Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2022 - Parken im Wasserschutzgebiet
Vorlage
OA/0534/2022
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Entfällt, da Kenntnisnahme


Vorbemerkung:

Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird Bezug genommen auf das Wasserschutzgebiet Rednitztal der infra fürth gmbh. Die Wasserschutzgebietsverordnungen der Eltersdorfer Gruppe und des Zweckverbands zur Wasserversorgung des Knoblauchlands enthalten entsprechende Regelungen. Auf Grund der örtlichen Lagen der engeren Schutzzonen dieser letztgenannten Wasserschutzgebiete außerhalb der bebauten Bereiche ist dort das Parken nach derzeitiger Einschätzung wohl kein besonderes Problem.

 

In der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Rednitztal ist es generell verboten, Stellplätze zu errichten (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1 VWSR). Soweit eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird (z.B. in Zusammenhang mit unter bestimmten Umständen ebenfalls ausnahmsweise genehmigten baulichen Anlagen), wird diese grundsätzlich unter den Auflagen erteilt, dass die Stellplätze wasserundurchlässig befestigt und über die Kanalisation entwässert werden.

Das Parken auf unbefestigter Fläche selbst ist jedoch gemäß Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal (wie auch in der aktuellen bayerischen Muster-Schutzgebietsverordnung) nicht untersagt. Verkehrliche Gründe, welche straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen von Verkehrsflächen (Parkverbote) begründen können, können an vielen Stellen nicht geltend gemacht werden bzw. helfen gegen Parken auf unbefestigten Flächen außerhalb von Verkehrsflächen nicht.

 

Diese Regelungslücke ist aus Sicht der Verwaltung unbefriedigend, da in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebiets Rednitztal tatsächlich an diversen Stellen außerhalb von Stellplätzen auf unbefestigter Fläche geparkt wird. Die engere Schutzzone dient als letzter Puffer vor dem Fassungsbereich. Hier sind nicht ohne Grund Bebauung, Straßenbau oder Verletzung der oberen Bodenschichten grundsätzlich verboten, um Risiken für die Trinkwasserversorgung auszuschließen. Parken auf unbefestigter Fläche bedeutet immer ein Risiko, da ein Flüssigkeitsverlust von Fahrzeugen nie ausgeschlossen werden kann.

 

Es ist bereits vorgesehen für das Wasserschutzgebiet Rednitztal gemeinsam mit der infra (Schutzgebietsbetreiberin) und anderen betroffenen Dienst- und Fachstellen ein Konzept zu entwickeln, mit welchem das Parken in der gesamten engeren Schutzzone außerhalb wasserschutzgebietskonform ausgebauter Stellplätze verhindert werden kann. Dieser über den Einzelfall (z.B. Südweg) hinausgehende Ansatz wurde aus Gleichbehandlungsgründen gewählt.

 

Bestandteile dieses Konzepts wären

-       Absperrung von Flächen der Stadt und der infra fürth gmbh, auf denen häufig auf unversiegeltem Boden geparkt wird (z.B. mit Baumstämmen),

-       Anordnung von (straßenverkehrsrechtlichen) Parkverboten und

-       Überlegungen zu Änderungen der Schutzgebietsverordnung*.

 

Auch sind Abstimmungen mit der anderen Vollzugsbehörden vorgesehen (für das Wasserschutzgebiet Rednitztal: Landratsamt Fürth, Stadt Nürnberg). Der Wegfall von Parkmöglichkeiten führt, wie die Erfahrung zeigt, nicht selten zu Beschwerden. Das zu entwickelnde Konzept wird daher vor der Umsetzung dem Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Die Entwicklung des Konzepts ist allerdings abhängig von den begrenzten und, z.T. vakanten, personellen Ressourcen und daher eher mittelfristig zu erwarten.

 

 

*Hinweis:
Für Verfahren zur Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal ist das Landratsamt Fürth zuständig.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: