Betreff
Gigabitausbau Stadt Fürth – Beteiligung am Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes
Vorlage
AWS/0135/2022
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Dem Stadtrat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen/ Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, den Einstieg in das Graue-Flecken-Programm gemäß der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. April 2021 vorzubereiten.

 

2.    Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, ein externes Beratungsunternehmen zu beauftragen, welches die Stadt Fürth in der Durchführung des Projektes Gigabitausbau Stadt Fürth begleitet.

 

3.    Die Stadt Fürth stellt die finanziellen Mittel zur Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens für die fachliche Begleitung zur Verfügung. Diese sind bereits für den Haushalt 2023 angemeldet.

 

4.    Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, eine Förderung von Beratungsleistungen gemäß der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. April 2021 zu beantragen, um ein externes Beratungsunternehmen zur fachlichen Umsetzungsbegleitung zu beauftragen.

 

5.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein Markterkundungsverfahren für das gesamte Stadtgebiet Fürth gemäß 5. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. April 2021 durchzuführen.

 

6.    Die Verwaltung richtet ein Projektteam „Gigabitausbau Stadt Fürth“ ein, dessen Koordination dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung obliegt.

 

7.    Die Stadt Fürth stellt die finanziellen Mittel zur Beschäftigung einer/ eines Werkstudentin/ -studenten zur Unterstützung in der verwaltungsinternen Projektvorbereitung und -durchführung zur Verfügung. Diese sind bereits im Haushalt 2023 berücksichtigt.

 

  1. Die weiteren Projektschritte werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Eine leistungsfähige und zuverlässige Breitbandinfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensstandorts Fürth.

 

Infolge der schnellen Weiterentwicklung neuer Technologien und einer Vielzahl neuer digitaler Anwendungen ist bei Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie öffentlichen Einrichtungen der Bandbreitenbedarf und das Datenvolumen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. So sind bspw. neue Formen der Produktion, Industrieautomatisierungen, Streaming Angebote, Künstliche Intelligenz, vernetztes oder mobiles Arbeiten, Internet of Things und die gleichzeitige Nutzung bandbreitenintensiver Dienste wesentliche Treiber des wachsenden Bandbreitenbedarfs.

 

Gemäß dem Gigabitbüro des Bundes (2021) steigt zwischen 2015-2025 das Datenvolumen pro Kopf um das 5-fache an, wobei bereits heute viele Haushalte Bandbreiten von ca. 100 Mbit/s benötigen. Ferner stellte die DIHK in ihrer Digitalisierungsumfrage 2022 fest, dass schnelles Internet mit Glasfasernetzen bis ins Gebäude für Unternehmen zukünftig entscheidend für deren Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und die Voraussetzung für weitere Digitalisierungsschritte ist. Die vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung durchgeführte Umfrage zum Breitband- und Mobilfunkbedarf unter den Fürther Unternehmen 2022 zeigte, dass die Fürther Unternehmen mehrheitlich ihren Breitbandbedarf bis 2025 bei min. 500 Mbit/s im Download und min. 40 Mbit/s im Upload sehen. Erst jüngst verdeutlichte die Corona-Pandemie wie unverzichtbar zuverlässige Internetanbindungen mit hohen Bandbreiten im Down- und im Uploadbereich sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich sind.

 

Daher ergeben sich bereits heute seitens der Fürther Unternehmen, der Fürther Bevölkerung und folglich für die Stadt Fürth neue Bedarfe bzw. Anforderungen an die digitale Infrastruktur, um einerseits die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts nachhaltig zu sichern und andererseits die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

 

Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Deutschland eigenwirtschaftlich durch die Netzbetreiber, wobei die Telekommunikationsunternehmen ihre eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekte an den Kriterien Rentabilität und Wirtschaftlichkeit bemessen. Nach aktuellem Kenntnisstand konzentriert sich der eigenwirtschaftliche Ausbau im Stadtgebiet Fürth mittelfristig auf die zentralen Stadtteile. Gewerbegebiete sowie Stadtteile am Stadtrand werden in den kommenden Jahren tendenziell erst nachrangig oder gar nicht eigenwirtschaftlich erschlossen.

