Betreff
Gigabitausbau Stadt Fürth – Änderungsbeschluss
Vorlage
AWS/0151/2023
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Dem Stadtrat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen/ Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung einen Branchendialog sowie ein kombiniertes Markterkundungsverfahren für das gesamte Stadtgebiet Fürth gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 29. Januar 2020 oder den zum Durchführungszeitpunkt jeweils gültigen Förderrichtlinien des Bundes und des Freistaats Bayern zum Gigabitausbau durchzuführen.
  2. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, ein externes Beratungsunternehmen zu beauftragen, welches die Stadt Fürth in der Durchführung des Projektes Gigabitausbau Stadt Fürth begleitet.
  3. Die Stadt Fürth stellt die finanziellen Mittel für die Mittelverstärkung zur Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens für die fachliche Begleitung zur Verfügung.
  4. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, eine Förderung von Beratungsleistungen gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 zu beantragen, um ein externes Beratungsunternehmen zur fachlichen Umsetzungsbegleitung zu beauftragen.
  5. Die Stadt Fürth stellt die finanziellen Mittel zur Beschäftigung einer/ eines Werkstudentin/ -studenten zur Unterstützung in der verwaltungsinternen Projektvorbereitung und -durchführung zur Verfügung.
  6. Die weiteren Projektschritte werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Mit dem Beschluss vom 27. Juli 2022 (AWS/0135/2022) ermächtigte der Stadtrat die Verwaltung den Einstieg in das Graue-Flecken-Programm gemäß der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. April 2021 vorzubereiten.

 

Am 17. Oktober 2022 nahm das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den zugehörigen Förderaufruf aufgrund von Überzeichnung unerwartet und vorzeitig zurück. Dies betraf die Förderung von Beratungsleistungen wie auch die Infrastrukturförderung zum Gigabitausbau.

 

Daraufhin musste die Verwaltung die Antragsstellung zur Förderung von Beratungsleistungen sowie ein bereits laufendes Vergabeverfahren zur Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens für die fachliche Begleitung kurzfristig aufheben. Angesichts der vom BMDV zum damaligen Zeitpunkt angekündigten, sehr kurzfristig fortgesetzten Gigabitförderung zum 01. Januar 2023 setzte das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung die Vorbereitung zur Teilnahme am neuen Förderprogramm des Bundes fort, um bei einer Novellierung des Förderprogramms entsprechend handlungsfähig zu sein. Das BMDV verschob die Veröffentlichung wiederholt auf unbestimmte Zeit.

 

Zum 03. April 2023 trat die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0) mit geänderten Förderkonditionen bzw. -kriterien und zeitlich begrenzten Förderaufrufen in Kraft. Diese fokussiert Gebietskörperschaften im ländlichen Raum mit dem größten Nachholbedarf im Breitbandausbau und hebt explizit den Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der Telekommunikationsunternehmen hervor. Der geförderte Ausbau soll ausschließlich ergänzend in für Telekommunikationsunternehmen unwirtschaftlichen Gebieten erfolgen.

 

Zur Ermittlung des Nachholbedarfes orientiert sich die Bundesregierung fortan am Fortschritt des eigenwirtschaftlichen Ausbaus, der bestehenden Versorgungslage und einer Potenzialanalyse zum eigenwirtschaftlichen Ausbau. Darauf basierend bewertet der Fördermittelgeber die Förderwürdigkeit einer Kommune anhand eines Kriterienkatalogs, welcher die Kriterien hoher Anteil an weißen Flecken (Datenrate von max. 30 Mbit/s), unterversorgte kleinere Restgebiete, Einwohnerdichte und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit umfasst. Alle eingereichten Förderanträge werden vom Fördermittelgeber anhand der festgestellten Förderwürdigkeit gereiht. Förderanträge, die gemäß dem Fördermittelgeber kein prioritär förderwürdiges Gebiet enthalten, werden nachrangig bewilligt.

