Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den Bericht zur

Kindertagesbetreuung in der Stadt Fürth zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,

·         im Bereich der Tagespflege die quartalsmäßige Berichterstattung durch das Familienbüro fortzusetzen.

·         im Bereich der Kinderkrippen für die Grundschulsprengel, in denen nach den bereits beschlossenen Bedarfsquoten von 34,5% aller Unterdreijährigen noch Krippenplätze fehlen zusätzliche Krippenprojekte nach Möglichkeit in Kombination mit Plätzen für andere Altersgruppen zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Betroffen sind die Grundschulsprengel Maistraße, Frauenstraße, Farrnbachschule, Friedrich-Ebert-Straße, Pestalozzistraße. Adalbert-Stifter-Grundschule und Zedernstraße.

·         im Bereich der Kindergärten für die Grundschulsprengel, in denen Kindergartenplätze fehlen und keine ausreichenden Ausgleichsmöglichkeiten in benachbarten Sprengeln vorhanden sind, Projektvorschläge zur Platzneuschaffung zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Betroffen sind die Grundschulsprengel Schwabacher Straße, Frauenstraße, Adalbert-Stifter-Grundschule, Pestalozzistraße, Hans-Sachs-Straße und Zedernstraße.

im Bereich der Kinderhorte und der schulischen Betreuungsangebote in Abstimmung mit der Schulentwicklungsplanung für den Ausbau der Grundschulkindbetreuung notwendige Projektvorschläge zu entwickeln und den Gremien vorzulegen, um die angestrebte Versorgungsquote von 92% der Kinder im Grundschulalter bis spätestens 2029 zu erreichen.


Im Zuge der Neubildung des Amtes für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule (KITA-GTS) wurde im Juni 2022 unter anderem eine Umstrukturierung der Jugendhilfeplanung beschlossen. Der Bereich der Kinderbetreuungsbedarfsplanung sollte in den Verantwortungsbereich von KITA-GTS übergehen. Da bereits bekannt war, dass der bisherige Sozialplaner, Herr Dr. Roth, zum April 2024 in Ruhestand gehen würde, wurde der Übergang für diesen Zeitraum geplant. Die Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung ist innerhalb von KITA-GTS dem Bereich „Planung, Steuerung und Beratung“, konkret der Servicestelle Kita-Bau zugeordnet. Die Tätigkeiten der Servicestelle Kita-Bau haben bereits seit Schaffung der Stelle eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialplaner beinhaltet, da neue Kita-Baumaßnahmen bedarfsgerecht sein müssen.

Im Sinne der Wissensweitergabe wurde der vorliegende Bericht daher in Zusammenarbeit von Herrn Dr. Roth und der Stelleninhaberin der Servicestelle Kita-Bau, Frau Fryer, erstellt. 

 

Der als Anlage beigefügte „Bericht zur Kindertagesbetreuung in der Stadt Fürth – Versorgung am 31.12.2022, Perspektiven und planerische Herausforderungen bis 2025 und 2028“ gliedert sich in vier Abschnitte, sowie einen Anhang, der unter anderem Übersichtstabellen und eine Übersicht zu den Grundschulsprengeln enthält.

 

In der Einleitung in Abschnitt I. wird unter anderem auf die Gründe für eine Umstellung der Betrachtungsgrundlage weg von den statistischen Bezirken hin zu den Grundschulsprengeln eingegangen.

 

In Abschnitt II. wird die aktuelle Versorgungssituation im Stadtgebiet Fürth dargestellt. Unterschieden wird dabei zwischen der Versorgung der Unterdreijährigen mit Plätzen in Kinderkrippen und in der Kindertagespflege, der Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 3 und 6,5 Jahren und der Versorgung mit Grunschulkindbetreuungsplätzen.

 

In Abschnitt III. werden Perspektiven und planerische Herausforderungen der Kindertagesbetreuung in Fürth 2025 und 2028 beschrieben. Eine wichtige Rolle spielt dabei die voraussichtliche Versorgung mit Betreuungsplätzen in den unterschiedlichen Altersgruppen. Aber auch zukünftige Herausforderungen an die Kindertagesbetreuung werden schlaglichtartig beleuchtet. Dabei geht es um die Themen Fachkräftemangel, Inklusion, Elternbefragung, Not-Kita als Ausweichquartier für Generalsanierungen und den Rechtsanspruch auf einen Grundschulkindbetreuungsplatz ab 2026.

 

In Abschnitt IV. erfolgt eine Zusammenfassung mit Beschlussvorschlägen, die in dieser Beschlussvorlage einleitend erwähnt sind und den Bedarfen und Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Bericht ergeben.

 

Im Anhang des Berichtes befinden sich Tabellen und Übersichten

·         zum Ist-Stand der Versorgung mit Kinderkrippen-, Kindergarten- und Grundschulkindbetreuungplätzen (aufgeteilt nach Horten und schulischen Angeboten) zum Stichtag 31.12.2022,

·         Vorausberechnungen zu den voraussichtlichen Betreuungsbedarfen in den Bereichen Kinderkrippe und Kindergarten für das Jahr 2025,

·         Vorausberechnungen zu den voraussichtlichen Betreuungsbedarfen im Grundschulkindbereich für 2025 und für 2028

sowie eine Übersicht zu den Grundschulsprengeln im Stadtgebiet und ein Literaturverzeichnis.

 

Die Beschlussvorschläge zielen darauf ab, ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Im Bereich der Kindertagespflege soll zudem das aktuell bereits stattfindende Monitoring in Zusammenarbeit mit dem Familienbüro Stein fortgesetzt werden.

 

Im Grundschulkindbereich wird bereits eng mit den beteiligten Dienststellen innerhalb des Referats I zusammengearbeitet. Diese Zusammenarbeit soll fortgesetzt und auch das staatliche Schulamt weiterhin einbezogen werden, um nachhaltig und zukunftsorientiert handlungsfähig zu bleiben. Richtungsweisend ist der Stadtratsbeschluss vom 27.09.2023 zum Grundlagenkonzept für das Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen in Fürth.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.

 4641.9889

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

Anmerkung:

Pauschalansätze für Generalsanierungen (4641.9886.0000) und für neue Plätze (4641.9889.0000)

 


Bericht zur Kindertagesbetreuung in Fürth – Versorgung am 31.12.2022, Perspektiven und planerische Herausforderungen bis 2024 und 2028