wurden durch das Wasserwirtschaftsamt die größeren Bäume geschützt, die im
Falle einer „Fällung“ durch den Biber für Wohngrundstücke eine Gefahr
darstellen könnten. Die übrigen Bäume sind weiter vom Gewässer entfernt bzw.
werden üblicherweise von Bibern verschmäht (Erlen). Diese werden jedoch durch
den städtischen Biberberater in regelmäßigen Abständen kontrolliert, so dass im
Fall des Falles rechtzeitig reagiert werden kann.
Das
OA wird die Situation und Entwicklung weiter intensiv beobachten (insbesondere
auch wie sich die Situation bei längeren Niederschlagsphasen darstellt) und
entsprechend reagieren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1 – Bilddokumentation Biberberater
Anlage 2 – Bilddokumentation Umgehungsgerinne