Auch in diesen (potentiell) unterversorgten Gebieten soll eine zuverlässige Breitbandinfrastruktur geschaffen werden, was jedoch nur über die Förderung des Bundes für die Stadt Fürth leistbar ist.

 

In Gebieten, in denen der Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich ist und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung Kommunen durch das sogenannte Graue-Flecken-Förderprogramm. Förderfähig sind demnach alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sog. graue Flecken) und welche nicht innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich mit einem gigabitfähigen Netz ausgebaut werden. Darüber hinaus sind sozioökonomische Schwerpunkte, wie z.B. Gewerbegebiete, kleine und mittlere Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser förderfähig, wenn sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen sind. Einzelanschlüsse von Schulen, Krankenhäusern und Unternehmen in Gewerbegebieten sind jederzeit förderfähig, sofern ihnen im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen.

 

Der Bund trägt 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslückenmodell (max. 150 Mio. EUR Gesamtfördersumme) und finanziert einmalig Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen bis max. 50.000,00 EUR.

 

Die Vorbereitung und Umsetzung des Projekts Gigabitausbau Stadt Fürth (ca. 5-7 Jahre Projektlaufzeit) betrifft die Zuständigkeiten mehrerer Fachdienststellen und erfordert deren fortlaufende Zusammenarbeit (u.a. AWS, BMPA, GWF, Käm, OrgA, RA, SpA, TfA, SchvA, StEF, Stabsstelle Smart City, ZVS). Trotz der derzeitigen personellen Engpässe muss sichergestellt werden, dass zu gegebener Zeit personelle und zeitliche Kapazitäten in den betroffenen Dienststellen zur Verfügung stehen. Um den Gigabitausbau im Stadtgebiet bestmöglich und effizient voranzubringen, wird daher innerhalb der Verwaltung ein dienststellenübergreifendes Projektteam „Gigabitausbau Stadt Fürth“ unter der Koordination des Amts für Wirtschaft und Stadtentwicklung eingerichtet. Das Projektteam stimmt sich regelmäßig zum Projektfortschritt und damit verbundenen Aufgaben ab. Die Beteiligung der einzelnen Fachdienststellen ist vom Projektfortschritt abhängig. Die Einrichtung eines solchen Projektteams ist in anderen Städten bereits gängige Praxis und wird vom Gigabitbüro des Bundes dringendst empfohlen.

 

Zudem beauftragt die Verwaltung ein externes Beratungsunternehmen, welches das Projekt in seiner Durchführung begleitet. Gegenstand der Beratung sind fachliche Beratungs- und Betreuungsleistungen bei sämtlichen Verfahrensschritten zum geförderten Gigabitausbau in der Stadt Fürth. So sind u.a. die Feststellung förderfähiger Adressen und sozioökonomischer Schwerpunkte, die geodatenbasierte Prüfung der Adresspunkte gem. den Vorgaben des Fördermittelgebers, die Abstimmung mit den Netzbetreibern sowie die Vergabeempfehlung und Vertragsverhandlungen mit ebendiesen für die Verwaltung angesichts des dafür erforderlichen fachlich bzw. technischen Wissens und des benötigten Zeitaufwands nicht umsetzbar. Somit ist die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens zwingend erforderlich. Auch der Fördermittelgeber sowie der Projektträger Breitband empfehlen die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens zur Vorbereitung, Durchführung und Realisierung des Bewilligungsverfahrens. Die Beauftragung erfolgt in zwei Schritten, vorbehaltlich der Beteiligung am Förderprogramm basierend auf den Erkenntnissen der Markterkundung.

