Betreff
Neuregelung der Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
Käm/0889/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Baukostenzuschuss für Neu-/Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen wird von 90% auf 100% der nach den FAZR (Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) förderfähigen Kosten erhöht.

 

Die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen im Rahmen der geförderten Baumaßnahmen wird mit 100% der tatsächlich angefallenen Kosten bezuschusst, maximal jedoch mit 1.000 € pro Kita-Platz bei Maßnahmen bei denen „neue“ Plätze geschaffen werden, bei allen anderen Maßnahmen mit maximal 500 € pro Kita-Platz.

 

Die städtische Richtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen tritt zum 01.06.2022 in Kraft und ersetzt die bestehende Richtlinie vom 27.05.2020. Die Richtlinie ist vorerst befristet bis 30.06.2024.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel sowie bei einer für die Stadt Fürth gleichbleibenden Förderkulisse nach Art. 10 BayFAG.


Durch den Bau bzw. Betrieb von Kindertageseinrichtungen erbringen die Freien Träger eine Leistung für Fürther Familien, die aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kita-Platz ansonsten von der Stadt Fürth angeboten werden müssten.

 

Gemäß Nr. 5.3 der geltenden Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet fördert die Stadt Fürth derzeit Neu-/Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen mit 90% der nach der FAZR (Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) förderfähigen Kosten.

 

Die Baukosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Gegenüber dem 4. Quartal des Jahres 2020 erhöhten sich die Baukosten um ca. 15 %. Ein Ende der Kostensteigerungen ist derzeit noch nicht absehbar. Auch der Zentralverband des deutschen Baugewerbes (ZDB) rechnet weiterhin mit steigenden Baukosten im laufenden Jahr 2022.

Aufgrund der enormen Preissteigerungen im Bausektor und der unsicheren Preisentwicklungen kommen die Freien Träger von Kita-Baumaßnahmen mehr und mehr in Bedrängnis.

 

Mehrere freie Träger haben bereits signalisiert, dass sowohl bereits geplante als auch zukünftige Projekte aufgrund der erhöhten Baukosten nicht durchgeführt werden können, wenn nicht mit höheren Zuschüssen seitens der Stadt gerechnet werden kann.

 

Um dieser Entwicklung bezüglich der Kita-Baumaßnahmen im Stadtgebiet entgegen zu steuern und die zukünftige Kinderbetreuungsversorgung sicher zu stellen, ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, den gestiegenen Baukosten Rechnung zu tragen und die Investitionszuschüsse zu erhöhen. Mit der Erhöhung sollen die freien Träger bei der Fortführung bzw. der Neuaufnahme des Betriebes von Kindertageseinrichtungen unterstützt werden.

 

 

Zuschusserhöhung (Neufassung Nr. 5.2 der geltenden Förderrichtlinie)

 

Es wird vorgeschlagen, die Bezuschussung für Neu-/Um- und Erweiterungsbauten sowie erforderlicher Generalsanierungen von Bestandsgebäuden von 90% auf 100% der nach der FAZR förderfähigen Ausgaben zu erhöhen. 

 

Auch bei einer Erhöhung des Zuschusses auf 100% der förderfähigen Kosten sind die Maßnahmenträger mit den Kosten für die nicht förderfähigen Flächen (Sanitärräume, Technikräume, Flure) und der erforderlichen Ausstattungsgegenstände (KGR 600) weiterhin stark belastet. Es wird deshalb vorgeschlagen, ergänzend zu den Baumaßnahmen auch die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen zu bezuschussen.

Der städtische Zuschuss für die Anschaffung soll dabei grundsätzlich 100% der tatsächlich angefallenen Kosten betragen, maximal jedoch 1.000 € pro Kita-Platz bei Maßnahmen bei denen „neue“ Plätze geschaffen werden, bei allen anderen Maßnahmen maximal 500 €.

 

 

Förderfähige Maßnahmen bzw. Förderfristen (Neufassung Nr. 3.2 der „neuen“ Richtlinie)

 

Gefördert werden können alle Maßnahmen, für die nach dem 01.06.2022 bei der Regierung von Mittelfranken eine Antragstellung auf Förderung erfolgt.

 

In Ausnahmefällen können auch Maßnahmen gefördert werden, bei denen bereits vor dem 01.06.2022 eine Antragstellung erfolgte und bereits eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Mittelfranken vorliegt.

Voraussetzung für die nachträgliche Erhöhung des Investitionszuschusses ist jedoch, dass die Maßnahme zum 01.06.2022 noch nicht begonnen ist (=erster Liefer- und Leistungsvertrag) und die Regierung von Mittelfranken sich an der nachträglichen Erhöhung des städtischen Baukostenzuschusses mit dem Fördersatz von 75% beteiligt. 

 

Die neue Richtlinie soll ab 01.06.2022 in Kraft treten und vorerst bis 30.06.2024 befristet sein.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (Abweichungen zur bisherigen Richtlinie sind fett und gelb markiert).