Dem Stadtrat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen/ Der Stadtrat
beschließt:
- Der Stadtrat beauftragt die
Verwaltung einen Branchendialog sowie ein kombiniertes
Markterkundungsverfahren für das gesamte Stadtgebiet Fürth gemäß der
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der Bayerischen
Gigabitrichtlinie vom 29. Januar 2020 oder den zum Durchführungszeitpunkt
jeweils gültigen Förderrichtlinien des Bundes und des Freistaats Bayern
zum Gigabitausbau durchzuführen.
- Der Stadtrat ermächtigt die
Verwaltung, ein externes Beratungsunternehmen zu beauftragen, welches die
Stadt Fürth in der Durchführung des Projektes Gigabitausbau Stadt Fürth
begleitet.
- Die Stadt Fürth stellt die
finanziellen Mittel für die Mittelverstärkung zur Beauftragung eines
externen Beratungsunternehmens für die fachliche Begleitung zur Verfügung.
- Der Stadtrat ermächtigt die
Verwaltung, eine Förderung von Beratungsleistungen gemäß der Richtlinie
„Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 zu beantragen, um ein externes
Beratungsunternehmen zur fachlichen Umsetzungsbegleitung zu beauftragen.
- Die Stadt Fürth stellt die
finanziellen Mittel zur Beschäftigung einer/ eines Werkstudentin/
-studenten zur Unterstützung in der verwaltungsinternen
Projektvorbereitung und -durchführung zur Verfügung.
- Die weiteren Projektschritte
werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Am
17. Oktober 2022 nahm das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
den zugehörigen Förderaufruf aufgrund von Überzeichnung unerwartet und
vorzeitig zurück. Dies betraf die Förderung von Beratungsleistungen wie auch
die Infrastrukturförderung zum Gigabitausbau.
Daraufhin
musste die Verwaltung die Antragsstellung zur Förderung von Beratungsleistungen
sowie ein bereits laufendes Vergabeverfahren zur Beauftragung eines externen
Beratungsunternehmens für die fachliche Begleitung kurzfristig aufheben.
Angesichts der vom BMDV zum damaligen Zeitpunkt angekündigten, sehr kurzfristig
fortgesetzten Gigabitförderung zum 01. Januar 2023 setzte das Amt für
Wirtschaft und Stadtentwicklung die Vorbereitung zur Teilnahme am neuen
Förderprogramm des Bundes fort, um bei einer Novellierung des Förderprogramms
entsprechend handlungsfähig zu sein. Das BMDV verschob die Veröffentlichung
wiederholt auf unbestimmte Zeit.
Zum
03. April 2023 trat die neue
Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0) mit geänderten
Förderkonditionen bzw. -kriterien und zeitlich begrenzten Förderaufrufen in
Kraft. Diese fokussiert
Gebietskörperschaften im ländlichen Raum mit dem größten Nachholbedarf im
Breitbandausbau und hebt explizit den Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus
der Telekommunikationsunternehmen hervor. Der geförderte Ausbau soll
ausschließlich ergänzend in für Telekommunikationsunternehmen unwirtschaftlichen
Gebieten erfolgen.
Zur
Ermittlung des Nachholbedarfes orientiert sich die Bundesregierung fortan am
Fortschritt des eigenwirtschaftlichen Ausbaus, der bestehenden Versorgungslage
und einer Potenzialanalyse zum eigenwirtschaftlichen Ausbau. Darauf basierend
bewertet der Fördermittelgeber die Förderwürdigkeit einer Kommune anhand eines
Kriterienkatalogs, welcher die Kriterien hoher Anteil an weißen Flecken
(Datenrate von max. 30 Mbit/s), unterversorgte kleinere Restgebiete,
Einwohnerdichte und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit umfasst. Alle
eingereichten Förderanträge werden vom Fördermittelgeber anhand der
festgestellten Förderwürdigkeit gereiht. Förderanträge, die gemäß dem
Fördermittelgeber kein prioritär förderwürdiges Gebiet enthalten, werden
nachrangig bewilligt.