 

Beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung steht lediglich eine 0,5 VZÄ-Stelle für den gesamten Bereich Digitale Infrastruktur zur Verfügung. Dabei stellt die Planung, Durchführung und Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus im Stadtgebiet nur einen Teilbereich der Zuständigkeit dar. Angesichts der fortlaufenden Aufgaben im Bereich Digitale Infrastruktur sind die vorhandenen personellen Kapazitäten somit bereits ausgeschöpft. Im Vergleich dazu steht bspw. in anderen Städten vergleichbarer Größenordnung mehr Personal zur Vorbereitung und Umsetzung des Breitband- bzw. Gigabitausbaus zur Verfügung (min. 1-2 Vollzeitstellen). Daher soll zur Unterstützung in der verwaltungsinternen Projektvorbereitung und -durchführung eine zeitlich befristete Werkstudentenstelle geschaffen werden.

Weitere Projektschritte (vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats, ca. 5-7 Jahre Projektlaufzeit):

1.    Ausschreibung und Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens für die Umsetzungs- und Durchführungsbegleitung

2.    Einrichtung eines Projektteams „Gigabitausbau Stadt Fürth“

3.    Durchführung eines Markterkundungsverfahrens für das gesamte Stadtgebiet mit Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens (Start frühestens Februar 2023, da Änderung der Aufgreifschwelle im Graue Flecken Programm zum 31. Dezember 2022)

4.    Auswertung der Ergebnisse der Markterkundung

5.    Beschluss zur Festlegung der Ausbaucluster, Beteiligung am Graue Flecken-Programm und Sicherung der Finanzierung (vrstl. 2023)

6.    Ausschreibung Gigabitausbau für förderfähige Adressen bzw. Ausbaucluster (vrstl. 2023)

7.    Auswertung der Ausschreibungsergebnisse, Vertragsverhandlungen und Genehmigung durch die städtischen Gremien (vrstl. Ende 2023)

8.    Stellung des Förderantrags beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (vrstl. Ende 2023)

Weitere Schritte nach Förderantragsstellung:

1.    Kooperationsvertrag mit dem Netzbetreiber

2.    Umsetzung des Gigabitausbaus

3.    Veröffentlichung Fördersteckbrief

4.    Ggf. Beantragung einer entsprechenden Ko-finanzierung

5.    Veröffentlichung der abschließenden Projektbeschreibung nach Fertigstellung der Maßnahmen

 

Quellen:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK, 2022): Zeit für den digitalen Aufbruch, Die IHK-Umfrage zur Digitalisierung, abrufbar unter https://www.dihk.de/resource/blob/65850/53d8cb00755f2a2ce14532eb3fc9d45e/digitalisierungsumfrage-2022-data.pdf (letzter Zugriff: 03.05.2022).

Gigabitbüro des Bundes (2021): Projektmanagement im Gigabitausbau für Kommunen von A bis Z.

 

Finanzielle Auswirkungen

Erst nach Abschluss der Markterkundung und der Ermittlung der förderfähigen Adressen bzw. Ausbaucluster kann eine detaillierte Kostenschätzung zum Ausbau des Gigabitnetzes vorgelegt werden. Eine Kostenschätzung ist Bestandteil der Ausschreibung von Beratungsleistungen.

 

Die Kosten für Beratungsleistungen für die Stadt Fürth belaufen sich schätzungsweise zwischen 50.000,00 EUR bis 80.000,00 EUR (Erfahrungswerte aus anderen Kommunen vergleichbarer Größenordnung). Entstehende zuwendungsfähige Ausgaben werden durch die Förderzuschüsse bis max. 50.000,00 EUR gesichert.

Die Kosten für die zeitlich befristete Werkstudentenstelle zur Unterstützung der verwaltungsinternen Projektvorbereitung und -durchführung wird voraussichtlich 5.000,00 EUR für 2022 und 10.000,00 EUR für 2023 betragen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

95.000,00

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Richtlinie Graue-Flecken-Programm

Anlage 2: Stellungnahme Arbeitnehmerbeirat Gigabitausbau Stadtgeb. Fürth