Der
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den
Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur
voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026 zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt,
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im Bereich der
Kinderkrippen für die Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am
20.11.2013 als Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von
Betreuungsplätzen für 40,6 % aller unter Dreijährigen, davon
Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter Dreijährigen, noch
Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 03, 04, 07, 09, 10, 12, 15, 17 und
18) zusätzliche Kinderkrippenprojekte nach Möglichkeit in Kombination mit
Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
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im Bereich der
Tagespflege die quartalsmäßige Berichterstattung durch das Familienbüro
fortzusetzen, damit unabhängig von den nach den Pflegeerlaubnissen zugelassenen
und bedarfsgerechten 269 Tagespflegeplätzen weiterhin ein quartalsmäßiger
Überblick über die tatsächlich belegten bzw. nicht belegten und als
Reservepotenzial noch verfügbaren Tagespflegeplätze besteht.
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im Bereich der
Kindergärten für die Stadtteile, in denen Kindergartenplätze fehlen (Bezirke 03, 07, 09, 14 und 18) und auch keine
ausreichenden Ausgleichsmöglichkeiten in benachbarten Stadtteilen vorhanden
sind, Projektvorschläge zur Neuschaffung von Kindergartenplätzen zu entwickeln
und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
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im Bereich der
Kinderhorte und der schulischen Betreuungsangebote für die Stadtteile, in
denen auch bei schulorganisatorischer Kombination mit benachbarten Stadtteilen
gemessen an der am 22.07.2020 beschlossenen Zielvorgabe von Betreuungsplätzen
für 70 % aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen in den Jahren 2023 und 2026
mit fehlenden Plätzen zu rechnen ist
(Bezirke 01, 02, 03+04, 05+06, 07+08, 11, 12+13, 14+15+16 und 18), zwischen
Referat I und Referat IV abgestimmte Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu
entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
-
bei der Umsetzung des mit Schuljahresbeginn 2026/27
für einzuschulende Kinder in Kraft tretenden und bis Schuljahresbeginn 2029/30
alle vier Jahrgangsstufen der Kinder im Grundschulalter umfassenden Rechtsanspruchs
auf Ganztagsbetreuung von einem zu erwartenden Gesamtbedarf für bis zu 92 %
aller Kinder im Grundschulalter auszugehen und dem Stadtrat ein Stufenkonzept
zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald die abschließenden landesrechtlichen Regelungen zu den
Raumgrößen, zur Raumgestaltung, zu den Außenflächen, zum Personalschlüssel, zu
den Qualifikationsanforderungen für das Personal, zur Personal- und
Betriebskostenförderung sowie zu den Bildungs- und Betreuungskonzepten bekannt
sind.
Der als Anlage (PDF, 53 Seiten) beigefügte Bericht zur
Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur voraussichtlichen
Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026 gliedert sich in vier Abschnitte
sowie in einen Anhang mit zehn Tabellen und einem Verzeichnis der Stadtteile in
Fürth mit den Bezirksnummern.
Nach
einem Inhaltsverzeichnis auf Seite 1 und einer Einleitung im I. Abschnitt auf den Seiten 2 bis 6
enthält der Bericht im II. Abschnitt auf den Seiten 6 bis 17 eine ausführliche
Bilanz der Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020, die nach den
Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung,
Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im
Grundschulalter gegliedert ist.
Im
III. Abschnitt auf den Seiten 18 bis 26 folgt ein ausführlicher Ausblick
auf die voraussichtliche Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026 und
damit auf den Bedarf sowohl für die gesamte Stadt als auch für die einzelnen
statistischen Bezirke (Stadtteile), der ebenfalls nach den Bereichen Kinderkrippen-
und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und
Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.
Im
IV. Abschnitt auf den Seiten 27 bis 29 erfolgt eine Zusammenfassung mit Beschlussvorschlägen, die in dieser Beschlussvorlage einleitend
erwähnt sind und den Bedarfen und Anforderungen entsprechen, die sich aus dem
Bericht ergeben.
Im Anhang des Berichtes
zur Kindetagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur voraussichtlichen
Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026 befinden sich auf den Seiten 30 bis
53 außerdem Tabellen und Übersichten
- zum Betreuungsangebot der Kinderkrippen und der Netze
für Kinder, der allgemeinen Kindergärten und der Kinderhorte in der Stadt Fürth
am 31.12.2020 (Seite 31-33, Seite 34-37 und Seite 38-39),
- zu den Kinderkrippen- und den
Kindergartenversorgungsgraden in Fürth nach Stadtteilen am 31.12.2020 (Seite 40
und Seite 41-42),
- zum Betreuungsangebot der allgemeinen Kindergärten in
der Stadt Fürth 1991 bis 2020 (absolute Werte und Anteile in %, Seite 43 und
44),
- zu den Hort- und Gesamtbetreuungsgraden für Kinder im
Alter von 6½ bis unter 11 Jahren nach Stadtteilen am 31.12.2020 (Seite 45 und
46),
- zur Krippenversorgung und zum Krippenbedarf nach
Stadtteilen (Seite 47),
- zur voraussichtlichen Kindergartenversorgung nach
Stadtteilen 2022 (Seite 49 und 50),
- zur voraussichtlichen Hort- und Gesamtbetreuung für
Grundschulkinder in der Stadt Fürth nach Stadtteilen 2022 und 2025 (Seite 51
und 52),
und ein Verzeichnis der Stadtteile
in Fürth nach Bezirksnummern (Seite 53).
Die Beschlussvorschläge zielen darauf ab, die sich
abzeichnenden Bedarfe im Bereich der Kinderkrippen, im Bereich der Kindergärten
sowie im Bereich der Kinderhorte und schulischen Betreuungsangebote für Kinder
im Grundschulalter zu decken, das faktische Angebot an Tagespflegeplätzen
weiterhin auf eine quartalsmäßig überprüfbare Grundlage zu stellen und bei der
Umsetzung des mit Schuljahresbeginn 2026/27 für einzuschulende Kinder in Kraft
tretenden und bis Schuljahresbeginn 2029/30 alle vier Jahrgangsstufen der
Kinder im Grundschulalter umfassenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung als
Zielvorgabe von einem zu erwartenden Gesamtbedarf für bis zu 92 % aller Kinder
im Grundschulalter auszugehen und dem Stadtrat ein Stufenkonzept zur
Beschlussfassung vorzulegen, sobald die abschließenden landesrechtlichen
Regelungen zu den Raumgrößen, zur Raumgestaltung, zu den Außenflächen, zum
Personalschlüssel, zu den Qualifikationsanforderungen für das Personal, zur
Personal- und Betriebskostenförderung sowie zu den Bildungs- und
Betreuungskonzepten bekannt sind.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-versorgung 2023 und 2026