Der
Deutsche Städtetag bewertet den Kriterienkatalog indes nachteilig für
städtische Räume, da die Kriterien nicht den flächendeckenden Ausbau, sondern
die Lenkung der Förderung in dünnbesiedelte Gebiete begünstigt. Zudem müssen
Kommunen im Vorfeld des Antrags auf eine Infrastrukturförderung besondere,
teilweise neue Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. So sind bspw. die
Durchführung eines sog. Branchendialogs mit den örtlichen
Telekommunikationsunternehmen zur Analyse deren geplanten eigenwirtschaftlichen
Ausbaus sowie ein Markterkundungsverfahren verpflichtend. Deren Ergebnisse
wirken sich maßgeblich auf die Förderwürdigkeit einer Kommune aus.
Eine entsprechende Bayerische Ko-Finanzierungsrichtlinie des Bayerischen
Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat ist bis dato noch nicht
verabschiedet (Stand 03.05.2023).
Angesichts
der o.g. neuen Förderkriterien ist die Förderwürdigkeit sowie -bewilligung nach
der Gigabit-RL 2.0 für Großstädte wie die Stadt Fürth ungewiss.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für die Stadt Fürth den
Einstieg in ein Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 29.
Januar 2020 zu prüfen.
Hierzu empfehlen das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
das Bayerische Breitbandzentrum, der Projektträger Breitband und die Regierung
von Mittelfranken Kommunen die Durchführung eines sog. kombinierten
Markterkundungsverfahrens. Mit dessen Durchführung könnten Kommunen mit dem
Ergebnis der Markterkundung ein Förderverfahren entweder nach der zum
Antragszeitpunkt jeweils gültigen Bayerischen Gigabitrichtlinie oder
Gigabitrichtlinie des Bundes weiterführen. Dieses Vorgehen ist insbesondere
dann sinnvoll, wenn absehbar Adressen zu erschließen sind, die nur in einem der
beiden Förderverfahren aufgrund spezifischer Vorgaben gefördert werden könnten.
Dazu
beauftragt die Verwaltung ein externes Beratungsunternehmen, welches die
Verwaltung bei sämtlichen Verfahrensschritten zum Projekt Gigabitausbau Stadt
Fürth fachlich berät und begleitet. Insbesondere die Vorbereitung, Durchführung
und Auswertung des Branchendialogs, des kombinierten Markterkundungsverfahrens
nach beiden Gigabit-Richtlinien, die Prüfung und Auswahl eines zum
Antragszeitpunkt geeigneten Förderprogramms für die Stadt Fürth sowie die
Durchführung des Auswahlverfahrens zum Netzausbau erfordern ein umfassendes
fachliches und technisches Wissen zum Gigabitausbau. Dieses Wissen kann nur
durch ein externes Beratungsunternehmen eingebracht werden. Das BMDV, der
Projektträger Breitband und das Bayerische Breitbandzentrum empfehlen die
Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens zur Unterstützung in der
Vorbereitung, Durchführung und Realisierung eines Bewilligungsvorhabens.
Beim
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung steht weiterhin lediglich eine 0,5
VZÄ-Stelle für den gesamten Bereich Digitale Infrastruktur zur Verfügung. Die
Planung, Durchführung und Umsetzung des geförderten Breitband- bzw.
Gigabitausbaus im Stadtgebiet stellen dabei nur einen Teilbereich der Zuständigkeit
dar. Mit den fortlaufenden Aufgaben im Bereich Digitale Infrastruktur sind
diese vorhandenen personellen Kapazitäten bereits erschöpft.
Die kommunale Steuerung und Unterstützung des von der Bundesregierung wie auch
Bayerischen Staatsregierung priorisierten eigenwirtschaftlichen
Breitbandausbaus der Telekommunikationsunternehmen kann hingegen vom Amt für
Wirtschaft und Stadtentwicklung mit den bestehenden 0,5 VZÄ im Bereich Digitale
Infrastruktur nicht geleistet werden. Laut dem Gigabitbüro des Bundes liegt es
jedoch in der Verantwortung der Kommune den eigenwirtschaftlichen Ausbau im
eigenen Stadtgebiet aktiv zu unterstützen, um die zukünftige Versorgung mit
leistungsfähigen, stationären Breitbandnetzen sicherzustellen. Dabei generieren
insbesondere die laufende Eruierung des Ausbaubedarfs und -fortschrittes im
Stadtgebiet, die Identifikation potentiell unterversorgter Bereiche sowie das
Herbeiführen und der Abschluss von Kooperationen mit den
Telekommunikationsunternehmen zur Erschließung potentiell unterversorgter
Bereiche im Stadtgebiet einen sehr hohen Aufwand für die Verwaltung.
