Betreff
Weiterführung der städtischen Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
KITA-GTS/0028/2024
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Baukostenzuschuss für Neu-/Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen bleibt bei 100% der nach der FAZR (Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) zuweisungsfähigen Kosten.

 

Die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen im Rahmen der geförderten Baumaßnahmen wird mit 100% der tatsächlich angefallenen Kosten bezuschusst, maximal jedoch mit 1.000 € pro Kita-Platz bei Maßnahmen bei denen „neue“ Plätze geschaffen werden, bei allen anderen Maßnahmen mit maximal 500 € pro Kita-Platz.

 

Die städtische Richtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen wird rückwirkend zum 01.07.2024 verlängert und ist vorerst befristet bis 31.12.2027.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel sowie bei einer für die Stadt Fürth gleichbleibenden Förderkulisse nach Art. 10 BayFAG.


Die derzeit gültige Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth (RL Investitionskostenförderung Kita) ist laut Stadtratsbeschluss vom 01.06.2022 bis 30.06.2024 befristet. In ihr sind Förderbedingungen für Kita-Bauvorhaben freier Träger festgelegt. Die wesentlichen Merkmale dieser Richtlinie sind, dass zum einen der städtische Baukostenzuschuss auf 100% der zuweisungsfähigen Kosten festgelegt ist und zwar sowohl für Neuschaffung von Kita-Plätzen als auch für Generalsanierungen von bereits bestehenden Einrichtungen. Zum anderen wird zur Entlastung der Träger ein Zuschuss gewährt, der eine Förderung zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen in Höhe von 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten, jedoch maximal 1.000,00 € pro neu geschaffenem Kita-Platz und maximal 500,00 € für bereits bestehende Plätze vorsieht. 

 

Vorangegangen war eine Richtlinie, die eine Förderung mit 90% der zuweisungsfähigen Kosten für Platzneuschaffungen und ebenso für Generalsanierungen vorsah. Im Zeitraum zwischen 2020 und Anfang 2022 erhöhten sich die Baukosten jedoch stark. Daraufhin signalisierten mehrere freie Träger, dass sowohl bereits geplante als auch zukünftige Projekte aufgrund dieser Kostensteigerungen sowohl bereits geplante als auch zukünftige Projekte nicht durchgeführt werden können. Die Kämmerei kam daraufhin nach verwaltungsinterner Abstimmung zu dem Ergebnis, den gestiegenen Kosten Rechnung zu Tragen und die Investitionszuschüsse zu erhöhen, um die freien Träger bei der Fortführung bzw. der Neuaufnahme des Betriebes von Kindertageseinrichtungen weiterhin zu unterstützen.

 

Auch wenn die Baukosten derzeit nicht die enormen Preissteigerungen der vergangenen drei Jahre aufweisen, stagnieren die Kosten auf einem verhältnismäßig hohen Niveau und stellen die freien Träger weiterhin vor Herausforderungen. Daher schlägt die Verwaltung vor, die RL Investitionskostenförderung Kita mit den oben beschriebenen Förderbedingungen vorerst unverändert beizubehalten. Voraussetzung zur Gewährung des städtischen Baukostenzuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten ist jedoch, dass sich die Regierung von Mittelfranken mit dem Fördersatz von 75 % beteiligt. Sollte der Fördersatz sinken, den die Stadt Fürth von der Regierung von Mittelfranken erhält, muss erneut über die RL Investitionskostenförderung Kita entschieden werden.

 

Die Planung von Kita-Baumaßnahmen kann sich, gerade im Fall von Generalsanierungen, durchaus ein bis zwei Jahre hinziehen. Es wäre daher wünschenswert, eine mittelfristig geltende Richtlinie zu schaffen, um den freien Träger Planungssicherheit bieten zu können. Angesichts der Haushaltslage der Stadt Fürth ist jedoch auch weiterhin eine Befristung der Richtlinie vorgesehen.

 

In-Kraft-Treten und zeitliche Befristung

 

Die unveränderte Richtlinie soll rückwirkend ab dem 01.07.2024 gelten und vorerst bis zum 31.12.2027 befristet sein.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth (Stand 01.06.2022)