Betreff
Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026
Vorlage
JgA/0584/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,

 

-       im Bereich der Kinderkrippen für die Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am 20.11.2013 als Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von Betreuungsplätzen für 40,6 % aller unter Dreijährigen, davon Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter Dreijährigen, noch Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 03, 04, 07, 09, 10, 12, 15, 17 und 18) zusätzliche Kinderkrippenprojekte nach Möglichkeit in Kombination mit Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

-       im Bereich der Tagespflege die quartalsmäßige Berichterstattung durch das Familienbüro fortzusetzen, damit unabhängig von den nach den Pflegeerlaubnissen zugelassenen und bedarfsgerechten 269 Tagespflegeplätzen weiterhin ein quartalsmäßiger Überblick über die tatsächlich belegten bzw. nicht belegten und als Reservepotenzial noch verfügbaren Tagespflegeplätze besteht.

 

-       im Bereich der Kindergärten für die Stadtteile, in denen Kindergartenplätze fehlen (Bezirke 03, 07, 09, 14 und 18) und auch keine ausreichenden Ausgleichsmöglichkeiten in benachbarten Stadtteilen vorhanden sind, Projektvorschläge zur Neuschaffung von Kindergartenplätzen zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

-       im Bereich der Kinderhorte und der schulischen Betreuungsangebote für die Stadtteile, in denen auch bei schulorganisatorischer Kombination mit benachbarten Stadtteilen gemessen an der am 22.07.2020 beschlossenen Zielvorgabe von Betreuungsplätzen für 70 % aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen in den Jahren 2023 und 2026 mit fehlenden Plätzen zu rechnen ist (Bezirke 01, 02, 03+04, 05+06, 07+08, 11, 12+13, 14+15+16 und 18), zwischen Referat I und Referat IV abgestimmte Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

-       bei der Umsetzung des mit Schuljahresbeginn 2026/27 für einzuschulende Kinder in Kraft tretenden und bis Schuljahresbeginn 2029/30 alle vier Jahrgangsstufen der Kinder im Grundschulalter umfassenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von einem zu erwartenden Gesamtbedarf für bis zu 92 % aller Kinder im Grundschulalter auszugehen und dem Stadtrat ein Stufenkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald die abschließenden landesrechtlichen Regelungen zu den Raumgrößen, zur Raumgestaltung, zu den Außenflächen, zum Personalschlüssel, zu den Qualifikationsanforderungen für das Personal, zur Personal- und Betriebskostenförderung sowie zu den Bildungs- und Betreuungskonzepten bekannt sind.

 


Der als Anlage (PDF, 53 Seiten) beigefügte Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026 gliedert sich in vier Abschnitte sowie in einen Anhang mit zehn Tabellen und einem Verzeichnis der Stadtteile in Fürth mit den Bezirksnummern.

 

Nach einem Inhaltsverzeichnis auf Seite 1 und einer Einleitung im I. Abschnitt auf den Seiten 2 bis 6 enthält der Bericht im II. Abschnitt auf den Seiten 6 bis 17 eine ausführliche Bilanz der Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020, die nach den Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.

 

Im III. Abschnitt auf den Seiten 18 bis 26 folgt ein ausführlicher Ausblick auf die voraussichtliche Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026 und damit auf den Bedarf sowohl für die gesamte Stadt als auch für die einzelnen statistischen Bezirke (Stadtteile), der ebenfalls nach den Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.

 

Im IV. Abschnitt auf den Seiten 27 bis 29 erfolgt eine Zusammenfassung mit Beschlussvorschlägen, die in dieser Beschlussvorlage einleitend erwähnt sind und den Bedarfen und Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Bericht ergeben.

 

Im Anhang des Berichtes zur Kindetagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2023 und 2026 befinden sich auf den Seiten 30 bis 53 außerdem Tabellen und Übersichten

-       zum Betreuungsangebot der Kinderkrippen und der Netze für Kinder, der allgemeinen Kindergärten und der Kinderhorte in der Stadt Fürth am 31.12.2020 (Seite 31-33, Seite 34-37 und Seite 38-39),

-       zu den Kinderkrippen- und den Kindergartenversorgungsgraden in Fürth nach Stadtteilen am 31.12.2020 (Seite 40 und Seite 41-42),

-       zum Betreuungsangebot der allgemeinen Kindergärten in der Stadt Fürth 1991 bis 2020 (absolute Werte und Anteile in %, Seite 43 und 44),

-       zu den Hort- und Gesamtbetreuungsgraden für Kinder im Alter von 6½ bis unter 11 Jahren nach Stadtteilen am 31.12.2020 (Seite 45 und 46),

-       zur Krippenversorgung und zum Krippenbedarf nach Stadtteilen (Seite 47),

-       zur voraussichtlichen Kindergartenversorgung nach Stadtteilen 2022 (Seite 49 und 50),

-       zur voraussichtlichen Hort- und Gesamtbetreuung für Grundschulkinder in der Stadt Fürth nach Stadtteilen 2022 und 2025 (Seite 51 und 52),

und ein Verzeichnis der Stadtteile in Fürth nach Bezirksnummern (Seite 53).

 

Die Beschlussvorschläge zielen darauf ab, die sich abzeichnenden Bedarfe im Bereich der Kinderkrippen, im Bereich der Kindergärten sowie im Bereich der Kinderhorte und schulischen Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu decken, das faktische Angebot an Tagespflegeplätzen weiterhin auf eine quartalsmäßig überprüfbare Grundlage zu stellen und bei der Umsetzung des mit Schuljahresbeginn 2026/27 für einzuschulende Kinder in Kraft tretenden und bis Schuljahresbeginn 2029/30 alle vier Jahrgangsstufen der Kinder im Grundschulalter umfassenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung als Zielvorgabe von einem zu erwartenden Gesamtbedarf für bis zu 92 % aller Kinder im Grundschulalter auszugehen und dem Stadtrat ein Stufenkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald die abschließenden landesrechtlichen Regelungen zu den Raumgrößen, zur Raumgestaltung, zu den Außenflächen, zum Personalschlüssel, zu den Qualifikationsanforderungen für das Personal, zur Personal- und Betriebskostenförderung sowie zu den Bildungs- und Betreuungskonzepten bekannt sind.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2020 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-versorgung 2023 und 2026