Hierfür sind weitere Personalkapazitäten von min. 1 VZÄ
beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung erforderlich.
Zusätzlich soll die angesichts des vorab dargestellten erhöhten
verwaltungsinternen Arbeitsaufwands die mit Stadtrat-Beschluss vom 27. Juli
2022 geschaffene, zeitlich befristete Werkstudentenstelle zur Unterstützung der
verwaltungsinternen Projektvorbereitung und -durchführung verlängert werden.
Weitere
Projektschritte (vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats, ca. 5-7 Jahre
Projektlaufzeit):
- Ausschreibung und Beauftragung eines externen
Beratungsunternehmens für die Umsetzungs- und Durchführungsbegleitung
- Durchführung und Auswertung des Branchendialogs mit den örtlichen
Telekommunikationsunternehmen mit Unterstützung eines externen
Beratungsunternehmens (Start vrstl. Ende 2023)
- Durchführung eines kombinierten Markterkundungsverfahrens für das
gesamte Stadtgebiet mit Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens
(Start vrstl. Frühjahr 2024)
- Auswertung der kombinierten Markterkundung einschließlich
Kostenschätzung und Auswahl eines geeigneten, zum Antragszeitpunkt
gültigen Förderprogramms (vrstl. 2024)
- Beschluss zur Festlegung der Ausbaucluster, Beteiligung am
ausgewählten Förderprogramm und Sicherung der Finanzierung (vrstl. 2024)
- Stellung des Förderantrags beim ausgewählten Fördermittelgeber
(vrstl. 2024)
Weitere Schritte nach Bewilligung des Förderantrags:
- Ausschreibung Gigabitausbau für förderfähige Adressen bzw.
Ausbaucluster
- Auswertung der Ausschreibungsergebnisse, Vertragsverhandlungen
und Genehmigung durch die städtischen Gremien
- Kooperationsvertrag mit dem Netzbetreiber
- Umsetzung des Gigabitausbaus
- Veröffentlichung Fördersteckbrief
- Ggf. Beantragung einer entsprechenden Ko-finanzierung
- Veröffentlichung der abschließenden Projektbeschreibung nach
Fertigstellung der Maßnahmen
Finanzielle
Auswirkungen
Erst nach Abschluss des Branchendialogs, der kombinierten
Markterkundung, der Ermittlung der förderfähigen Adressen bzw. Ausbaucluster
und der Auswahl des zum Antragszeitpunkt gültigen Förderprogramms kann eine
detaillierte Kostenschätzung zum Ausbau des Gigabitnetzes vorgelegt werden.
Eine Kostenschätzung ist Bestandteil der Ausschreibung von Beratungsleistungen.
Die Kosten für
Beratungsleistungen für die Stadt Fürth liegen angesichts des oben
beschriebenen zunehmenden Leistungsumfangs schätzungsweise zwischen 60.000,00
EUR bis 100.000,00 EUR. Aufgrund dessen ist eine Mittelverstärkung i. H. v.
20.000,00 EUR für die mit Stadtrat-Beschluss vom 27. Juli 2022 bewilligten
Mittel für die Beauftragung externer Beratungsleistungen notwendig. Die somit
insgesamt für die Beauftragung externer Beratungsleistungen bereitgestellten
Mittel i. H. v. 100.000,00 EUR werden im Hinblick auf die voraussichtliche
Projektlaufzeit auf drei Haushaltsjahre verteilt. Entstehende zuwendungsfähige
Ausgaben werden durch Förderzuschüsse gemäß Gigabit-RL 2.0 bis max. 50.000,00
EUR gesichert.
Die Kosten für die
zeitlich befristete Werkstudentenstelle zur Unterstützung der
verwaltungsinternen Projektvorbereitung und -durchführung werden
voraussichtlich 4.500,00 EUR für 2023 und 22.000,00 EUR für 2024 betragen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
46.500,00 € (Verteilt auf 2023
-2025) |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
x |
ja |
Hst. 7910.6555.0000 u. Hast. 7910.4160.0000 |
Budget-Nr. 80.000 |
im |
x |
Vwhh |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Gigabit-Richtlinie 2.0
Anlage 2: Bayerische Gigabitrichtlinie
Anlage 3: Förderaufruf Beratungsleistungen