Betreff
Parken im Wasserschutzgebiet - konzeptionelles Vorgehen
Vorlage
OA/0612/2024
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Umsetzung der Maßnahmen M1 – M13 und M15 zu.


Bezugnehmend auf den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2022 und die Beratung im Umweltausschuss am 08.07.2022 berichtet die Verwaltung über das geplante Vorgehen, um das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf unbefestigten bzw. nicht ordnungsgemäß befestigten Flächen in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Rednitztal zu verhindern bzw. verringern:

 

Problemstellung:

Durch das Parken auf unbefestigten bzw. nicht ordnungsgemäß entwässerten Flächen können wassergefährdende Stoffe (Kraftstoff, Motoröl etc.) z.B. durch Tropfenverluste, Schäden an Fahrzeugen oder Unfälle (teilw. erhöhtes Unfallrisiko bei Wildparken aufgrund Störung des Verkehrsablauf) in den Untergrund gelangen und lokale Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen erzeugen.

Neben der Gefahr einer akuten Verunreinigung besteht durch die kumulative Summenwirkung von vielen kleineren Schadstoffeinträgen auch auf lange Sicht die Gefahr einer Beeinträchtigung der Qualität des geförderten Grundwassers. Aufgrund der örtlich geringmächtigen Filterschichten können Schadstoffeinträge nicht oder nur unzureichend natürlich zurückgehalten werden können.

 

In der jüngeren Vergangenheit kam es beispielsweise zu folgenden Schäden:

-          Marderschaden an der Kraftstoffleitung im Wasserschutzgebiet Knoblauchland (2012) à Austritt von 70-80 Litern. Durch den geschotterten Boden mit sandigem Untergrund musste der Aushub bis in eine Tiefe von ca. 1,25m ausgeführt werden.

-          Schlieren auf unbefestigtem Boden im Wasserschutzgebiet Knoblauchland (12/2023) à Verursacher unbekannt, Abschwemmen und Ausbreitung sehr groß

-          Unkontrollierter Treibstoffverlust eines Fahrzeuges nahe des Südwegs in der Ginsterstraße, Versickerung im Erdreich (2023) à Abschließende Kosten zur Schadensbeseitigung beliefen sich auf über 10.000 € (ohne Eigenleistung der infra fürth gmbh)

 

Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal (VWSR) besteht ein generelles Verbot, neue Stellplätze anzulegen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in Einzelfällen und unter bautechnischen Vorgaben (wasserundurchlässige Befestigung, Anschluss an Kanalisation) erteilt.

Das „wilde“ Parken auf ungeeigneten Flächen ist jedoch nicht untersagt. Diese Regelung entspricht auch der aktuellen bayerischen Muster-Schutzgebietsverordnung, welche ebenfalls kein Parkverbot auf unbefestigten Flächen empfiehlt, sondern auch nur ein grundsätzliches Errichtungsverbot neuer Parkplätze (mit Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit).

 

Aus fachlicher Sicht ist gleichwohl zum Schutz der Trinkwasserversorgung in den engeren Schutzzonen des Wasserschutzgebietes das Parken auf ungeeigneten Flächen zu unterbinden.

 

Soweit also in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Rednitztal „wild“ auf unbefestigten und nicht ordnungsgemäß entwässerten Flächen geparkt wird, bedarf es geeigneter Maßnahmen, um der Gefährdung für die Trinkwassergewinnung zu begegnen. Diese können insbesondere sein:

 

-          Konsequenter Vollzug bestehender Vorschriften

-          Ausbau der Verkehrsflächen gem. Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag)

-          Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Beschränkungen von Verkehrsflächen (Parkverbote)

-          Physische Barrieren außerhalb von Verkehrsflächen

 

 

Maßnahmen:

Nach Abstimmung zwischen verschiedenen Fachdienststellen sind zu den identifizierten Problemstellen (siehe Anlage) folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Kellerweg / Vestner Weg:

Im Bereich Kellerweg / Vestner Weg parken v.a. viele Personen die ihre Hunde ausführen. Teilweise sind die sich wild entwickelten Stellflächen sogar zusätzlich geschottert worden. Es besteht ein Parkverbot gem. Landschaftsschutzverordnung. Auf dem Vestner Weg kann zulässigerweise geparkt werden. Die wilden Stellflächen stehen im Eigentum der Stadt Fürth und der infra fürth gmbh.