 

Der Deutsche Städtetag bewertet den Kriterienkatalog indes nachteilig für städtische Räume, da die Kriterien nicht den flächendeckenden Ausbau, sondern die Lenkung der Förderung in dünnbesiedelte Gebiete begünstigt. Zudem müssen Kommunen im Vorfeld des Antrags auf eine Infrastrukturförderung besondere, teilweise neue Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. So sind bspw. die Durchführung eines sog. Branchendialogs mit den örtlichen Telekommunikationsunternehmen zur Analyse deren geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie ein Markterkundungsverfahren verpflichtend. Deren Ergebnisse wirken sich maßgeblich auf die Förderwürdigkeit einer Kommune aus.

Eine entsprechende Bayerische Ko-Finanzierungsrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat ist bis dato noch nicht verabschiedet (Stand 03.05.2023).

 

Angesichts der o.g. neuen Förderkriterien ist die Förderwürdigkeit sowie -bewilligung nach der Gigabit-RL 2.0 für Großstädte wie die Stadt Fürth ungewiss.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für die Stadt Fürth den Einstieg in ein Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 29. Januar 2020 zu prüfen.
Hierzu empfehlen das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, das Bayerische Breitbandzentrum, der Projektträger Breitband und die Regierung von Mittelfranken Kommunen die Durchführung eines sog. kombinierten Markterkundungsverfahrens. Mit dessen Durchführung könnten Kommunen mit dem Ergebnis der Markterkundung ein Förderverfahren entweder nach der zum Antragszeitpunkt jeweils gültigen Bayerischen Gigabitrichtlinie oder Gigabitrichtlinie des Bundes weiterführen. Dieses Vorgehen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn absehbar Adressen zu erschließen sind, die nur in einem der beiden Förderverfahren aufgrund spezifischer Vorgaben gefördert werden könnten.

 

Dazu beauftragt die Verwaltung ein externes Beratungsunternehmen, welches die Verwaltung bei sämtlichen Verfahrensschritten zum Projekt Gigabitausbau Stadt Fürth fachlich berät und begleitet. Insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Branchendialogs, des kombinierten Markterkundungsverfahrens nach beiden Gigabit-Richtlinien, die Prüfung und Auswahl eines zum Antragszeitpunkt geeigneten Förderprogramms für die Stadt Fürth sowie die Durchführung des Auswahlverfahrens zum Netzausbau erfordern ein umfassendes fachliches und technisches Wissen zum Gigabitausbau. Dieses Wissen kann nur durch ein externes Beratungsunternehmen eingebracht werden. Das BMDV, der Projektträger Breitband und das Bayerische Breitbandzentrum empfehlen die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens zur Unterstützung in der Vorbereitung, Durchführung und Realisierung eines Bewilligungsvorhabens.

 

Beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung steht weiterhin lediglich eine 0,5 VZÄ-Stelle für den gesamten Bereich Digitale Infrastruktur zur Verfügung. Die Planung, Durchführung und Umsetzung des geförderten Breitband- bzw. Gigabitausbaus im Stadtgebiet stellen dabei nur einen Teilbereich der Zuständigkeit dar. Mit den fortlaufenden Aufgaben im Bereich Digitale Infrastruktur sind diese vorhandenen personellen Kapazitäten bereits erschöpft.
Die kommunale Steuerung und Unterstützung des von der Bundesregierung wie auch Bayerischen Staatsregierung priorisierten eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus der Telekommunikationsunternehmen kann hingegen vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung mit den bestehenden 0,5 VZÄ im Bereich Digitale Infrastruktur nicht geleistet werden. Laut dem Gigabitbüro des Bundes liegt es jedoch in der Verantwortung der Kommune den eigenwirtschaftlichen Ausbau im eigenen Stadtgebiet aktiv zu unterstützen, um die zukünftige Versorgung mit leistungsfähigen, stationären Breitbandnetzen sicherzustellen. Dabei generieren insbesondere die laufende Eruierung des Ausbaubedarfs und -fortschrittes im Stadtgebiet, die Identifikation potentiell unterversorgter Bereiche sowie das Herbeiführen und der Abschluss von Kooperationen mit den Telekommunikationsunternehmen zur Erschließung potentiell unterversorgter Bereiche im Stadtgebiet einen sehr hohen Aufwand für die Verwaltung.
Hierfür sind weitere Personalkapazitäten von min. 1 VZÄ beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung erforderlich.
Zusätzlich soll die angesichts des vorab dargestellten erhöhten verwaltungsinternen Arbeitsaufwands die mit Stadtrat-Beschluss vom 27. Juli 2022 geschaffene, zeitlich befristete Werkstudentenstelle zur Unterstützung der verwaltungsinternen Projektvorbereitung und -durchführung verlängert werden.

