Entfällt, da Kenntnisnahme
Vorbemerkung:
Zum Antrag von Bündnis
90/Die Grünen wird Bezug genommen auf das Wasserschutzgebiet Rednitztal der
infra fürth gmbh. Die Wasserschutzgebietsverordnungen der Eltersdorfer Gruppe
und des Zweckverbands zur Wasserversorgung des Knoblauchlands enthalten
entsprechende Regelungen. Auf Grund der örtlichen Lagen der engeren Schutzzonen
dieser letztgenannten Wasserschutzgebiete außerhalb der bebauten Bereiche ist
dort das Parken nach derzeitiger Einschätzung wohl kein besonderes Problem.
In der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Rednitztal
ist es generell verboten, Stellplätze zu errichten (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1
VWSR). Soweit eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird (z.B. in Zusammenhang mit
unter bestimmten Umständen ebenfalls ausnahmsweise genehmigten baulichen
Anlagen), wird diese grundsätzlich unter den Auflagen erteilt, dass die
Stellplätze wasserundurchlässig befestigt und über die Kanalisation entwässert
werden.
Das Parken auf unbefestigter Fläche selbst ist jedoch
gemäß Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal (wie auch in der aktuellen
bayerischen Muster-Schutzgebietsverordnung) nicht untersagt. Verkehrliche
Gründe, welche straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen von Verkehrsflächen
(Parkverbote) begründen können, können an vielen Stellen nicht geltend gemacht
werden bzw. helfen gegen Parken auf unbefestigten Flächen außerhalb von
Verkehrsflächen nicht.
Diese Regelungslücke ist aus Sicht der Verwaltung
unbefriedigend, da in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebiets Rednitztal
tatsächlich an diversen Stellen außerhalb von Stellplätzen auf unbefestigter
Fläche geparkt wird. Die engere Schutzzone dient als letzter Puffer vor dem
Fassungsbereich. Hier sind nicht ohne Grund Bebauung, Straßenbau oder
Verletzung der oberen Bodenschichten grundsätzlich verboten, um Risiken für die
Trinkwasserversorgung auszuschließen. Parken auf unbefestigter Fläche bedeutet
immer ein Risiko, da ein Flüssigkeitsverlust von Fahrzeugen nie ausgeschlossen
werden kann.
Es ist bereits vorgesehen für das Wasserschutzgebiet
Rednitztal gemeinsam mit der infra (Schutzgebietsbetreiberin) und anderen
betroffenen Dienst- und Fachstellen ein Konzept zu entwickeln, mit welchem das
Parken in der gesamten engeren Schutzzone außerhalb wasserschutzgebietskonform
ausgebauter Stellplätze verhindert werden kann. Dieser über den Einzelfall
(z.B. Südweg) hinausgehende Ansatz wurde aus Gleichbehandlungsgründen gewählt.
Bestandteile dieses Konzepts wären
-
Absperrung von
Flächen der Stadt und der infra fürth gmbh, auf denen häufig auf unversiegeltem
Boden geparkt wird (z.B. mit Baumstämmen),
-
Anordnung von
(straßenverkehrsrechtlichen) Parkverboten und
-
Überlegungen zu
Änderungen der Schutzgebietsverordnung*.
Auch sind Abstimmungen mit der anderen Vollzugsbehörden
vorgesehen (für das Wasserschutzgebiet Rednitztal: Landratsamt Fürth, Stadt
Nürnberg). Der Wegfall von Parkmöglichkeiten führt, wie die Erfahrung zeigt,
nicht selten zu Beschwerden. Das zu entwickelnde Konzept wird daher vor der
Umsetzung dem Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
Die Entwicklung des Konzepts ist allerdings abhängig von den
begrenzten und, z.T. vakanten, personellen Ressourcen und daher eher
mittelfristig zu erwarten.
*Hinweis:
Für Verfahren zur Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal ist das
Landratsamt Fürth zuständig.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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