 

M1.            Vermehrte Kontrollen durch das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) / Naturschutzwacht

 

M2.            Physische Barriere durch Baumstämme, Beschilderung, Renaturierung der verdichteten und teilw. geschotterten Fläche:

 

Die Maßnahme M2 wurde 2023 als Pilotmaßnahme bereits umgesetzt:
 

Trotz vereinzelter Nachfragen von dort bislang Parkenden hat sich die Maßnahme aus Sicht der Verwaltung bewährt.

 

 

Buckweg Süd:

Hier besteht ein Parkverbot gem. Landschaftsschutzverordnung und Verkehrsrecht. Geparkt wird von Erholungssuchenden, Personen die ihre Hunde ausführen, Anliegern und Kanuten. Letztere können am Sportgelände des SGV Nürnberg-Fürth auf der anderen Straßenseite parken, Anliegende in ihren Grundstücken.

 

M3.            Vermehrte Kontrollen durch das Straßenverkehrsamt / Verkehrsüberwachung (SVA/KVOD) und das OA / Naturschutzwacht

 

M4.            In Abstimmung mit Eigentümern (Landkreis Fürth, DB Netz AG) physische Barrieren (z.B. Baumstämme) im Bereich Buckweg / Rothenburger Straße und Renaturierung der verdichteten und teilw. geschotterten Fläche:

 

 

Buckweg Nord:

Hier wird i.d.R. nur von den Anwohnenden auf den Flächen vor den Wohnanwesen geparkt. Die unbefestigten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Fürth.

 

M5.            Die Verkehrsplanung (SpA/Vpl) plant mittelfristig den Ausbau (Lückenschluss Asphalt) des nördlichen Buckwegs.

 

Südweg:

Im Südweg liegt der Schwerpunkt der auf unbefestigten Flächen parkenden Fahrzeuge in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Rednitztal. Hierbei handelt es sich v.a. um Mitarbeitende der anliegenden Gewerbebetriebe. Es liegt h.E. in der Verantwortung der Arbeitgeber, ausreichend Stellplätze für Mitarbeitende vorzuhalten, so dass nicht wild im Wasserschutzgebiet geparkt werden muss. Nach Mitteilung der Verkehrsplanung hat der Ausbau des Südwegs aktuell keine Priorität. Die unbefestigten Stellflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Fürth. Ein Parkverbot auf unbefestigten Flächen wird fachlich für erforderlich gehalten.

 

M6.            Die unbefestigten Bereiche des Südwegs, zwischen Ginsterstraße und Höhe Anwesen Südweg 6 werden durch physische Barrieren (z.B. Baumstämme) blockiert. Die verdichteten und teilw. geschotterten Flächen werden renaturiert.

Am 19.02.2024 wurde einem großen dort ansässigen Betrieb angekündigt, dass geplant ist, gegen das Parken außerhalb befestigter Flächen im Wasserschutzgebiet einzuschreiten. Vor Umsetzung der Maßnahme wird diese vor Ort angekündigt (z.B. durch Schilder).

 

Für die befestigten Verkehrsflächen ist auf Seiten der Gewerbebauten Haltverbot und entlang der Wohnbebauung eingeschränktes Haltverbot durch SVA erforderlich, da ansonsten das Parken auf der Fahrbahn zu befürchten ist. Die Restbreite der Fahrbahn wäre dann nicht ausreichend.

 

 

Am Stübleacker:

Hier besteht überwiegend ein Parkverbot gem. Landschaftsschutzverordnung und Verkehrsrecht. Geparkt wird hier v.a. von Personen, die Hunde ausführen und Erholungssuchenden sowie von Besuchern von Veranstaltungen. Die unbefestigten Stellflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Fürth und der infra fürth gmbh.