 

Weitere Projektschritte (vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats, ca. 5-7 Jahre Projektlaufzeit):

 

  1. Ausschreibung und Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens für die Umsetzungs- und Durchführungsbegleitung
  2. Durchführung und Auswertung des Branchendialogs mit den örtlichen Telekommunikationsunternehmen mit Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens (Start vrstl. Ende 2023)
  3. Durchführung eines kombinierten Markterkundungsverfahrens für das gesamte Stadtgebiet mit Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens (Start vrstl. Frühjahr 2024)
  4. Auswertung der kombinierten Markterkundung einschließlich Kostenschätzung und Auswahl eines geeigneten, zum Antragszeitpunkt gültigen Förderprogramms (vrstl. 2024)
  5. Beschluss zur Festlegung der Ausbaucluster, Beteiligung am ausgewählten Förderprogramm und Sicherung der Finanzierung (vrstl. 2024)
  6. Stellung des Förderantrags beim ausgewählten Fördermittelgeber (vrstl. 2024)

 

Weitere Schritte nach Bewilligung des Förderantrags:

 

  1. Ausschreibung Gigabitausbau für förderfähige Adressen bzw. Ausbaucluster
  2. Auswertung der Ausschreibungsergebnisse, Vertragsverhandlungen und Genehmigung durch die städtischen Gremien
  3. Kooperationsvertrag mit dem Netzbetreiber
  4. Umsetzung des Gigabitausbaus
  5. Veröffentlichung Fördersteckbrief
  6. Ggf. Beantragung einer entsprechenden Ko-finanzierung
  7. Veröffentlichung der abschließenden Projektbeschreibung nach Fertigstellung der Maßnahmen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Erst nach Abschluss des Branchendialogs, der kombinierten Markterkundung, der Ermittlung der förderfähigen Adressen bzw. Ausbaucluster und der Auswahl des zum Antragszeitpunkt gültigen Förderprogramms kann eine detaillierte Kostenschätzung zum Ausbau des Gigabitnetzes vorgelegt werden. Eine Kostenschätzung ist Bestandteil der Ausschreibung von Beratungsleistungen.

 

Die Kosten für Beratungsleistungen für die Stadt Fürth liegen angesichts des oben beschriebenen zunehmenden Leistungsumfangs schätzungsweise zwischen 60.000,00 EUR bis 100.000,00 EUR. Aufgrund dessen ist eine Mittelverstärkung i. H. v. 20.000,00 EUR für die mit Stadtrat-Beschluss vom 27. Juli 2022 bewilligten Mittel für die Beauftragung externer Beratungsleistungen notwendig. Die somit insgesamt für die Beauftragung externer Beratungsleistungen bereitgestellten Mittel i. H. v. 100.000,00 EUR werden im Hinblick auf die voraussichtliche Projektlaufzeit auf drei Haushaltsjahre verteilt. Entstehende zuwendungsfähige Ausgaben werden durch Förderzuschüsse gemäß Gigabit-RL 2.0 bis max. 50.000,00 EUR gesichert.

 

Die Kosten für die zeitlich befristete Werkstudentenstelle zur Unterstützung der verwaltungsinternen Projektvorbereitung und -durchführung werden voraussichtlich 4.500,00 EUR für 2023 und 22.000,00 EUR für 2024 betragen.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

46.500,00 € (Verteilt auf 2023 -2025)

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

x

ja

Hst. 7910.6555.0000 u. Hast. 7910.4160.0000

 

Budget-Nr. 80.000

im

x

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Gigabit-Richtlinie 2.0

Anlage 2: Bayerische Gigabitrichtlinie

Anlage 3: Förderaufruf Beratungsleistungen