 

M7.            Vermehrte Kontrollen durch das Straßenverkehrsamt / Verkehrsüberwachung (SVA/KVOD) und das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) / Naturschutzwacht

 

M8.            Physische Barrieren (z.B. Baumstämme) in der hinteren Bucht, Renaturierung der verdichteten Fläche:

 

Jagdstraße:

Die Parkplatzflächen befinden sich überwiegend auf Privatgrund.

 

M9.            OA prüft, ob es Auflagen zu den Kirchenstellplätzen gab oder ob die Stellplätze bestandsgeschützt sind.

 

M10.        infra fürth gmbh schreibt ihre Kleingarten-Pächter, welche hier meist auf den unbefestigten Flächen parken, an und sensibilisiert diese.

 

 

Untere Straße:

Die Parkplatzflächen befinden sich auf städtischem Grund. Nach Fertigstellung des noch im Bau befindlichen Parkdecks für die Bewohnenden des ehem. Möbel-Maag-Gebäudes sollte sich der Parkdruck auf die unbefestigten und nicht wasserschutzgebietskonform entwässernden Flächen reduzieren. Aufgrund Bauherrn-Insolvenz hat sich das Bauvorhaben massiv verzögert.

 

M11.        Die Verkehrsplanung (SpA/Vpl) plant mittelfristig den Ausbau (Lückenschluss Asphalt) der Unteren Straße.

 

 

Dianastraße:

 

Der südliche Teil der Dianastraße liegt in der weiteren Schutzzone A, dort wird auf dem Seitenstreifen v.a. von Anwohnenden geparkt. Der nördliche Teil liegt in der engeren Schutzzone, hier nutzen v.a. Langzeitparkende, Erholungssuchende und Personen die ihre Hunde ausführen den Seitenstreifen. Die unbefestigten Stellflächen befinden sich im städtischen Eigentum. Ein wasserschutzgebietskonformer Ausbau ist laut SpA/Vpl derzeit nicht geplant.

 

M12.        Im nördlichen Bereich: Physische Barriere durch Baumstämme, Hinweisbeschilderung, Renaturierung der Schotterfläche

 

Parkstraße:

 

Bei der geschotterten, ca. 1.000 m² großen Fläche handelt es sich um Bahngrund in der weiteren Schutzzone A. Zeitweise wird der Bereich als Baustelleneinrichtungs- oder -lagerfläche genutzt.

 

M13.        OA überwacht den Platz regelmäßig (Wasserschutzgebietsverordnung, Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe).

 

 

Neumannstraße:

Die Neumannstraße liegt in der weiteren Schutzzone A. Zur Lösung ist ein wasserschutzgebietskonformer Ausbau nötig. Ein solcher ist derzeit bei SpA/Vpl nicht geplant.

 

M14.        infra fürth gmbh prüft, über den Aufsichtsrat den Ausbau der Straße anzuregen.

 

 

Novellierung VWSR:

Aktuell findet eine Überrechnung des Wasserschutzgebietes durch die infra fürth gmbh statt. Im Anschluss steht eine Novellierung der VWSR durch die verfahrensführende Behörde (derzeit: Landratsamt Fürth) an.

 

M15.     Bei der künftigen Novellierung der VWSR wird geprüft, ein generelles Verbot auszusprechen, Kraftfahrzeuge in der engeren Schutzzone (und evtl. in der weiteren Schutzzone A) auf nicht dichten Flächen abzustellen. Ein solches, von der bayerischen Musterverordnung für Wasserschutzgebiete abweichendes Verbot gibt es bspw. in der Wasserschutzgebietsverordnung Erlenstegen der Stadt Nürnberg.

 

 

Die Maßnahmen M2, M4, M6, M8 und M12 können durch das GrfA in Eigenleistung erbracht werden. Hierbei fallen ca. 20.000 € für Material-, Maschinen- und Arbeitskosten sowie ggf. Verkehrsabsicherungsmaßnahmen an. Die Kostentragung innerhalb der Stadt Fürth muss noch zwischen TfA, LA und OA geklärt werden. Die infra fürth gmbh beteiligt sich bei den Maßnahmen auf eigenen Grundstücken.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

20.000

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: